Ich wundere mich ein wenig über die Aussage zur Raumhöhe und Treppe.
Eine Kellerraumhöhe von 2,35m ist in meinen Augen völlig ausreichend. Aufenthaltsräume die 2,40 erforderlich machen kann man vermutlich wegen der Belichtung sowieso nicht herstellen.
Die Treppensteigung darf bei Einfamilienhäusern auch 20cm haben, für den Auftritt sind 23cm mit Unterschneidung von 3m ebenfalls ausreichend.
Ich verstehe also nicht, wo hier ein Planungsfehler liegen soll.
Eine Kellerraumhöhe von 2,35m ist in meinen Augen völlig ausreichend. Aufenthaltsräume die 2,40 erforderlich machen kann man vermutlich wegen der Belichtung sowieso nicht herstellen.
Die Treppensteigung darf bei Einfamilienhäusern auch 20cm haben, für den Auftritt sind 23cm mit Unterschneidung von 3m ebenfalls ausreichend.
Ich verstehe also nicht, wo hier ein Planungsfehler liegen soll.