Ja natürlich.U2 regelt doch gerade, dass der Arbeitgeber die geleistete Lohnfortzahlung zu 100% von der Krankenkasse erstattet bekommt.
Achso, das habe ich aus "bei uns" nicht heraus gelesen.Bei uns im Schweiz...................................?
Ich habs mir noch ein zweites mal durchgelesen, jetzt hab ichs auch kapiert. Mir war entgangen, dass die Erstattung der Krankenkassen wiederum auf jeden Arbeitnehmer umgelegt werden.Wo wir wieder an dem Punkt sind - ich zahle für meine Mitarbeiter U2-Umlage, finanziere als Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in der Mutterschaft.
Ich habs mir noch ein zweites mal durchgelesen, jetzt hab ichs auch kapiert. Mir war entgangen, dass die Erstattung der Krankenkassen wiederum auf jeden Arbeitnehmer umgelegt werden.
Dann bin ich bei dir. Mit meinen eigenen Worten (ob ich es auch wirklich richtig verstanden habe): Auch alle Selbständigen sollten verpflichtend an der U2 Umlage teilnehmen, so dass auch selbständige Frauen davon profitieren können. Klingt nach einem recht naheliegenden Weg, zumindest das ausgefallene Einkommen abzudecken.
Warum hat der Selbstständige nochmal hierbei die freie Wahl? Wieso darf er sich privat versichern? Das regelt der Markt.Vielleicht wäre es ja sinnvoll, dass alle Zahlungsfähigen BürgerInnen in die Sozialkassen einzahlen.
Arbeitnehmer u. Selbständige u. Beamtete usw. usf.
Arbeitslos oder Krank oder Alter kann jede oder jeden betreffen.
Es wäre auch interessant zu wissen, wie viel an "Overhead" (Verwaltungskosten/Eigenverbauch) eingespart werden könnte, wenn die Anzahl der Kassen dann auch noch auf einVielleicht wäre es ja sinnvoll, dass alle Zahlungsfähigen BürgerInnen in die Sozialkassen einzahlen.
Arbeitnehmer u. Selbständige u. Beamtete usw. usf.
Arbeitslos oder Krank oder Alter kann jede oder jeden betreffen.
Entschuldige, das ist doch totaler Unfug. Eine UG (haftungsbeschränkt) kannst Du für unter 1000 € gründen. Und deutlich unter einem Monat.Die Gründung einer GmbH ist kompliziert, verschlingt viele Gebühren, setzt ein Eigenkapital voraus
Als es zum Wettberwerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen kam, wurden enorm Kosten eingespart, vor allem durch Prozessoptimierung. Ich würde das nicht unterschätzen.Es wäre auch interessant zu wissen, wie viel an "Overhead" (Verwaltungskosten/Eigenverbauch) eingespart werden könnte, wenn die Anzahl der Kassen dann auch noch auf einMinimumOptimum reduziert werden würde.
Ich weiß leider nicht ob die Regelungen auch auf eine UG zu übertragen sind. Ich wollte nur aufzeigen das man sich vorher belesen muss und es nicht immer ideal ist als Einzelunternehmer oder -in durchzustarten. Warum gründen nicht drei Tischlerinnen eine Firma und balancieren das Risiko? Bei Gemeinschaftspraxen läuft es doch auch.Entschuldige, das ist doch totaler Unfug. Eine UG (haftungsbeschränkt) kannst Du für unter 1000 € gründen. Und deutlich unter einem Monat.
Du hast etwas mehr Verwaltungsaufwand und machst Deine Steuern nicht mehr allein.
Nur das löst ja das tatsächliche Problem nicht vollständig. Auch eine Einfrau UG erzeugt keinen Umsatz während der Schwangerschaft der einen Frau. Es ist ja nicht so, dass man sich mit 27 den eigenen Laden mit 20 Leuten aufgebaut hat. Die Kosten laufen doch weiter. Und die Idee, jemand anderen einzustellen, der die Arbeit für 3 -9 Monate macht, halte ich für illusorisch. Wo sollen denn die Samariter herkommen?
Aber das passt doch nicht zu der (typischen) Einfraufirma. Also so gar nichtIch weiß leider nicht ob die Regelungen auch auf eine UG zu übertragen sind. Ich wollte nur aufzeigen das man sich vorher belesen muss und es nicht immer ideal ist als Einzelunternehmer oder -in durchzustarten. Warum gründen nicht drei Tischlerinnen eine Firma und balancieren das Risiko? Bei Gemeinschaftspraxen läuft es doch auch.
Und der externe GF soll kein Samariter sein. Wenn eine kleine GmbH oder UG ein Jahr pausiert und keinen Umsatz macht, die GFin Elterngeld bezieht und fast keine Geschäftsvorgänge anfallen, so reicht auch ein externer Anwalt. Es muss im Handelsregister ein ordentlicher Geschäftsführer bestellt sein. Die GF in Elternzeit müssen dazu auf Zeit abberufen werden.
