...sonst schicke ich es halt zurück

uli2003

ww-robinie
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Ja genau, wenn du aber die Festplatte kaufst für dich privat ist es nicht in Ordnung die dennoch zu verrechnen.
Natürlich nicht. Die Nutzung (privat, gewerblich, anteilig) ist entsprechend zu berücksichtigen. Das hat aber mit mit der Gewährleistung zu tun.

Ist es nicht, wenn auf der Rechnung als Rechnungsempfänger "Uli Mustermann" steht kannst du dies nicht einfach so steuerlich bei der "Mustermann GmbH" verrechnen auch wenn Uli Teilhaber der GmbH ist, gerade bei der Umsatzsteuer ist das Finanzamt da seeehr pingelig.
Du sprichst hier von nötigen Rechnungsmerkmalen zur Behandlung der Rechnung als Betriebsausgabe.
Ich bin Einzelunternehmer. Ob da nun Uli Mustermann auf der Rechnung steht oder Uli Mustermann, ist völlig egal. Sogar die Anschrift ist gleich.
Um im Baumarkt keinen Stress zu haben, bezahle ich größere Einkäufe via EC-Karte. Das genügt in der Regel, da die Buchung sicher zuzuordnen ist.
Aber es geht ja nicht um GoBD hier.
Mit einer (erkennbaren) Firmenanschrift auf dem Beleg ist die Sache mit der Gewährleistung im Falle eines AGB-Ausschlusses bzw. einer Verkürzung <1 Jahr natürlich gegessen.
Steuer & Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe.
 

joh.t.

ww-robinie
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bei den Zwergen
Ich kaufe in letzter Zeit viel was ich an Spezialwerkzeug brauche gebraucht.
Wer meine Posts liest weiß wonach ich suche.
Bisher noch keinen Totalausfall gehabt.
Manche Sachen kaufe ich auch nur neu. Zurückschicken eigentlich noch nie.
Lieber einmal länger überlegen,...
 

ChristophW

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Uli Mustermann kann aber ein Gewerbe betreiben. Das als Einzelunternehmer mit Vorsteuerabzug ist kein Problem. Dann kannst du das so machen. Bis 150€ brauchst du auch keine Anschrift auf dem Beleg, kannst du trotzdem Vorsteher ziehen.
Steuer & Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Uli +Ben ich will hier gar keine Grundsatzdiskussion führen und eure Beispiele sind doch alle korrekt und richtig,
  1. Es ging hier einzig und allein darum das jemand unzufrieden war das ihm als "Gewerblicher" verkürzte Gewährleistungsansprüche aufgezwungen wurden (was rechtlich möglich ist, egal wo man kauf, egal wie man kauft).
  2. Daraufhin kam der Einwurf man könne ja "privat" kaufen weil dann eine Verkürzung nicht möglich ist (egal wo man kauft, egal wie man kauft).
  3. Ich habe dann nur eingewendet das wenn man 'privat' kauft keine Vorsteuer ziehen darf.
Und an dem Punkt haben Steuer & Gewährleistung eben doch etwas gemeinsam ich hatte es ja oben verlinkt, der Gesetzestext ist ausnahmsweise klar und deutlich:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Und wenn ein Erwerb weder meiner gewerblichen noch meiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann darf ich auch keine Vorsteuer ziehen.

Daraus folgt zwingend das ich mich entweder auf die Verbraucherrechte berufen kann oder Vorsteuer ziehen, aber nicht beides gleichzeitig weil sich das ausschließt. Und ich kann das auch nicht erst beim Auftreten eines Defekte umentscheiden, sondern entscheiden ist zu welchem Zweck ich einen Gegenstand anschaffe, sowohl steurlich als auch im Bezug auf die Verbraucherrechte.

