Warum immer die A2 ?

odul

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....schwieriges Thema, wie immer gibt es da nicht Schwarz und weiß sondern ganz ganz viele andere Farben dazwischen :emoji_wink: Wenn ich hier manche Beiträge so lese, so schwingt da doch ganz viel Theorie und ganz wenig Praxis mit..... wer ist denn von den hier schreibenden schonmal hinter dem Steuer eines LKWs mit 40 oder mehr Tonnen auf deutschen ABs unterwegs gewesen? Liegt zwar bei mir jetzt gottseidank auch schon einige Jahre zurück, aber besser ist es auf den Autobahnen auch für die LKW Fahrer nicht geworden. Meine zwei Unfälle mit dem LKW (vs PKW) gehen auch in die Statistik der schweren Unfälle mit LKW Beteiligung mit ein.... Beide nicht meine Schuld. 1x hat mich der PKW auf der Bundesstraße übersehen und mir die Vorfahrt genommen (die Fahrerin hatte Glück, dass sie so kurz vor mir raus gefahren ist, dass ich sie nur auf Höhe der Vorderachse erwischt habe und nicht auf Höhe der Tür). Beim 2. Mal hat sich ein PKW beim auffahren auf die AB so dich vor mir reingedrückt und dann voll gebremst, als er merkte, dass er nicht direkt auf die linke Spur durchkommt, dass aller Sicherheitsabstand nichts geholfen hat und ich ihn doch einige Meter vor mir her geschoben habe.... Erschreckende Erkenntnis aus beiden Fällen, du merkst im LKW vom Aufprall so gut wie nix, du hörst nur den Knall.....
Leider hat man den Beruf des Berufskraftfahrers inzwischen so unattraktiv gemacht, dass viele gute Leute die Branche verlassen haben und es inzwischen fast nur noch die gibt, die auf dem Bock sitzen, die nichts anderes finden (können). Von fehlenden Parkplätzen und der geringen Wertschätzung der Leute hier in Deutschland für die Arbeit der Fahrer mal ganz abgesehen. Gefühlt bist du als LKW Fahrer auch an allem Schuld :emoji_frowning2: So trägt man beispielsweise an vielen Unfällen automatisch eine Mitschuld aufgrund des Umstandes, dass man das größere Auto fährt. Beispiel enge zweispurige Baustelle mit 2m Spur links. Es gibt Spurrillen, da läüft halt so ein Trailer auch mal 10cm nach links, wenn er einer folgt. Wenn du dann den eigentlich für die Spur zu breiten SUV auf der Linken Spur triffst bist du der Mops......
Mehr Rücksichtnahme, kann ich nur unterstreichen. Das gilt aber für alle! Vom Fahrradfahrer bis zum LKW Fahrer. Manchmal muss man sich halt auch einfach zurücknehmen. Manchmal muss man sich auch einfach in das Gegenüber etwas reinversetzen und Verständnis zeigen. In GB gibt es beispielsweise einen Aufkleber hinten auf vielen LKWs auf dem steht "If you can't see my mirrors, I can't see you". Meine Frau sagt immer, es sollte eigentlich jeder in seinem Leben mindestens 1x in einem LKW gesessen haben um zu erleben, wie wenig man von da oben aus trotz der vielen Spiegel wirklich sieht.
So genug geschwafelt
Micha

Also ich finde den Beitrag sehr gut. Er kommt aus eigener Erfahrung, weißt auf eine ganze Reihe von Problemen hin und ist sachlich. Den Hinweis mit den Spiegeln finde ich auch gut.

Zur Schuldfrage:
Meistens hängt die nicht ausschließlich auf der einen Seite. Ich spreche hier also keinen frei. Einschließlich mir. Ich habe auch schon Bockmist und gelegentlich auch Glück gehabt.

Und natürlich sind Elefantenrennen lästig, genauso wie Drängler, Raser, Handy-Nutzer am Steuer, unsichere Fahrer(m/w/d), Fußgänger, und, und...

Von wegen Abschweifen vom Thema:
Da hatten wir hier schon deutlich größere Abschweifungen. Zu dem eigentlichen Thema "Warum immer die A2?" ist gefühlt auch so ziemlich alles gesagt.
 