Ja genau! Die Unternehmensform Einzelunternehmer ist einfach nicht geeignet für eine Frau im gebärfähigen Alter mit noch nicht abgeschlossener Familienplanung wenn nicht der Partner zu 100% die Brutpflege übernimmt.Aber das passt doch nicht zu der (typischen) Einfraufirma. Also so gar nicht
Warum hat der Selbstständige nochmal hierbei die freie Wahl? Wieso darf er sich privat versichern? Das regelt der Markt.
Oder eben auch nicht, aber offensichtlich gibt es ja Gründe, warum in Deutschland dieses einfache Vorgehen nicht gewünscht ist.
Bist du GF oder Selbstständig?....eine Firma einfach mal ein Jahr keine Aufträge annehmen kann und Kunden vertröstet oder gar verprellt. Mit einer anderen Unternehmensform geht es dagegen schon.
Und genau hier liegt die Benachteiligung gegenüber männlichen Einzelunternehmern, für die die Unternehmensform trotz noch nicht abgeschlossener Familienplanung in der Regel kein Problem darstellt.Ja genau! Die Unternehmensform Einzelunternehmer ist einfach nicht geeignet für eine Frau im gebärfähigen Alter mit noch nicht abgeschlossener Familienplanung wenn nicht der Partner zu 100% die Brutpflege übernimmt.
Wie schon oben geschrieben ist eine Tischlerei als GBR mit z.B. drei Handwerkern total flexibel aufgestellt und kann einen Ausfall besser puffern. Oder eine Genossenschaft oder eine GmbH oder eine UG. Aber warum in aller Welt eine Soloselbständigkeit wenn absehbar ist das der Laden ein Jahr schließen muss.Oder woher kommt die Idee, dass irgendeine (andere) Unternehmensform da geeignet ist um Kunden zu vertrösten oder zu verprellen?
Naja würde der männliche Einzelunternehmer sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern hätte er auch ein Zeitproblem. Was macht denn der Mann der Einzelunternehmerin? Warum nimmt der nicht ein Jahr Elternzeit?Und genau hier liegt die Benachteiligung gegenüber männlichen Einzelunternehmern, für die die Unternehmensform trotz noch nicht abgeschlossener Familienplanung in der Regel kein Problem darstellt.
Geht um Absicherung bei Schwangerschaft und Mutterschutz, da haben Männer keine Ausfallzeiten...Wie schon oben geschrieben ist eine Tischlerei als GBR mit z.B. drei Handwerkern total flexibel aufgestellt und kann einen Ausfall besser puffern. Oder eine Genossenschaft oder eine GmbH oder eine UG. Aber warum in aller Welt eine Soloselbständigkeit wenn absehbar ist das der Laden ein Jahr schließen muss.
Naja würde der männliche Einzelunternehmer sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern hätte er auch ein Zeitproblem. Was macht denn der Mann der Einzelunternehmerin? Warum nimmt der nicht ein Jahr Elternzeit?
Irgendwie hab ich noch nicht verstanden wo hier der Staat einspringen soll. Einfach mal eine Selbständigkeit ein Jahr unterbrechen mit all den Fixkosten, Ausfall der Einnahmen usw.?
Gründe für das zweigeteilte KV-System in D sind hier nachzulesen
https://www.handelsblatt.com/finanz...erhaupt-zwei-kassensysteme-gibt/22606242.html
Es geht ja um die Zeit der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt, in der die Tischlerin nicht mal arbeiten darf.Irgendwie hab ich noch nicht verstanden wo hier der Staat einspringen soll. Einfach mal eine Selbständigkeit ein Jahr unterbrechen mit all den Fixkosten, Ausfall der Einnahmen usw.?
Es soll doch gar nicht der Staat einspringen. Also nur mit einem Gesetz, aber nicht mit Geld. Leg doch mal Deine Vorurteile vor dem Lesen ab. Und dann ganz lesen.Irgendwie hab ich noch nicht verstanden wo hier der Staat einspringen soll. Einfach mal eine Selbständigkeit ein Jahr unterbrechen mit all den Fixkosten, Ausfall der Einnahmen usw.?
Ich finde es, obgleich ich durchaus an einer möglichen Lösung interessiert bin, bedenklich, dass das Wunder des Lebens auf eine Benachteiligung reduziert wird. Die Welt ist schon sehr undankbar geworden und nur noch gierig.Und genau hier liegt die Benachteiligung gegenüber männlichen Einzelunternehmern, für die die Unternehmensform trotz noch nicht abgeschlossener Familienplanung in der Regel kein Problem darstellt.