Hallo zusammen;
ich (Amateur) kann das Problem nachvollziehen, aber ich hab die Sache zumindest für Tischkreissägen ohne Formatschiebeschlitten so verstanden - und ich meine, dass ich durch dieses Forum (durch was auch sonst
) zu dieser Meinung gekommen bin:
die 45-Grad-Regel gilt, wenn man kleine kurze Teile schneidet, weil nur diese und auch nur wenn abgetrennt zwischen dem Paralleanschlag und dem Sägeblatt eingklemmt werden können und es so zu einem Rückschlag kommen kann. Bei Längsschnitten und auch bei Schnitten am Queranschlag, bei denen der Parallelanschlag als "Längenstopper" dient. Wenn man wie z.B. oben genannt, ein 70cm langes Brett am Paralleanschlag auftrennt, kann weder Werkstück noch Abfallstück gegen die aufsteigenden Zähne kommen bzw. nur ganz leicht, da der Spaltkeil in diesem Fall seine Aufgabe erfüllen kann. Am Ende des Schnitts könnte lediglich das Abfallstück gegen die vorderen Zähne kommen.
Und ich habe es auch mal probiert, es ist mit nicht gelungen mit langen Werkstücken einen Rückschlag auch nur annähernd zu provozieren. Und auch mit kleinen Teilen habe ich es probiert. Solange die frei auf dem Tisch "herumkullern" und somit nur ohne Druck an die hinteren Zähne kommen, passiert nichts bzw sie werden von den aufsteigenden Zähnen dezent zur Seite geschoben.
Das Problem ist meines Erachtens also ausschließlich ein mögliches Einklemmen kleinerer Teile, somit gilt nur für die die 45-Grad-Regel des zurückgezogenen Parallelanschlags.
Und daher oute ich mich auch ohne schlechtes Gewissen als Nutzer eines langen Parallelanschlags - bei Längsschnitten an langen Werkstücken (!). Ich hab meinen sogar aus dem Gefühl einer besseren Führung bei langen Werkstücken nach hinten (!) verlängert. Übrigens habe die kleinen Tischkreisssägen in der Regel einen langen durchgehenden Parallelanschlag, für die 45-Grad-Regel muss auch ich mir mit einer zusätzlich am Paralleanschlag angeklemmten Leiste behelfen.
Rainer