Alter Schuppen soll zur neuen Werkstatt werden

fahe

ww-robinie
Registriert
15. Juni 2011
Beiträge
6.897
Ort
Coswig
...will ich eigentlich nicht öffentlich ausbreiten.
Aber so viele Straßen, die wie auf dem Luftbild benannt sind, gibt es offenbar nicht. Ich würde die Füße jedenfalls allen Ratschlägen hier zum Trotz eher stiller halten.


Edit: Ein früherer Kumpel hat in einem ähnlichen Fall sogar innen neu gebaut, später die alte Hülle abgerissen und den Nachbarn grinsend erzählt, es sei doch mal an der Zeit gewesen, die olle Verkleidung endlich abzunehmen. Das war besonders dreist. Er hatte allerdings dank gewachsener Beziehungen Glück mit den Nachbarn.
 

happyc

ww-robinie
Registriert
2. Dezember 2022
Beiträge
709
Ort
Einen a.d. Waffel
Ich hab meine Werkstatt mal vorsichtig als Garage titulieren lassen. Mein Planer hat schön ein Auto mit reingereichter. Als Untertitel dann mit Werkstatt… Die Diskussion fing erst an als der Kamin und der Ofen ins Spiel kamen…
(…)
ich hab das weitere mal aus dem Zitat rausgenommen, weil:

so (wie in dem entfernten Teil des Zitats) läuft es ja oft / öfter. Das zeigt auch, dass die Entscheidungsträger „nur Menschen“ sind, man mit ihnen reden kann, und sie wissen, was passieren könnte, wenn man sie nicht fragte…
Auch wenn der Entscheidungsträger mittlerweile im Ruhestand ist, würde ich den Weg, den er eingeschlagen hat, nicht im öffentlich einsehbaren Teil des www darlegen. Ich weiß nicht, ob es da nicht dochmal jemand gibt der das liest, sich daran stört, wieauchimmer nen Fass aufmacht, und möglicherweise dir und / oder dem damaligen Entscheidungsträger ans Bein pinkeln will.
wäre es daher klug, den „inoffiziellen“ Teil aus dem offiziellen Forum rauszunehmen?
 

fahe

ww-robinie
Registriert
15. Juni 2011
Beiträge
6.897
Ort
Coswig
Zuletzt bearbeitet:

Kerstenk

ww-robinie
Registriert
27. Februar 2022
Beiträge
2.000
Ort
Greifenstein
Ich weis von einem Fall, aus einem Forum, der musste innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, die Garage wieder freiräumen, die er als Werkstatt nutzte. In einem zweiten Fall im Bekanntenkreis, haben die Behörden mächtig Druck gemacht, weil eben eine andere Nutzung vorlag wie genehmigt.
Ich selber habe eine Genehmigung eingereicht für einen Scheunenumbau in Werkstatt, alle Nachbarn haben ja gesagt. Wie ich dann die Unterschrift fürs Bauamt brauchte, haben sie nein gesagt und mir die Tür vor der Nase zugemacht, das war es dann......
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.710
Ich habe jetzt der zuständigen Dame Bett6 der Gemeinde mal geschrieben, im grundlegende Infos zu bekommen.
Ich glaube das ist nicht so klug. Besser persönlich hin gehen. Schriftlich und damit bindender als mündlich muss ein Amtsträger doch immer den schwarz-weissen Gesetzesweg nennen. Im Gespräch erfährt man mit Glück und Freundlichkeit manchmal Dinge die so jemand nie schreiben wollen würde, siehe @andibarth .