Egal ob ich ein Gewerbe habe (oder eine Freiberuflichkeit vorliegt) oder nicht! Wenn ich ein Gewerbe als Maschinenhändler habe kann ich nicht die Vorsteuer vom Gemüsehändler abziehen, weil ich dort Verbraucher bin da der Erwerb des Gemüses nicht meiner Gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist! Und ich kann trotzdem als Verbraucher gelten wenn ich eine Kreissäge für mich 'privat' kaufe, dann darf ich trotzdem keine Vorsteuer ziehen obwohl es in meinen Geschäftsbereich fällt.
 

Mitglied 59145

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Nö....
Ich kann sehr wohl Vorsteuer beim Gemüsehändler abziehen, geht auch mit Obst und Getränken. Stellen wir den MA allen zur Verfügung.

Wichtig ist der Satz "gewerbliche Nutzung/Verwendung". Ob du iwas privat kaufst ist irrelevant, bzw gibt es das nicht.
Wenn ich die gewerbliche Nutzung darstellen kann, dann kann ich auch Vorsteuer geltend machen. Sofern ich eine Rechnung habe auf der die ausgewiesen ist und diese, ab einem gewissen Betrag auf meine Firmierung ausgestellt ist.

Kaufe ich iwas und bezahle das von meinem versteuertem privaten Einkommen und nutze das gewerblich, dann war ich doof, ganz einfach, weil keine Vorsteuer, keine Gewinnminderung/Abschreibung und reduzierte Gewährleistung.

Ausser ich gebe das nicht an, dann ist das aber nicht richtig.

Jetzt in der Realität, ich kaufe viel Werkzeug online und habe noch nie erlebt, dass mir ein Händler gesagt hat, daß sei wegen dem Gewerbe nicht mehr in der Gewährleistung.
Dazu muss ich sagen, dass ich immer direkt den Hersteller a schreibe und deutlich mache was ich erwarte und dass wir mehr als eine Bohrmaschine im Jahr kaufen.

Ob man das jetzt Gewährleistung oder Kulanz nennt ist mir egal, Betrug ist da nirgends.

@ChristophW du magst das richtige meinen, aber der Begriff "gewerbliche Nutzung|Verwendung" ist für die Steuer und die Gewährleistung entscheidender.

Ich weiß du meinst das richtige, aber du hast angefangen :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye: :emoji_wink:
 

WinfriedM

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Jetzt in der Realität, ich kaufe viel Werkzeug online und habe noch nie erlebt, dass mir ein Händler gesagt hat, daß sei wegen dem Gewerbe nicht mehr in der Gewährleistung.

Ich glaube, da gibt es von Branche zu Branche Unterschiede, was sich so eingebürgert hat. Im Computerbereich ist es mir schon öfter passiert, auch bei großen Firmen wie Lenovo oder Dell. Laptop defekt, älter als ein Jahr, Gewährleistung wurde abgelehnt.

Interessant auch Amazon: In einem Business-Konto sinkt die Gewährleistung auf 1 Jahr. Siehe hier:
https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/61frLUeRHFL.pdf

Davon erfährt man hier natürlich nichts:
https://business.amazon.de/de/cp/lpa

Daneben gilt für Gewerbliche auch nicht das 14 tägige Widerrufsrecht.
 

Mitglied 59145

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@fahe wenn du nen guten Steuerberater brauchst, meld dich. Der erklärt mir sowas sogar. Ist in dem Umfang kein Problem.
 

uli2003

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Kaufe ich iwas und bezahle das von meinem versteuertem privaten Einkommen und nutze das gewerblich, dann war ich doof, ganz einfach, weil keine Vorsteuer, keine Gewinnminderung/Abschreibung und reduzierte Gewährleistung.
Kannst du jederzeit in den Betrieb einlegen.

Jetzt in der Realität, ich kaufe viel Werkzeug online und habe noch nie erlebt, dass mir ein Händler gesagt hat, daß sei wegen dem Gewerbe nicht mehr in der Gewährleistung.
Das sagt dir auch niemand, reicht wenn du das Häkchen bei den AGB machst.

