Zu einer Werkstatt umgebaute Garage und Beschwerden von Nachbarn

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brainick

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Hallo zusammen,

Vor etwa anderthalb Jahren habe ich meine Garage in einen Hobbyraum mit einer Drechselbank, einer Säge und einer Bohrmaschine verwandelt, die ich zur Herstellung der von mir verkauften Rasierpinsel und Stifte verwende. Obwohl ich mich normalerweise nachmittags in meiner Garage aufhalte, habe ich in letzter Zeit ernsthaft produziert, weil ich an Handwerksmessen teilnehmen wollte, und ich habe um 9.30 Uhr mit der Arbeit begonnen. Vor zwei Tagen erhielt ich von meinem Vermieter eine Abmahnung, meine Garage nicht mehr als Werkstatt zu nutzen, nachdem sich ein Nachbar beschwert hatte. Ich vermute, dass sich mein Nachbar durch den Lärm gestört fühlte. Nach der Beschwerde forderte mich mein Vermieter unter Hinweis auf die Lärmsituation und die Brandgefahr auf, die Garage nicht als Werkstatt zu nutzen, und wenn ich es doch tue, dann nur nach Rücksprache mit der Hausverwaltung und dem klagenden Nachbarn.

Heute habe ich eine E-Mail an die Hausverwaltung geschickt, in der ich den Sachverhalt erkläre, aber es beunruhigt mich ein wenig, dass, selbst wenn ich jetzt arbeite, sich jemand gestört fühlen und mich wieder anzeigen könnte.

Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt? Als ich meinen Anwalt konsultierte, meinte er natürlich, dass ein eingetragenes Unternehmen, das in der Garage arbeitet, ein Problem darstellen könnte. Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Werkstatt, aber leider sind solche Orte in München sehr teuer und ich bin ein wenig verzweifelt.

Ich bin offen für Ihren Rat.

Mit freundlichen Grüßen
Ahmet (81739)
 

magmog

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Guuden lieber Ahmet,

Leider ist die Nutzung einer Garage, auch in Bayern,
als Werkstatt ohne Zustimmung der zuständigen Behörden nicht zulässig.

https://www.aroundhome.de/garage/verordnung-baugenehmigung/bayern/

Ich wünsche Dir sehr, dass Du bald einen guten Platz zum Arbeiten findest.
Frag mal nach entsprechenden Initiativen mit Gemeinschaftswerkstätten.
 

SonNie

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Ikeabana

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Da sehe ich schwere Zeiten auf Dich zukommen. Eine Garage ist ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen da. In Ballungszentren wie Stuttgart wird da sehr drauf geachtet, weil man davon ausgeht, dass bei jeder zweckentfremdeten Garage ein Auto auf der Straße steht und wertvollen Parkraum belegt. Den Buchstaben des Gesetzes nach, ist auch eine lautlose Nutzung z.B. als Lagerraum nicht statthaft. Auf dem Land sieht man das meist entspannt.
Die Uhrzeiten zu denen Du arbeitest werden deshalb vermutlich egal sein. Wenn der Nachbar nachmittags zu Hause ist und sich an Deinen Arbeitsgeräuschen stört, wird er das mit dem Hinweis auf die Fremdnutzung unterbinden. Warum sollte er da Kompromisse eingehen und die Enischränkung seiner Wohnqualität hinnehmen. Die Tatsache, dass er sich nicht bei Dir gemeldet hat, sondern den offiziellen Weg gegangen ist, würde ich als schlechtes Zeichen deuten. Blöd auch, dass der Sachverhalt jetzt bekannt ist, denn selbst bei einer Duldung durch den Nachbarn, wissen Hausbesitzer und Verwaltung Bescheid. Mit Hinweis auf Brand etc werden sie handeln müssen.
 

fahe

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falsche Kommunikationsstrategie.
...sehe ich identisch.

Was Justus schreibt, ist ja die nächste Stufe, bei der es auch nicht mehr mit freundlich klärenden Gesprächen auf eine Einigung hinausläuft... und die ein halbwegs heller Vermieter beachten wird.

Es scheint ja hier noch immer vielen nicht klar zu sein, dass es in diesem Land meist sehr strikte Festlegungen gibt, was in einer Garage stattfinden darf, gelagert werden kann etc. - Thema war das hier freilich schon etliche Male.

