Multifunktions/Arbeitsmesser

SteffenH

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Ja, bei meinem Wave haben Messerklinge und Säge extra eine Art Kerbe für den Daumen zum Aufmachen.
 

uli2003

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Also wie ich vermutet hatte: Nur wenn es arretierbar und mit einer Hand zu öffnen ist.
Ja, dass ist richtig so.

Als Ergänzung: Springmesser sind verbotene Gegenstände. Verbotene Gegenstände heißt - schon der Besitz ist strafbar.
Ausnahme: Seitlich öffnend bis 8,5cm Klingenlänge, einseitig schneidend, durchgehender Rücken. Aber die fallen dann unter das WaffG mit den genannten Auswirkungen.

Zur Rechtslage: wenn ich meinen Leatherman (Klinge arretiert und ist einhändig bedienbar) beruflich trage, ist das i.O., zum Feierabend dann aber schlagartig Punkt 16:00 Uhr verboten?
Nicht unbedingt, der Heimweg ist auch erlaubt.
 

pedder

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Zur Rechtslage: wenn ich meinen Leatherman (Klinge arretiert und ist einhändig bedienbar) beruflich trage, ist das i.O., zum Feierabend dann aber schlagartig Punkt 16:00 Uhr verboten?

Im Zusammenhang mit der Berufsausübung betrifft sicher auch den Heimweg. Oder einfach Pfadfinderkluft anziehen.

Aber im Ernst.: Man wird nicht anlasslos kontrolliert.
 

Daniboy

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Ist meines wissens auch in Österreich verboten - ziemlich gleiche Gesetzeslage wie in Deutschland....
Nein, in Österreich sind (Einhand-)Fixiermesser keine Waffen und dürfen ganz normal geführt werden, rein rechtlich sogar von Volksschülern.
Springmesser, Läufer, Fallmesser, Butterflymesser, Dolche gelten in Österreich als Waffen, die aber ab 18 Jahren erlaubt sind.
Österreich ist hier (noch) ein Eldorado.
 
Zuletzt bearbeitet:

WinfriedM

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So für immer dabei finde ich es praktischer, neben einem Messer noch andere Werkzeuge zu haben. Gerade die Schere brauche ich öfters mal, z.B. um eingerissene Fingernägel zu entschärfen. Insofern ist meine Wahl seit vielen Jahren Victorinox Taschenmesser. Seit einigen Jahren gibts die auch mit Holzgriff.

Die Pinzette gegen Splitter finde ich auch immer wieder praktisch.
 

SteffenH

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Ist jetzt ein bisschen OT, passt aber zu "teilweise unverständlichen Gesetzen". Es gibt so eine Art Druckluftgewehr, das Pfeile verschießt. Und zwar mit enormer Durchschlagskraft. Laut einem Gutachten des BKA ist das Teil aber keine Schusswaffe, weil es keinen Lauf hat, und durch den fehlenden Lauf ist es auch noch nicht mal eine Anscheinswaffe. Also als Spielzeug frei verkäuflich, auch unter 18 Jahren.
 

Markus1204

ww-eiche
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Und dafür hast Du Dir jetzt ein Brötchenmesser im Rambo Stil für 40 € ausgesucht, dass man im Zweifel nur tief im Rucksack führen darf? Erstaunlich.

Aber damit kann man nicht angeben.

Das ganze hier war bis zu deinem Beitrag ein sachlicher Thread und jetzt verurteilst du mich, weil ich mir ein Messer gekauft habe, was mir von anderer Stelle empfohlen wurde und was mir einfach optisch besser gefällt? Es ist ein Gurttrenner verbaut sodass ich das Messer auch bei einem meiner anderen Hobbys sehe gut gebrauchen kann.

Angeben brauche ich damit nicht. Dafür habe ich mein Festool Werkzeug :emoji_wink:
 

damadi

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Macht's mir nur meine Leberkässemmel madig. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das mich da tatsächlich jemand verklagt. Ist im Rucksack - verschwindet dann auch wieder im Rucksack. Und wo kein Kläger, da kein Richter.

Blöde Panikmache. Wenn man sich an jedes Gesetz und jede Regelung wortgetreu und brav halten würde, ist's auch kein Leben mehr.
Solche "Verbote" sind imho für Leute wo man das tatsächlich verbieten muss.
 

uli2003

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Macht's mir nur meine Leberkässemmel madig. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das mich da tatsächlich jemand verklagt
Eher unwahrscheinlich.
Kann aber passieren, wenn es der Falsche sieht :emoji_slight_smile:
Ist jetzt ein bisschen OT, passt aber zu "teilweise unverständlichen Gesetzen". Es gibt so eine Art Druckluftgewehr, das Pfeile verschießt.
Du meinst Verminator und Konsorten.
Das stimmt, die sind vom Gesetz (noch) nicht erfasst.
Unsereiner muss schon bei F-Waffen ein Schloss beim Transport anhängen, (bei KK und GK mache ich das selbstverständlich, aber Druckluft?)und sowas ist frei.