Dikado

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Dazu gibt es sehr unterschiedliche Urteile der deutschen Rechtsprechung.
Daher wäre ich mit einer solchen Anmerkung (bzw. Aufforderung) sehr vorsichtig.
Es sei denn die DSGVO (z.B. Art 4), §201a STGB ... sind inzwischen abgeschafft oder durchgehend neu ausgelegt worden.
Drohende Geldbußen findet man in Art 83 DSGVO.
Wie lange machst du den Job?

Kopfschüttelnder Gruß Marsu
Schüttelst du den Kopf auf Grund einer gewissen Alterssenilität?
Selbstverständlich sind die Aufnahmen zulässig und werden von den Gerichten auch als Beweismittel zugelassen. Man dokumentiert hier eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit zum Zwecke der staatlichen Verfolgung und nicht um sie ins Internet zu stellen.
 

joh.t.

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ein bisschen OT

in letzter Zeit wird die Autobahn immer mehr zum Spielplatz für Leute die meinen für sie würde n die Verkehrsregeln nicht gelten.
Rechts überholen ist inzwischen Standard, insbesondere mit Ps starken teilen BMW M, Audi und Merc. Porsches stehen da drüber...
Bei randvoller Autobahn Slalom von rechts nach links über alle 3 Spuren...
 

pedder

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ein bisschen OT

in letzter Zeit wird die Autobahn immer mehr zum Spielplatz für Leute die meinen für sie würde n die Verkehrsregeln nicht gelten.
Rechts überholen ist inzwischen Standard, insbesondere mit Ps starken teilen BMW M, Audi und Merc. Porsches stehen da drüber...
Bei randvoller Autobahn Slalom von rechts nach links über alle 3 Spuren...
Naja, ich würde mir nicht weniger Spurwechsel wünschen, sondern mehr. Und das Einhalten der Richtgeschwindigkeit.
 

fahe

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Naja, ich würde mir nicht weniger Spurwechsel wünschen, sondern mehr.
Ich auch.

Selbst wenn ich schnell unterwegs bin, wechsel ich immer wieder auf die langsamere Fahrspur zurück. Für viele offenbar unvorstellbar.

Dabei ist es eigentlich ja simpel und oft genug gerichtsfest bestätigt: Wer mindestens 15 Sekunden auf der langsameren Spur unterwegs wäre, hat gefälligst in die selbige zu wechseln. Früher hat mich das manchmal zum Drängeln verleitet, mittlerweile frage ich mich höchstens leise, warum ich den Auslöser für die Bordkanone nicht finde. :emoji_joy:

Und das Einhalten der Richtgeschwindigkeit.
...tangiert mich weniger. :emoji_wink:

Ich finde mittlerweile, dass bei halbwegs freier Autobahn so um die 160-170 ein sehr angenehmes Tempo ist. Da ist der Verbrauch noch sehr akzeptabel, und ziemlich entspannt finde ich das Fahren da auch noch.

Mit 230 war ich das letzte Mal 2020 in der Coronaflaute unterwegs, als ich mit "Usedom-Ausnahme-Besuchserlaubnis-Muttizettel" die A20 minutenlang für mich ganz allein hatte.
 

uli2003

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Eine Richtgeschwindigkeit ist ja auch keine Pflichtgeschwindigkeit. Ich fahre mittlerweile deutlich langsamer als vor 20 oder 30 Jahren.
Bei den Benzinpreisen heute kommt es mir auf 5 Minuten nicht an.
Drängler interessieren mich nicht, lass sie doch hupen und blinken, geht mir am Allerwertesten vorbei. Und wenn dann mal wieder jemand meint, er musste bei Fahrspurreduzierung wenn ich bei 200m bin noch von hinten angeblasen kommen, wenn sich alle schon eingeordnet haben, schaue ich zufällig gerade nicht in den Rückspiegel. Entweder quietscht es dann gewaltig, oder es regnet Spiegel - was ein Pech.
 