Von Bundesland zu Bundesland sind die Vorschriften ziemlich unterschiedlich. Sachsen agiert relativ moderat, Niedersachsen droht bei zweckentfremdender Nutzung Bußgelder bis 500 Euro an, Bayern trumpft mit dem Vielfachen auf.

Was aber in allen Bundesländern gleich sein dürfte: Landet so etwas erst einmal auf dem Schreibtisch einer Behörde, wird die sich auch darum kümmern.

Und die Bauordnungen, Garagenverordnungen und was die Länder in dem Bereich noch so an Vorschriften im Aktenschrank stehen haben, lassen Spielräume höchstens auf der Sanktionsseite zu. Von Spielräumen, die zulassen würden, ein paar behördlichen Hühneraugen zuzudrücken und ein "bisschen Zweckentfremdung" zu dulden, habe ich in keiner Verordnung etwas gefunden. :emoji_wink:

Im konkreten Fall ist die Hütte auch noch vermietet. Für Dich zwar nicht schön, aber doch ziemlich naheliegend, wie der Vermieter reagiert. Denn der will da keinen "Stellvertreterkrieg" mit der Behörde, sondern Ruhe in der Hütte.


Ganz andere Baustelle: Gewerbliches Drechseln ist nach der letzten Änderung wieder mit dem Meisterzwang belegt. Nicht, dass Du da demnächst ins nächste Problem stolperst.
 

Time_to_wonder

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Ich würde sehr schnell aufhören da zu arbeiten. Selbst Dein Vermieter kann Ärger bekommen, wenn er duldet, dass Du in einer Garage eines Wohngebäudes ein Gewerbe betreibst.

Du bist leider im Unrecht und somit an mehreren Fronten angreifbar. Also lass es lieber, es wird niemals besser oder gar legal, auch nicht mit irgendwelchen Absprachen.

Nach meinem Rechtsverständnis sind andere Anbieter von Rasierpinseln und Stiften Dir gegenüber benachteiligt, wenn sie sich an die Regeln halten, also z. B. eine teure Werkstatt mieten. Der Preisvorteil, den Du hast ist unlauter, und das soll ja nicht sein.
 

brainick

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... und warum nimmst du das Angebot nicht an?

falsche Kommunikationsstrategie.

Geh' zu deinem Nachbarn und sprich mit ihm.
Danke. Ich bin mir nicht sicher, wer mich angezeigt hat, also bleibt mir nichts anderes übrig, als mich an die Hausverwaltung zu wenden. Ich habe angeboten, meine Arbeitszeiten anzupassen oder zu reduzieren, um eine Einigung mit dem bereits gestörten Nachbarn zu erzielen. Ich habe meine Arbeit eingestellt, bis das Problem gelöst ist.
 

brainick

ww-pappel
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Da sehe ich schwere Zeiten auf Dich zukommen. Eine Garage ist ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen da. In Ballungszentren wie Stuttgart wird da sehr drauf geachtet, weil man davon ausgeht, dass bei jeder zweckentfremdeten Garage ein Auto auf der Straße steht und wertvollen Parkraum belegt. Den Buchstaben des Gesetzes nach, ist auch eine lautlose Nutzung z.B. als Lagerraum nicht statthaft. Auf dem Land sieht man das meist entspannt.
Die Uhrzeiten zu denen Du arbeitest werden deshalb vermutlich egal sein. Wenn der Nachbar nachmittags zu Hause ist und sich an Deinen Arbeitsgeräuschen stört, wird er das mit dem Hinweis auf die Fremdnutzung unterbinden. Warum sollte er da Kompromisse eingehen und die Enischränkung seiner Wohnqualität hinnehmen. Die Tatsache, dass er sich nicht bei Dir gemeldet hat, sondern den offiziellen Weg gegangen ist, würde ich als schlechtes Zeichen deuten. Blöd auch, dass der Sachverhalt jetzt bekannt ist, denn selbst bei einer Duldung durch den Nachbarn, wissen Hausbesitzer und Verwaltung Bescheid. Mit Hinweis auf Brand etc werden sie handeln müssen.
Sie haben völlig recht, ich stimme Ihnen zu. Ich habe das Gefühl, dass ich meine Zeit mit Verhandlungen vergeude. Selbst wenn mein Problem heute gelöst wird, wird morgen ein anderes Problem auftreten. Ich denke, die beste Lösung ist, eine gemeinsame Werkstatt zu finden.
 