Gut, ein Messer ist noch wesentlich schneller einsatzbereit, darauf kommt es ja letztendlich an.
 

Holz-Christian

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Servus, ich wohne ja an der tschechischen Grenze, da ließt man wöchentlich in der Zeitung das die Schleierfahnder wieder Leute beim schmuggeln von Springmessern ectr erwischt haben.

Darauf stehen sehr empfindliche Strafen.

Gruß Christian
 

pedder

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Das ganze hier war bis zu deinem Beitrag ein sachlicher Thread und jetzt verurteilst du mich, weil ich mir ein Messer gekauft habe was mir einfach optisch besser gefällt?

Mein Beitrag ist sachlich. Deine Entscheidung ist es nicht. Aber keine Sorge ich verurteile Dich nicht.
(Mein 13-Jähriger hätte das auch so entschieden)
 

ministry

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da das hier ja eh recht OT wird eine frage, wie ist denn ein handelsübliches opinel eingestuft?
kumpel hat es 2007 zur rugby-wm dann einfach im stiefel versenkt, kümmerte niemanden :emoji_wink:
 

mj5

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Hi zusammen,

Broetchen schmieren / Pakete oeffnen / Bindfaden kappen???
Geht bei mir auch alles mit nem 40er Stecheisen! Ab und an mal Saubermachen... besonders nach Mettbroetchen.
Rasiern tun wir uns ja alle mit dem Hobel... :emoji_wink:

Ansonsten ist das Victorinox Multitool ist mein Handwerksmesser fuer alles. Arretierbar, aber vermutlich waffenscheinfrei.
Ok, das hat keinen Holzgriff.
Dafuer hat man eine Menge Wekzeug am Guertel, wenn man grade mal wieder das "special tool" verlegt hat.
Zwei "Ledermaenner" habe ich verschlissen, bevor ich fuer das Teil (im Fachhandel!) angemessen berappt habe.
Und schon nach nur 6 Jahren Gebrauch habe ich die Klinge abgebrochen, Autsch! Betonung auf "ich habe"!
Ab in den Laden, Dilemma geschildert. Quittung hatte ich natuerlich nicht mehr, brauchte ich aber auch gar nicht.
Nach ungefa_ehr 14 Tagen hatte ich mein Messer repariert, mit neuer Schneide und neuer Saege, zurueck.

Zur Rente kauf ich mir vielleicht nochmal Eins, hoffentlich bei Balzer am Steintor in Hannover.

Fuer das "posing" sind die "Zero Tolerance" (Was ein unschoener Name fuer ein Messer!) bestimmt nicht uebel,
aber da wuerde ich ein DBK Folding Hunter nehmen. Dammich, schon wieder kein Holzgriff...
Wer schon eine komplette Festo Werkstatt hat, goennt sich eventuell was Ausgefallenes:
https://www.basspro.com/shop/en/browning-damascus-mammoth-tooth-folding-knife

Sorry fuer OT, nix fuer Ungut. :emoji_sunglasses:

Gruesse
Mattes

Edit:
Mein schweizer Helferlein ist jetzt grade mal ueber 20. Nie verloren, 1x geklaut und wieder"gefunden".
Und die letzten 14 Jahre habe ich keine Klinge mehr abgebrochen. Weiss ja jetzt wie es geht... :emoji_flushed:
 
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damadi

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MEIN Lieblingsmesser ist eines von Löwen aus dem Bergischen Land. Das Messer ist vom Opa, fast 70 Jahr und unschlagbar in Schnitthaltigkeit, klassischer Form und so, wie ein Junge es braucht. (Und die Mädchen heute auch!)
Ahoi. Olaf

Meinst Du dieses hier?

https://agrarking.de/luetters-loewenmesser-nr-1038-solinger-taschenmesser.html

Das könnte mir auch gefallen. Ich mag die Klingenform (und den Bubinga) ... ich geh schon mal in Deckung...
Ist auf jedenfall ein praktisches, klassisches Brotzeitmesser mit Stil.
Aber: Gussstahl (?) und nicht rostfrei - und keine Arretierung

Mein Springmechanismus vom Hubertus ist mir eigentlich zu schade für "Alltagsgebrauch" - der naggelt aus mit der Zeit.
Daher gugg ich nun auch mal nach Ersatz.
 

damadi

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Mich hat es jetzt einfach mal interessiert, warum so etwas schrecklich Verbotenes denn dann überhaupt verkauft wird, wenn man quasi nichts damit anfangen kann/darf.