Jetzt bitte noch ein paar Seiten zum Thema, ob die lieben Knapp-Mitarbeiter ihren Appel als geldwerten Vorteil...
Nennt sich Aufmerksamkeit. Und ist sogar bis zu 60EUR/Monat/MA absetzbar.
 

fahe

ww-robinie
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Nennt sich Aufmerksamkeit. Und ist sogar bis zu 60EUR/Monat/MA absetzbar.
...man, man, man, schon der Zweite, dem wohl etwas zuviel Familie an den Feiertagen den Nerv raubt.
Langsaaaaaam noch einmal: Es war eine ironische Anmerkung, worüber man in einem Thread, in dem längst alles gesagt ist, als nächstes debattieren könnte.

PS: Bei uns gibt's klebrige Proteinriegel, dickmachende Nüsse, Kaffee und Getränke. Im Homeoffice gibt's, was ich will...:emoji_wink:
 

uli2003

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...man, man, man, schon der Zweite, dem wohl etwas zuviel Familie an den Feiertagen den Nerv raubt.
Nö. Ich bin alleine, meine Frau zur Mutter-Kind Kur. Ganz entspannte Ostern.
Mache gleich mein 1-Mann Osterfeuer zeitgleich mit dem Grill an, Salat hab ich nicht (aber das ist nicht schlimm), dazu ein kühles Krombacher - also ich hätte noch 2-3 da, wer Zeit hat.
 

Mitglied 59145

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@fahe ich meinte das schon auch etwas ironisch mit dem Steuerberater. Trotz 2 Wochen Urlaub mit der Familie :emoji_wink:.

@uli2003 das mit den AGB s ist schon klar, trotzdem wird es in der Regel anders gehandhabt. Also quasi als Tip, wenn etwas frühzeitig den Geist aufgibt kann man ruhig mal den Hersteller anschreiben.
 

M-G_White

ww-kirsche
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Ich habe noch nie etwas bestellt, was ich nicht auch grundsätzlich erstmal hätte behalten wollen. Käme gar nicht erst auf die Idee?!

Rücksendungen des letzten Jahrzehnt kann ich an einer, max. zwei Händen abzählen. Und wäre schwer dafür diese grundsätzlich kostenpflichtig zu gestalten, wenn es kein Produktfehler/DOA oder verschulden des Händler/Versender (z.B. falsche Ware) ist. Natürlich bestellt man auch mal (ein oder mehrere) Produkte und stellt dann leider fest die sind einfach nur schlecht/ erfüllen die Erwartungen mal so gar nicht. Ist nicht toll, mir aber auch schonmal passiert und dann war es eben eine komplett Retoure, die ich dem Händler aber auch entsprechend dokumentiert habe.

Klamotten kaufe ich ungern online und i.d.R. nur solche bei denen mir Schnitt/Größe gut bekannt sind. Von Mehrfachbestellungen in unterschiedlichen Größen sehe ich komplett ab, vor allem in dem heutigen Wissen, was selbst mit einwandfreien Retouren teilweise geschieht.

Ich hatte mal ein paar Sachen bestellt, darunter war ein T-Shirt wo ich schon durch die OVP gesehen hatte, es war die falsche Größe. Also telefonisch ein Rücksende-Etikett angefordert, mit dem Hinweis das es wirklich noch komplett zu ist - verpackt wie geliefert. Der Mitarbeiter animierte mich dann es doch auszupacken und zu probieren, war tatsächlich die richtige Größe aber ein falsches Etikett eingenäht. Aber soweit ging meine grundsätzliche Überlegung, wenn es wirklich noch wie geliefert verschlossen ist, kann es ja evtl. doch noch wieder regulär verkauft werden. Wobei, wenn die Prozesse einmal gesetzt sind, würde da eh keine Ausnahme gemacht werden, kriegen die ja nichtmal mit. ...