HolzandMore

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Da du Mieter bist, würde ich sofort alleTätigkeiten in der Garage einstellen wenn du deine Wohnung nicht verlieren möchtest. Weil wenn Wohnung mit Garage zusammen gemietet wurden dann wäre eine dauerhafte Nutzungsänderung ein Kündigungsgrund.

Selbst wenn es Eigentum wäre, braucht man die Genehmigung einer Erlaubnisbehörde, und einen genehmigten Bauantrag für eine Nutzungsänderung.
 

Rookie77

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Hier bei uns in NRW darf man selbst im Eigentum nichts in der Garage machen.
Das einzige, was in eine Garage darf ist ein angemeldetes (!) KFZ und dessen Zubehör (Sitze, Reifen). Mehr nicht!

Woher ich das weiß? Weil ich genau das Thema hinter mir habe (unsere ehemaligen Mieter sind zum Bauamt gerannt). Such dir einen Raum den Du anmieten kannst und bau deine Werkstatt dort hinein.
In der Garage ist es absolut nicht zulässig. Da kannst Du dir auch irgendwelche Briefe sparen. Im Extremfall geht der Nachbar zum Bauamt und dann ist dein Vermieter dran und muss den Sachverhalt klären.

Fakt ist, Du darfst das nicht und da führt kein Weg dran vorbei!
 

fahe

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...ich kenne einige, die vor 2020 bereits ein Gewerbe angemeldet hatten... und denen die Weiterführung als Ausnahme gestattet wurde.

Und seit der Änderung tauchen die "Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher" wieder in Anlage A der Handwerksordnung auf.

Hier sind sie im letzten Punkt benannt:
https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung/

Und ich kenne immer noch keinen, der tatsächlich Elfenbein schnitzt. :emoji_wink:
 

FredT

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Oder lagere einfach(?) deinen Keller etc. in die Garage aus. Dann wärest du mit Hobbyarbeiten auf der sicheren Seite, mit gewerblichen allerdings nicht. Hobbyarbeit wird als sozialadäquat geduldet und ist genehmigt.
 

Dat Ei

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Moin, moin,

München sieht seit Ende der 60er Jahre drakonische, monetäre Strafen für Zweckentfremdung vor, die sowohl gegen den Vermieter, als auch den Mieter verhangen werden. München hat Einsatztrupps, die z.B. Zweckentfremdungen im Bereich Wohnraum proaktiv ermitteln. Das kann richtig teuer werden.


Dat Ei
 

Franz-Josef_B.

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Oder lagere einfach(?) deinen Keller etc. in die Garage aus. Dann wärest du mit Hobbyarbeiten auf der sicheren Seite
Unsinn, weiter oben wurde der Sachstand doch bereits zutreffend beschrieben: Die Garagen sind de-jure allein der Unterbringung von KFZ nebst Zubehör gewidmet. Es ist egal, ob man dort hobbymäßige Tischlerarbeiten verrichtet oder gewerbliche, ob man dort ein Kosmetikstudio betreibt oder ein Filmstudio einrichtet, ein Chemielabor oder eine Kindertagesstätte usw. usf. - es ist alles nicht zulässig.
 

Jowe

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Wie wäre es, den sich beschwerenden Nachbarn zur Beschwichtigung einfach einen Deiner Rasierpinsel zu schenken? Wenn Du nicht genau weißt wer es ist, einfach alle beschenken.
Aber vorsichtig, Frauen könnten das evtl. nicht so verstehen wie Du Dir das dann erhoffst.

Und jetzt ernsthaft:
Wurde schon vielfach gesagt, Garage ist für Autos und dürfen laut Gesetz nicht zweckentfremdet werden. Wie sieht das denn mit den anderen Garagen so aus? Stehen da überall brav Autos drin oder werden die auch zweckentfremdet? Selbst Dinge dort zu lagern, quasi als ergänzender Kellerraum ist nicht erlaubt. Vielleicht kann man zumindest übergangsweise so über die Hausverwaltung sich einigen. Nach dem Motto, wenn ich nicht darf, dann bitte aber alle anderen auch nicht.

Letzten Endes wirst Du aber nur Ruhe kriegen indem Du entweder ganz oder Deine Werkstatt umzieht. Aber auch hier vorher erkundigen. Ich habe einen Bekannten der durfte das Gewerbe nicht in seinem Keller (EFH) betreiben. Wegen der möglicherweise zu erwartenden Lautstärke könnte die Nachbarschaft gestört werden. In diesem Fall extrem lächerlich da andere anscheinend dürfen.