Neben dem Nutzungszweck "Garage", kann man übrigens auch die Nutzung als "privat genutzte Abstellfläche/Lagerfläche" beantragen. Das klingt leise und zu einer Wohnbebauung passend :emoji_wink: Bei einer Abstellfläche ist dann ja offen, ob das Lagergut ein Umzugskarton oder eine Maschine ist.
Augen auf gilt natürlich nicht nur bei der Beantragung der Nutzungsart/Baugenehmigung, sondern auch bei der Gebäudeversicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pringles87

ww-robinie
Registriert
17. November 2019
Beiträge
916
Ort
Wug
Ich glaube das ist nicht so klug. Besser persönlich hin gehen. Schriftlich und damit bindender als mündlich muss ein Amtsträger doch immer den geraden Gesetzesweg nennen. Im Gespräch erfährt man mit Glück und Freundlichkeit manchmal Dinge die so jemand nie schreiben könnte oder würde, siehe @andibarth .
Vielleicht ist es ja in Deutschland möglich ein Vorhaben auch mal auf dem geraden Gesetzesweg durchzuführen.
Bringt mir auch nichts wenn die mir unter der Hand sagt ich solle einen "Schwarzbau" da hinstellen, darauf kann ich mich hinterher auch nicht berufen.
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.710
Ich spreche nicht von einem Schwarzbau, das würde ich heute auch maximal bei einer größeren Hundehütte machen.
Aber @andibarth hatte ja einen genehmigten Weg gennant und ich habe eben einen zweiten Weg (oder zumindest einen Ansatzpunkt) in meinen Post oben editiert.
 

andibarth

ww-robinie
Registriert
13. Januar 2023
Beiträge
1.782
Ort
BW
Vielleicht ist es ja in Deutschland möglich ein Vorhaben auch mal auf dem geraden Gesetzesweg durchzuführen.
Bringt mir auch nichts wenn die mir unter der Hand sagt ich solle einen "Schwarzbau" da hinstellen, darauf kann ich mich hinterher auch nicht berufen.
Nur um klarzustellen, ich habe keinen Schwarzbau. Falls das jetzt so dargestellt wird, dann muß ich mir glaub so langsam überlegen ob ich hierzu wieder was schreibe…
 

Pringles87

ww-robinie
Registriert
17. November 2019
Beiträge
916
Ort
Wug
Nur um klarzustellen, ich habe keinen Schwarzbau. Falls das jetzt so dargestellt wird, dann muß ich mir glaub so langsam überlegen ob ich hierzu wieder was schreibe…
Ich hatte das bewusst überspitzt dargestellt. Nochmal zum Thema erhalten oder neu bauen.

Vorausgesetzt ich erhalte eine Genehmigung würde ich mir beim Erhalt lediglich den Holzrahmenbau und das Ringfundament sparen plus Bauplan und Genehmigung.

Also 5k reines Material?
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.710
Und du musst dafür dauernd um alten Kram drumrumarbeiten. Wird einfach nicht so aus einem Guss wie komplett neu.
Was mir noch einfiel. Wenn du neu baust, überleg dir ein "richtiges" Satteldach mit Ziegeln. Ist leiser bei Regen, robuster, bietet oben mehr Stauraum und ist vom Holz her sicher kein Riesenmehrinvest. Bei den Ziegeln gibt es auch immer mal wieder neuere gebrauchte Ziegel zu verschenken oder sehr günstig in den Kleinanzeigen, die auf einem Nebengebäude noch sehr lange halten können. Das relativiert sicher mindestens teilweise den Aufpreis beim Holz.
 

Andreas W.

ww-robinie
Registriert
10. Juli 2011
Beiträge
660
Ort
Mittelfranken
Hallo Martin45,

Und du musst dafür dauernd um alten Kram drumrumarbeiten. Wird einfach nicht so aus einem Guss wie komplett neu.
Was mir noch einfiel. Wenn du neu baust, überleg dir ein "richtiges" Satteldach mit Ziegeln. Ist leiser bei Regen, robuster, bietet oben mehr Stauraum und ist vom Holz her sicher kein Riesenmehrinvest. Bei den Ziegeln gibt es auch immer mal wieder neuere gebrauchte Ziegel zu verschenken oder sehr günstig in den Kleinanzeigen, die auf einem Nebengebäude noch sehr lange halten können. Das relativiert sicher mindestens teilweise den Aufpreis beim Holz.

in Bezug auf die Kosten ist ein "richtiges" Satteldach mit 10 m Spannweite und nutzbarem Dachraum eben schon gehörig aufwendiger.