Ich verstehe auf der anderen Seite aber auch das durch die Entwicklung der letzten Jahre viele Menschen ihren Bedarf gar nicht mehr lokal decken können, oder wenn nur mit immensem Aufwand/ und auch zu Lasten der Umwelt, evtl. sogar mehr als durch Retouren verursacht. Wie will man dass schon allgemeingültig und belastbar beziffern. ...

Dann muss man aber imho auch ganz klar sagen, es ist das Bett dass sich der Online-Handel, insbesondere die "Riesen", selbst gemacht haben - und dann sollen sie eben auch darin liegen!

Wirklich schlimm finde ich allerdings wenn retournierte Neuware rein aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich vernichtet wird, und auf der anderen Seite natürlich die Art von Kunden, die glauben das "Fernabsatzgesetz" macht aus Händlern "Verleiher" und sich dabei auch noch völlig im Recht sehen/ über den "dummen" Händler lachen.

Die wird der Schlag treffen, wenn in ein paar Jahren der Markt endlich aufgeteilt ist und die "Riesen" die Konditionen bestimmen können. Dann ist nichts mehr mit Versand-Flatrate, Streaming und kostenlose Retouren all-in für ein paar Euro. :emoji_wink:

Gruß,
M-G
 

Cord Madsen

ww-birke
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Zurück schicken, warum nicht? Wenn es defekt ankommt oder mit Gebrauchsspuren(obwohl als Neuware deklariert, bei Amazon schon mal der Fall) mache ich von meinem Recht Gebrauch. Kam schon öfter vor.
 

benni322

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Zurück schicken, warum nicht? Wenn es defekt ankommt oder mit Gebrauchsspuren(obwohl als Neuware deklariert, bei Amazon schon mal der Fall) mache ich von meinem Recht Gebrauch. Kam schon öfter vor.

Bei Amazon freue ich mich oft, wenn etwas schon ausgepackt oder mit Gebrauchsspuren kommt. Wenn das sowieso ein Gebrauchsgegenstand ist, der diese Spuren beim mir auch nach einer Woche hat, gibt es da nach einem kurzen Chat mit dem Amazon-Kundenservice immer einen guten Rabatt.

Umgekehrt hatte ich bei Amazon auch tatsächlich schon den Fall, dass ich etwas zurückschicken wollte. War ein ~20 Euro spezielles USB Kabel, das entgegen der Beschreibung dann nicht für den Zweck funktioniert hat.
War von Amazon selbst, aber Rücksendung wurde nicht angeboten. Kurzer Chat: Rückerstattung bekommen und was ich mit dem Kabel mache, war dem Mitarbeiter egal, zurück haben wollten sie es nicht. Liegt heute noch irgendwo im Regal, weil es zum Wegwerfen dann doch zu schade war.
 

pedder

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Das mit den Gebrauchsspuren sehe ich kritisch. Wenn ich zurückschicke, muss ich auch damit leben, dass es schon mal jemand ausgepackt und probiert hat. Schön wäre da eien Regelung, wonach man eine Pauschale fürs probieren zahlen muss und dafür diesen Betrag für probierte Wahre weniger zahlt.
 

fragnix

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Ja, eine Regelung für das Versandhandel-Äquivalent von "mal in die Hand nehmen" fände ich auch interessant. Das wäre auch im Sinne meines Eingangsposts, von dem sich so manch einer hier ja inhaltlich nicht hat gängeln lassen. Steuerfragen sind wichtig, die müssen geklärt werden :emoji_wink:

Idee: Waren-Rückläufer, bei denen die völlige Einwandfreiheit nicht sichergestellt werden kann, kommen entweder in den Schäppchenmarkt oder in den Verleih. Beides ist den Neuwaren-Verkäufern nicht unbedingt recht, aber eigentlich sollte sich damit mehr Geld verdienen lassen als mit einer Verschrottung.
 

Martin45

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