U.Tho

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160-170 ein sehr angenehmes Tempo
Wo denn? (ist halt auch so ein subjektives Ding)
Ob mit PKW oder mit Transporter - bei 120 - 130 fühl ich mich noch am wohlsten.
Richtgeschwindigkeit ist für mich, so zu fahren, dass man mit dem vorhandenen Verkehr mitschwimmt, d.h. weder deutlich schneller noch langsamer.
 

bello

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ein bisschen OT

in letzter Zeit wird die Autobahn immer mehr zum Spielplatz für Leute die meinen für sie würde n die Verkehrsregeln nicht gelten.
Rechts überholen ist inzwischen Standard, insbesondere mit Ps starken teilen BMW M, Audi und Merc. Porsches stehen da drüber...
Bei randvoller Autobahn Slalom von rechts nach links über alle 3 Spuren...
Ich finde das besonders auffällig auf der A3, lieber fahre ich die 61, da geht es deutlich friedlicher zu, höchstens drängelnde Holländer. Als ich mich vor einiger Zeit mit einem Sportwagen auf der A3 an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielt, kam von hinten extrem aggressiv eine deutlich größere Kiste mit irgendeinem arabischen Kennzeichen angerauscht. Muss das in D sein?
Aktuell fahren wir einen mittelmäßigen SUV, mit dem wir dieses Jahr in Spanien und Frankreich unterwegs waren. Dort hält man sich sehr an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ich hänge mich dann immer an einen Franzosen oder Spanier der recht gleichmäßig fährt und aktiviere den Abstandstempomaten.

Ich muss aber auch gestehen, dass ich früher ein Raser war. Mit etwa 50 kam die Erkenntnis, das alles unfallfrei überstanden zu haben, und seitdem bin ich relaxter, wahrscheinlich sind aber da auch die 130 auf der A61 hilfreich gewesen.
 

fahe

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Wo denn? (ist halt auch so ein subjektives Ding)
...ach, Südost-Nordwest gibt's schon ein paar Kilometer, auf denen es meist entspannt zugeht. Auch die A11 und A20, wenn die Sachsen nicht gerade Ferienzeit haben und zwischen Ostsee und Sachsen pendeln.

Mit der letzten besten Ehegattin sind wir oft zwischen Dresden und Wismar unterwegs gewesen, da war das letzte Stück auf der A14 stets regelrecht entvölkert.

Morgen früh darf ich ja wieder ins nordbrandenburgische Nirgendwo düsen, mal sehen, wie es an an 'nem Sonnabendmorgen aussieht.
 

U.Tho

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seitdem bin ich relaxter
Ja, das kommt mit den Jahren, da wird man stoischer. Ich fahre öfter über die Rhön nach Fulda zur A 66 oder 7 (und zurück) - auf der Gasse sind wenige Stellen zum überholen und die Erfahrung zeigt, nach dem LKW ist vor dem LKW - da bin ich relaxt - was soll der Stress. Ich beobachte jedes mal Fahrer, die auf der Strecke wenigstens 4,5 Minuten "herauszuschinden", dann stehen die in Bad Neustadt 20m vor mir an der Ampel ...
 

Marsu65

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Schüttelst du den Kopf auf Grund einer gewissen Alterssenilität?
Selbstverständlich sind die Aufnahmen zulässig und werden von den Gerichten auch als Beweismittel zugelassen. Man dokumentiert hier eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit zum Zwecke der staatlichen Verfolgung und nicht um sie ins Internet zu stellen.
Warum wirst du beleidigend? (§185 StGB :emoji_wink:)

1. du machst ein Foto/Video von einer Person und deren KFZ ohne deren ausdrückliche Einwilligung
2. du teilst das Foto/Video mit der Polizei/dem Ordnungsamt/dem Richter; gibst es also an Dritte weiter.
Beides Verstöße gegen die DSGVO, was entsprechende Konsequenzen haben kann. Dessen sollte man sich bewusst sein.
3. Es liegt im Ermessen des Richters das Foto/Video als Beweismittel zuzulassen
Dabei hat er die Persönlichkeitsrechte des Abgelichteten gegen dein oder das öffentliche Interesse abzuwägen.
Das Foto/Video kann also als Beweismittel zugelassen oder abgelehnt werden.

Es kommt, wie sehr häufig vor Gericht, auf den Einzelfall an.

Daher sind deine pauschalen Ausssagen nicht haltbar.