Wirtschaftlich wo Größeres (Supermarkt, Stall, Hallen für alle möglichen Zwecke usw.) ein stabiles Dach drüber machen, ist ja eben der Gag von Nagelplattenkonstruktionen .
Damit bekommt man leider den sauren Drops, daß im Dachraum überall diese Hölzer (Stäbe) im Weg sind... und man auf die unteren Hölzer (Untergurte) eben möglichst nicht soviel Gewicht draufpackt, wie bei den Dachbalken eines "normalen" Satteldaches.
Es sei den, die Nagelplattenkonstruktion bzw. die Gesamtkonstruktion wurde extra dafür geplant. Dann (also mit nutzbarem Dachraum) ist das aber nicht mehr so günstig, wie ohne nutzbaren Dachraum.

Mit den Ziegeln hast Du recht, die sind bei Regen leiser als ein Blechdach.
Leiser sind aber auch Faserzementplatten, die jetzt - noch mit Asbest als Faser - verbaut sind. Werden für Ställe deswegen empfohlen, in Mitteleuropa heute natürlich die ohne Asbest.
Durch das höhere Gewicht und den Werkstoff entsteht bei ungünstigem Wetter unter der Platte bei Faserzement viel weniger Kondeswasser, als bei Blechdächern.
Leider sind Faserzementplatten schwerer und teurer als Blech, und auch bescheidener zu verlegen.
Wie überall: kein Vorteil ohne Nachteil...

Gruß, Andreas
 

Pringles87

ww-robinie
Registriert
17. November 2019
Beiträge
916
Ort
Wug
Ich habe heute eine Antwort von der Gemeine erhalten. Hier mal so die Kernpunkte:
- Gebäude ist als "Gebäude für Gewerbe oder Wirtschaft" eingetragen
- Gebäude steht im Innenbereich
- Grundstück ist teilweise im Bebauungsplan drin, der Schuppen allerdings nicht
- FNP ist "allgemeines Wohngebiet", Schuppen ist im Innenbereich, in dem ein Neubau i.d.R. problemlos möglich ist

Sie hat mir noch die Hinweise gegeben, dass ich kleiner 75m³ genehmigungsfrei bauen kann und dass der Schuppen am gleiche Ort mit Bauantrag neu gebaut werden kann und Dachform, etc. frei gewählt werden kann, da nicht im Bebauungsplan drin. Wenn ich an anderer Stelle neu bauen möchte sind die Vorgaben zu erfüllen.

Also Neubau grundsätzlich möglich an gleicher Stelle mit Baugenehmigung.
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.710
75m³ sind ja z.B. 30m² Außenabmessungen mit 2,5m Höhe (Außen!). Das ist also nicht viel. Vielleicht aber wäre das ein großzügiger Dachüberstand als Holzlagerfläche?
Ansonsten klingt das doch schonmal recht positiv.

Edit: Da hier ja auch das Thema Asbestsanierung zur Sprache kam, mal einen Link, was es gilt einzuhalten, inkl. Anmeldepflicht.
https://www.rathscheck.de/magazin/sanierungsarbeiten-meldepflicht-bei-asbest/
 
Zuletzt bearbeitet:

odul

ww-robinie
Registriert
5. Juni 2017
Beiträge
8.883
Ort
AZ MZ WO WI F
Interessant, was da so steht. Es war zwar so etwa 2015, aber da haben wir solche Asbestplatten vom Dach genommen, in die zuvor besorgten, vorschriftsmäßigen Säcke gepackt, zur Deponie gekarrt, einige Euro bezahlt und das wars.