Dabei fällt mir ein,das ich als junger Mensch die katholische Kirche wegen Lärmbelästigung angezeigt habe. Hab neben einer Kirche gewohnt und war Samstags halt immer länger unterwegs. Da waren Kirchenglocken am Sonntag Morgen wirklich sehr unangenehm.
Ist leider nichts draus geworden.
 

Franz-Josef_B.

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Wie sieht das denn mit den anderen Garagen so aus? Stehen da überall brav Autos drin oder werden die auch zweckentfremdet? Selbst Dinge dort zu lagern, quasi als ergänzender Kellerraum ist nicht erlaubt. Vielleicht kann man zumindest übergangsweise so über die Hausverwaltung sich einigen. Nach dem Motto, wenn ich nicht darf, dann bitte aber alle anderen auch nicht.
Es gilt der Grundsatz, dass es keinen Gleichbehandlungsanspruch im Unrecht gibt. Folge wäre also bestenfalls, dass alle anderen Mieter, die ihre Garagen auch zweckentfremden, ebenfalls Ärger bekämen. Dem Fragesteller hilft das aber unterm Strich nicht.
 

esel

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...ich kenne einige, die vor 2020 bereits ein Gewerbe angemeldet hatten... und denen die Weiterführung als Ausnahme gestattet wurde.

Und seit der Änderung tauchen die "Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher" wieder in Anlage A der Handwerksordnung auf.

Hier sind sie im letzten Punkt benannt:
https://www.zdh.de/daten-und-fakten/handwerksordnung/

Und ich kenne immer noch keinen, der tatsächlich Elfenbein schnitzt. :emoji_wink:
War da nicht was dass es aber deutsche benachteiligt die gegenüberanderen eu-drechslern einen Meister brauchen und während die Franzosen nicht sozusagen?
 

Jowe

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Es gilt der Grundsatz, dass es keinen Gleichbehandlungsanspruch im Unrecht gibt. Folge wäre also bestenfalls, dass alle anderen Mieter, die ihre Garagen auch zweckentfremden, ebenfalls Ärger bekämen. Dem Fragesteller hilft das aber unterm Strich nicht.
Naja, die Idee war ja bei der Hausverwaltung dies anzusprechen um evtl. eine Übergangszeit zu bekommen. Das kommt dann natürlich auf die Formulierung an. In Köln kann man so etwas auch mal inoffiziell regeln.

Letzten Endes wird er um eine Anmietung nicht herumkommen.
 

fahe

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War da nicht was dass es aber deutsche benachteiligt die gegenüberanderen eu-drechslern einen Meister brauchen und während die Franzosen nicht sozusagen?
...kann ich nicht sagen, weil ich mich nicht wirklich dafür interessiert habe. Aber ist es nicht so, dass es in da allen Gewerken gewisse Ungerechtigkeiten im Spannungsfeld von einerseits völlig unterschiedlichen Ausbildungssystemen und Rechtsvorschriften und andererseits der Niederlassungsfreiheit existieren? Das wäre aber - falls überhaupt - eher ein eigenes Thema.

@brainick Sorry for offtopic.
 

Hoosier

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In unserer Gegend in München (altperlach) steht fast kein Auto in den Garagen weil dafür kein Platz... Fahrräder, Kinderspielzeug usw. Und natürlich auch Werkzeug. Mag sein dass es nicht erlaubt ist, trotzdem die Regel. Aber gewerblich in einer Garage was zu produzieren finde ich auch grenzwertig und würde das auch nicht wollen wenn das in der Nachbarschaft gemacht werden würde. Such dir einen geeigneten Platz dafür.
 

HolzandMore

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8. Längengrad
Habt ihr schon mal was vom sogenannten Garagenprivileg gehört?
Das kennen wohl die wenigsten, denn darunter verbirgt sich u.A. die Ausnahmeregel dass ein Mindestabstand zum Nachbar nicht eingehalten werden muss. Wird die Garage dauerhaft zweckentfremdet, dann verliert man dieses Privileg, und Eigenheimbesitzer könnten aufgefordert werden die Garage abzureißen.
Also ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Und an die Nachbarn Rasierpinsel zu verschenken ist eine saudumme Idee. Erinnert mich irgendwie an Glasperlen, die man Eingeborenen gegeben hat...
 
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