Gruß Marsu
 
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seschmi

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Es gibt dazu eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach von Ende 22. Da hatte jemand Falschparker fotografiert und beim Ordnungsamt angezeigt, woraufhin der Datenschutzbeauftragte ihn beschuldigt hat, den Datenschutz zu verletzen.

Das Gericht hat festgestellt, dass es legal war, die Fotos zu machen und zu verwenden. Begründung: Das Interesse, die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen ist wichtiger als der Datenschutz.

Dabei gilt einiges zu beachten: Zum Beispiel darf man die Fotos nicht mit anderen teilen (also nicht hier im Forum), es muss im öffentlichen Raum stattfinden, was die Autobahn sicher ist usw.

Das ist ein Grundsatzurteil, und ich denke, das ist genauso auf fahrende Autos anwendbar. Jedenfalls steht im Urteil nichts, dass die Autos stehen müssen. Der Fotograf muss auch nicht selbst betroffen sein. Evtl sollte man drauf achten, dass nur die Autos und nicht die Personen abgebildet sind, in den parkenden Autos waren ja keine.

Am Ende geht es dabei um das Gewaltmonopol des Staates: Nur der Staat darf Vergehen verfolgen. Da der Bürger selbst nicht aktiv werden darf, muss er die Möglichkeit haben, Anzeige zu erstatten und das auch zu belegen. Das wird höher bewertet als der Datenschutz.

Blitzerfotos sind sowieso legal, weil es extra einen Paragraph in der DSGVO gibt, der Strafverfolgung ausnimmt. Und das Ordnungswidrigkeiten da auch drunterfallen, ist auch geklärt.

Kann man sich ja auch denken: Ständig klagen Leute gegen ihre Strafzettel, wäre ja überraschend, wenn da noch nie jemand den Datenschutz bemüht hätte.

Der Fahrer sollte natürlich keine Fotos machen, sonst hat er sofort auch Punkte wegen Handy am Steuer…
 

Mitglied 59145

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Vorsicht, gefährluches Halbwissen.

Es gibt, also glaube ich, noch Fallstricke mit dashcams. Also dem einfach dauerhaftem Aufzeichnen und speichern. Was wohl hingegen geht sind diese Teile die filmen und wenn man auf den Knopf drückt die letzten zwei Minuten speichern.

Aber auch alles schon alt und aus der Erinnerung, also eher so :"Irgendwas war da mal irgendwann".
 

seschmi

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Dashcam ist etwas völlig anderes, weil die ja "auf Vorrat" aufnehmen, also komplett unabhängig, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht. Also eher so wie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

Hier geht es ja um den Fall: "Offenkundige Ordnungswidrigkeit oder Straftat, darf ich das dokumentieren". Das hatte Dikado ja gemeint, und da war die Antwort aus Ansbach ein klares "Ja". Man kann das sympathisch oder unsympathisch finden, das ist dann aber individuelles Empfinden und spielt rechtlich keine Rolle.
 

KalterBach

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Hier geht es ja um den Fall: "Offenkundige Ordnungswidrigkeit oder Straftat, darf ich das dokumentieren". Das hatte Dikado ja gemeint, und da war die Antwort aus Ansbach ein klares "Ja".
Welches Gericht sitzt nochmal in Ansbach?!

Die Frage „Darf man andere Personen zum Beweis einer Ordnungswidrigkeit fotografieren?“ wird am Landgericht Bonn so gesehen:
Nach Ansicht des Landgerichts Bonn dürfe eine Privatperson keine Fotoaufnahmen von anderen Personen anfertigen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen. Privatpersonen stehe nämlich in der Regel kein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu. Insofern verletzen sie mit ihren Fotoaufnahmen das Recht am eigenen Bild und somit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten.
Quelle: Refrago
 

Marsu65

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Also sind sie doch grundsätzlich zulässig, oder liege ich da falsch.
siehe DSGVO
Evtl sollte man drauf achten, dass nur die Autos und nicht die Personen abgebildet sind, in den parkenden Autos waren ja keine.
Der kleine aber feine Unterschied.