Kann heute natürlich anders sein. Aber es war damals schon zum K.tzen:
Jedes Bundesland hat andere Regeln, Gutachten werden gegenseitig nicht anerkannt. Selbst von Kreis zu Kreis vollkommen andere Strukturen. Heftigste Preisunterschiede und JEDER hat einem was anderes erzählt. Und damit meine ich nicht nur irgendwelche Laien, sondern behördliche Stellen.
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
4.476
Ort
CH
Hallo zusammen
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe bin ich bei sogenannten "Fachmedien" und Ratgeberseiten sehr vorsichtig was die Entsorgung von speziellen Stoffen angeht. Oft wird Angst geschürt zugunsten von wem? Zu Gunsten der Spezialfirmen die damit viel Geld machen?
Bei uns gibt es viele sogenannte "Berufsverbände" die versuchen ihre eigenen Regeln als Gesetz zu erklären. Die ganze Politik wird von solchen
"Verbänden" unterwandert und die Politiker merken es nicht einmal.......

Ich traue nur Gesetzen und Verordnungen, bzw. professionellen Praxishinweisen. Andere Hinweise von Leuten die nicht richtig Bescheid wissen
beachte ich nicht. Meist ist die Entsorgung viel einfacher als man meint wenn man die richtigen Entsorgungsfirmen fragt und einfache Schutzmassnahmen beachtet.
Gruss brubu
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.710
Hallo zusammen
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe bin ich bei sogenannten "Fachmedien" und Ratgeberseiten sehr vorsichtig was die Entsorgung von speziellen Stoffen angeht.
Ja, es ist viel Halb- und Falschwissen im Umlauf.
In Deutschland sind die Regeln in der TRGS519 festgeschrieben und bindend, das ist schon "offiziell". Die verlinkte Fa. Rathscheck ist ein großer Schieferhersteller und damit Dachdeckerpartner und das was dort steht, ist die wesentliche Essenz aus der o.g. Regel (sonst hätte ich es nicht verlinkt), z.B. unter Punkt 3: "Der zuständigen Behörde ist die Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen" usw.
 

Andreas W.

ww-robinie
Registriert
10. Juli 2011
Beiträge
660
Ort
Mittelfranken
Hallo in die Runde,

zum Thema Entsorgungskosten das Beispiel aus der Gegend, in der ich lebe:

https://www.ngv-recycling.de/wp-content/uploads/2023/09/ngv_asbestinformation.pdf

Demnach kostet für den Privatmann die Tonne asbesthaltiger Faserzement 355,- EUR.
Abzuliefern in den dazu üblichen Bigbags, die es das Stck. zu 13,50 gibt.

Eine Faserzementplatte 2,5 m lang, Profil 5, wiegt neu etwa 32 kg, die früher üblichen 3,1 m langen etwa 40 kg.

Zum Vergleich, gleicher Anbieter und Standort: Baumischabfall 372,-/t, Mineralwolle 658,-/t.

Bei asbesthaltigem Abfall hat der Anbieter hier (Großraum Nürnberg) ein Monopol, zumindest meines Wissens.

Gruß, Andreas
 

Pringles87

ww-robinie
Registriert
17. November 2019
Beiträge
916
Ort
Wug
Hallo in die Runde,

zum Thema Entsorgungskosten das Beispiel aus der Gegend, in der ich lebe:

https://www.ngv-recycling.de/wp-content/uploads/2023/09/ngv_asbestinformation.pdf

Demnach kostet für den Privatmann die Tonne asbesthaltiger Faserzement 355,- EUR.
Abzuliefern in den dazu üblichen Bigbags, die es das Stck. zu 13,50 gibt.

Eine Faserzementplatte 2,5 m lang, Profil 5, wiegt neu etwa 32 kg, die früher üblichen 3,1 m langen etwa 40 kg.

Zum Vergleich, gleicher Anbieter und Standort: Baumischabfall 372,-/t, Mineralwolle 658,-/t.

Bei asbesthaltigem Abfall hat der Anbieter hier (Großraum Nürnberg) ein Monopol, zumindest meines Wissens.