Sieht so aus, als könnte ich meine Leberkässemmel weiterhin essen wie gewohnt seit 30 Jahren:

siehe:
https://www.scharferladen.de/messer...eedlock/springmesser-hubertus-hirschhorn.html

Da steht:

§§ Waffengesetz

HUBERTUS Springmesser entsprechen den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes und sind legale Messer.
Das Mindestalter für den Erwerb und Umgang ist das vollendete 18. Lebensjahr (WaffG § 2 Abs. 1)
Springmesser sind legal (WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.4.1), wenn:

die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt
und
die Klingenlänge maximal 85 mm lang ist
und
die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
 

uli2003

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Sieht so aus, als könnte ich meine Leberkässemmel weiterhin essen wie gewohnt seit 30 Jahren:

Nein, kannst du in der Öffentlichkeit nicht.
Du musst zwischen legalen und verbotenen Waffen unterscheiden. Dein Messer ist zwar legal, unterliegt aber dem Waffengesetz und damit dessen Auflagen. Sprich: Das Führen in der Öffentlichkeit ist ohne den entsprechenden Grund untersagt.
Brote schmieren reicht als Grund nicht aus.

Servus, ich wohne ja an der tschechischen Grenze, da ließt man wöchentlich in der Zeitung das die Schleierfahnder wieder Leute beim schmuggeln von Springmessern ectr erwischt haben.

Darauf stehen sehr empfindliche Strafen.

Empfindliche Strafen, weil Springmesser verbotene Gegenstände sind. Wird man mit einem dem WaffG unterliegenden Messer erwischt, ist das nicht ganz so hart.
 

Daniboy

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...Aber: Gussstahl (?) und nicht rostfrei...
Gussstahl (nicht zu verwechseln mit Stahlguss, oder Gusseisen) ist offenbar eine veraltete Bezeichnung und trifft heute auf jeden Stahl zu.
Nicht rostfreier Carbonstahl ist ja mittlerweile sehr beliebt wegen Schärfe und Schnitthaltigkeit.
Ich habe zB ein ganz billiges Arbeitsmesser von Hultafors mit Carbonstahl mit dem ich zufrieden bin, man muss es halt verwenden oder entsprechend einölen bei längerer Lagerung.
 

damadi

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Definiere "Führen".
Das "dabei habens" im Rucksack scheint mir durchaus erlaubt.

http://www.wieland-verlag.com/sites/default/files/bildmaterial/messerrecht_neu_0.pdf

"
Alle genannten Messer darf man prinzipiell nicht zugriffsbereit bei sich tragen,
sondern nur in einem „verschlossenen Behältnis“ wie einem abgeschlossenen
Rucksack / Aktentasche."

Dann ist das hier aber auch ein Schmarrn, oder?
"Wird man mit einem dem WaffG unterliegenden Messer erwischt, ist das nicht ganz so hart."

Jetzt gilt es nur noch zu klären, mit wieviel Jahren Gefängnis der eigentliche Akte des "Leberkäs-Aufschneidens" geahndet wird.
 

uli2003

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Definiere "Führen".
Es führt jemand eine Waffe, wenn er die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume, oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Das heißt, dass das Mitnehmen um verschlossenen Rucksack darunter fällt.

Eine Ausnahme ist natürlich der Transport zur Verwendungsstätte.

Dann ist das hier aber auch ein Schmarrn, oder?
"Wird man mit einem dem WaffG unterliegenden Messer erwischt, ist das nicht ganz so hart."

Nein, ist es nicht. Du hast immer noch die Argumentation des Transports. Verbotene Gegenstände darfst du gar nicht besitzen, da wird auch kein Auge zugedrückt.
Beispiel: Mutter kauft ein Küchenmesser, Klinge länger als 12cm. Das liegt jetzt obenauf im Einkaufskorb und sie gerät in eine Verkehrskontrolle. Was passiert dann wohl?
 

damadi

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Jetzt wird der Schmarrn aber echt gross und zur Haarspalterei. Ich bin der Meinung, das du Unrecht hast mit deinen Ausführungen und natürlich passiert der Mutti überhaupt nichts.
 

uli2003

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Vermutlich passiert gar nichts, weil der Wachmann das nicht als solches erkennt. Das Küchenmesser, obwohl keine Waffe sondern ein Werkzeug/Utensil, muss verschlossen mitgeführt werden.
Das ist kein Schmarrn, sondern WaffG §42.

Wie du schon sagst, wo kein Kläger da kein Richter.

Ich halte mich da tunlichst dran, denn wenn ich mal erwischt werde, geht das zu Lasten der Zuverlässigkeit und unter Umständen wird meine Waffenbesitzkarte eingezogen.

Wie du das handhabst ist mir egal, ich habe dir von dem Schmarrn auf jeden Fall berichtet.

Grüße
Uli
 
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