Was das Thema imho ganz gut darstellt:
https://www.test.de/Dashcam-im-Auto-Wann-Videoaufnahmen-vor-Gericht-zugelassen-sind-5020412-0/

Diese Aussage würde aber jedes Blitzerfoto auch betreffen oder?
Ordnungsbehörden haben in Ihren eigenen Grenzen erweiterte Befugnisse.

Hier werden zwei Fragen wild durcheinenandergeworfen und vermischt:
a) darf man eine Aufnahme machen, kann man dafür bestraft werden => DSGVO und die Datenschutzbehörden
b) sind diese Aufnahmen Gerichtsverwertbar => Gerichte, Abwägung der Persönlichkeitsrechte gegen andere Schutzrechte.

Gruß Marsu
 

Wolfgang EG

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Die Frage „Darf man andere Personen zum Beweis einer Ordnungswidrigkeit fotografieren?“ wird am Landgericht Bonn so gesehen

Zitat Quelle Refrago: »[...] Nach Ansicht des Landgerichts Bonn dürfe eine Privatperson keine Fotoaufnahmen von anderen Personen anfertigen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen. [...]«

@Dikado handelt(e), wie ich das verstanden habe, nicht als Privatperson ...

Wolfgang
 

Mitglied 67188

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das ist ingesamt eine gefährliche Entwicklung.
Wir wollen uns doch nicht zum Denunziantenstaat entwickeln?
Schaut nach China, da machen Leute schon ein Hobby daraus und sitzen
Abends am Rechner und schicken ihre Ausbeute an die Polizei, die eine Armada an Beamten
beschäftigen muss um das alles auszuwerten...
In dem Land hängen eh schon an jeder Ecke Kameras.
Noch ein bißchen Biometrische Software auf die Filme und Fotos angewandt
und schon könnt ich das ko..en kriegen.
Da gibt es glaube ich schon ein Punkte System für jeden Fehltritt der sich auf Karriere und
Reisepläne auswirkt...
Bei denen hat das auch so angefangen, die Dashcams sind der erste Schritt.
Ich käme nicht im Traum drauf Leute zu fotografieren weil se gerade Mist bauen.

Lasst den Job die Polizei machen und gut ist.
 

Dikado

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Das Landgericht Bonn urteilte..... das Gericht in München urteilte aber so und so..... hingegen urteilten die Richter in Hamburg wieder ganz anders.
......ein Tesla filmt alles, was gar nicht zulässig ist, aber im letzten Jahr gab es einen schweren Verkehrsunfall zwischen einem LKW und einer Radfahrerin. Ein unbekannter Täter stach dann auf den LKW Fahrer ein und verschwand. Auf Grund der Tatsache, dass ein Tesla am Unfallort war und alles filmte, konnte die Tat aufgeklärt werden und der Täter wurde verhaftet. Also, was ist denn jetzt erlaubt und was nicht?
Wenn man auf Gericht mit einem Richter, einem Staatsanwalt und einem Anwalt diskutiert, hat man plötzlich vier Meinungen.
 

Mitglied 67188

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und genau genommen haben wir alle immer etwas an Mitschuld.
Wenn wir nicht soviel Schwachsinn konsumieren würden, bräuchte es auch nicht so viele LKW´s,
und wenn wir ein bißchen mehr Bahn fahren würden, dann gäbe es auch weniger Autos...
und damit weniger Unfälle, von Tempolimit und Zeitnot rede ich erst gar nicht...

außerdem sollte jeder Privat PKW genau gleichviel PS haben ich würde vorschlagen max. 100PS
Das wäre doch ein gemütliches Auto fahren... :emoji_relaxed:
 

seschmi

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Ich bin gelegentlich in der Schweiz unterwegs und finde das Autofahren dort schon deutlich entspannter. Die Geschwindigkeitsunterschiede auf der Autobahn sind wegen des Tempolimits gering. Verkehrsregeln werden besser eingehalten, vermutlich aufgrund der höheren Strafen.

Das trägt alles deutlich zum entspannten Fahren bei. Das ist in den USA ähnlich, oder in Frankreich auf der Autobahn.

Allerdings habe ich auch den Eindruck, dass die Schweizer, die unbedingt ihr Ego auf der Straße rauslassen müssen, dass dann auf der A5 tun…
 
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