Gruß, Andreas
Ich wohne im Lkr WUG und da gibt es einen Entsorger bei dem man das abgeben kann, oder direkt beim Betreiber eines Steinbruches, da wirft es der Entsorger nämlich auch rein. Bei selbiger Firma habe ich von jemandem erfahren, der eine einzelne Platte 1x1m ca. dorthin gebracht hat, luftdicht verpackt. Ein Mitarbeiter hat ihn dann gefragt was das soll, so kleine Mengen könne er einfach ohne Verpackung dort irgendwo reinwerfen, das werde dann für irgendwas mit verarbeitet.
Kann sein, dass der keine Ahnung hatte, ich kann mir aber in dem Bereich auch alles vorstellen.
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
4.476
Ort
CH
Schöne Bergpreise habt ihr da. Ich habe für 2 Platten ca. 220/125cm 6-8mm stark auf den Haufen geworfen Sfr. 14.-- bezahlt.
Das dürften mehr als 100 kg gewesen sein, auf dem einfachen Kassenzettel habe ich keine Gewichtsangabe.
Gruss brubu
 

Martin45

ww-robinie
Registriert
10. März 2013
Beiträge
4.710
Entsorgungspreise sind schon interessant und in der Tat regional sehr unterschiedlich. Asbest liegt hier bei 160/to.
 

Andreas W.

ww-robinie
Registriert
10. Juli 2011
Beiträge
660
Ort
Mittelfranken
Ich wohne im Lkr WUG und da gibt es einen Entsorger bei dem man das abgeben kann, oder direkt beim Betreiber eines Steinbruches, da wirft es der Entsorger nämlich auch rein.

Könnte das sein, das es dieselbe Fa. ist, nur am Standort Ellingen?
Gerade mal nachgeschaut, auf deren Preisliste sind asbesthaltige Preise "auf Anfrage".

In der Nähe, wo ich wohne, konnte man bis ca. 2010 asbesthaltige Abfälle ebenfalls noch auf einer Erd-&Bauschuttdeponie loswerden (ehemaliger Steinbruch/Sandgrube, mittlerweile für hiesige Verhältnisse ein Berg). Meine, daß da der letzte Preis 110,-/t gewesen ist.

Anfangs (also seit ich öfter dort war) war das so, daß man dort ein "Loch" vorgehalten hat, wo das Zeug reingefüllt worden ist. Ist das Loch voll gewesen, ist es mit gutem Matreial abgedeckt worden und man hat wo anders ein neues Loch gebaggert. Mit Gipsabfällen ist übrigens ähnlich verfahren worden.
Dann - ab ca. 2005, weiß nicht mehr genau - durfte nur noch einmal wöchentlich asbesthaltiges Material angeliefert werden, das Loch wurde während der anderen Nicht-Anlieferungstage abdeckt und während der Befüllung mit Wasser bespritzt.
Ca. 2010 war dann Schluß mit Asbest, etwas später auch mit Gips und Bauschutt, es durfte nur noch mehr oder weniger unbelastetes Aushubmaterial angeliefert werden. 2021 ist die Deponie geschloßen worden.

Gruß, Andreas
 

Andreas W.

ww-robinie
Registriert
10. Juli 2011
Beiträge
660
Ort
Mittelfranken
Schöne Bergpreise habt ihr da. Ich habe für 2 Platten ca. 220/125cm 6-8mm stark auf den Haufen geworfen Sfr. 14.-- bezahlt.
Das dürften mehr als 100 kg gewesen sein, auf dem einfachen Kassenzettel habe ich keine Gewichtsangabe.
Gruss brubu
Gut für den Schweizer Geldbeutel!

Hätte das anders erwartet, aufgrund der geringeren Deponiemöglichkeiten.
M.W. ist die Schweiz was Abbruchrecycling bzw. Verwendung von Recyclingmaterial am Bau etliche Schritte bzw. Jahre voraus (also kein Asbestrecycling, sondern das von Beton-bzw. Brechermaterial).
Das hat wohl in der Schweiz bereits die Zulassung für den dauerhaften Einbau. Hierzulande m.W. noch nicht, evtl. sträuben sich die Steinbruchbetreiber dagegen?

Gruß, Andreas
 
Oben Unten