Bettwanzen

fahe

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https://youtu.be/xNfCzPEEShU?t=209
das ist ungerecht.
...ja, Ponyhof ist nur hier im Forum...:emoji_wink:

also sämtliche Hütten von denen ich gesprochen habe, haben das ohne Schädlingsbekämpfer
...also ich habe von Hütten im Alpenraum gelesen, wo selbst der zweifache Schädlingsbekämpfereinsatz mit Gift und Wärme erfolglos war, so dass die Hütte für mehrere Monate dichtmachte. In der Hoffnung, wo kein lecker Blut, da verhungert die Wanze.

Nennt sich " Haus und Grund "
...gut, dass Du mich erinnerst. Als Mitglied muss ich daran denken, dort schnell wieder Nichtmitglied zu werden.

Das mag allerdings sehr unterschledlich sein. Das sind regional eigenständige Vereine mit einem gemeinsamen Dach. Meinen "Haus und Grund"-Verein vor Ort habe ich bisher nur als tutto-unprofessionell erlebt.

Das Umweltbundesamt ist der Meinung, der Mieter müsse zahlen, wenn er nicht nachweisen könne, der Befall sei schon bei Einzug vorhanden. https://www.umweltbundesamt.de/site...publikationen/171013_uba_rg_bettwanzen_bf.pdf
Du weißt ja selbst am besten, wie es vor Gericht und in der christlichen Seefahrt zugeht.

Die meisten Urteile - so man es denn so weit treibt - scheinen die Kosten beim Vermieter zu sehen.

Der schlaue Vermieter könnte freilich ganz fürsorglich jährlich den Schädlingsbekämpfer präventiv anrücken lassen. Das wäre dann umlagefähig.
Ich werde mal meine Mieter fragen, was sie davon halten würden. Muss ja nicht gleich mit körpernaher Schädlingsbefall-Untersuchung einhergehen... :emoji_joy:
 

dermwo

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Da sind wir schon beim Grundproblem. Kein Hüttenwirt oder 5sterne Hotel hängt die Insektenprobleme die in seiner Herberge sind, an die große Glocke. Schon gar nicht die mit Bettwanzen; die sind ja geschäftsschädigend. Und ein wirksames Mittel aus der Dose ist auch nicht frei im Handel zu erhalten. So breiten sich die Tierchen heimlich, still und leise über ganz Europa aus.

Kommt natürlich auch auf die Hütte an. Alles was zum DAV gehört ist ziemlich schnell lauthals geschlossen, wenn da Bettwanzen gefunden werden, weil die das natürlich auch nicht auf den anderen Hütten haben wollen. Hat mir auch schon den Urlaub versaut, aber lieber gar nicht hin als das Zeug durch die Gegend verteilen.

Zu den Kosten: Bei Bettwanzen sehe ich den Vermieter auch nicht wirklich in der Verantwortung, aber das mögen Gerichte anders sehen.
Bei uns in der WG hatten wir damals scheinbar aus der Nachbarschaft rübergewandert Pharaoameisen (Wikipedia: Pharaoameise), da hatte der Vermieter dann tatsächlich die Kosten komplett übernommen. War ne schöne Scheiße, weil die sich offensichtlich in zwei Häusern schon ordentlich breitgemacht hatten... Hat paar Monate gedauert, bis die weg waren.
 

fahe

ww-robinie
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Ich arbeite überhaupt nicht forensisch und habe große Skepsis vor Benutzern dieses Spruchs.
...den verstehe ich nicht.

Der Spruch, wonach man sowohl da, als auch dort allein in Gottes Hand sei, übersetze ich als Atheist mal als: Man ist nie vor Überraschungen gefeit.

Meine Lebenswirklichkeit sagt ja, dass das auch für den anderen Teil des Lebens gilt.
 

MJCV

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@Weihnachten
Entschuldige die blöde Frage, aber hast du dich selbst davon überzeugt, dass es dort Wanzen gibt? Wir hatten mal den Fall, dass ein Mieter das behauptet hat, weil ihm 3 Monate Kündigungsfrist zu lange waren. Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber bevor du zwölfhundert Euro auf den Tisch legst, würde ich das mal überprüfen.
 

giorgio

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Zurück aus der Märchenwelt der Berge in die Realität der Zimmervermieter.

So ungerecht es auch scheint, die Kosten der Schädlingsbekämpfung werden wohl von Vermietern getragen werden müssen.
Wem soll man damit sonst belasten? Man kann die Bettwanzen überall mitbekommen, ob in Öffis, Kino oder von einer Übernachtung.
Leider ist der Bettwanzenbefall ist auch nicht so rasch erkenntlich, und normale Haushaltshygiene reicht auch nicht aus.

Ein Blick in die Haushaltsversicherung kann auch von Nutzen sein, Schädlingsbekämpfung ist in manchmal inkludiert.
Ich hatte bei meiner Hausverwaltung den Bettwanzenbefall gemeldet und es wurde umgehend ein Schädlingsbekämpfer bestellt.
Ich hatte nachher genug zu tun, mit Wäschewaschen und aufräumen.

Man muß aber darauf eingestellt sein, daß es keine 100% Garantie gibt, vor allem beim ersten Mal.
Meiner Meinung nach ist man den Umgang mit Bettwanzen derzeit nicht gewohnt.
Nach dem Krieg wurde ja alles mit DDT bestreut, von den Kopfläusen in der Volksschule bis zu Kleider und Wohnungen.

Die Bekämpfung mit Hitze hört sich gut an, meist steht aber dabei, daß auch Chemie zum Einsatz kommen kann.
 

joh.t.

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bei den Zwergen
Zurück aus der Märchenwelt der Berge in die Realität der Zimmervermieter.

So ungerecht es auch scheint, die Kosten der Schädlingsbekämpfung werden wohl von Vermietern getragen werden müssen.
Wem soll man damit sonst belasten? Man kann die Bettwanzen überall mitbekommen, ob in Öffis, Kino oder von einer Übernachtung.
Leider ist der Bettwanzenbefall ist auch nicht so rasch erkenntlich, und normale Haushaltshygiene reicht auch nicht aus.

Ein Blick in die Haushaltsversicherung kann auch von Nutzen sein, Schädlingsbekämpfung ist in manchmal inkludiert.
Ich hatte bei meiner Hausverwaltung den Bettwanzenbefall gemeldet und es wurde umgehend ein Schädlingsbekämpfer bestellt.
Ich hatte nachher genug zu tun, mit Wäschewaschen und aufräumen.

Man muß aber darauf eingestellt sein, daß es keine 100% Garantie gibt, vor allem beim ersten Mal.
Meiner Meinung nach ist man den Umgang mit Bettwanzen derzeit nicht gewohnt.
Nach dem Krieg wurde ja alles mit DDT bestreut, von den Kopfläusen in der Volksschule bis zu Kleider und Wohnungen.

Die Bekämpfung mit Hitze hört sich gut an, meist steht aber dabei, daß auch Chemie zum Einsatz kommen kann.
Hab mal gelesen, dass es am Ddt lag, dass wir sie nicht kennen...
Das Ddt hat so sehr aufgeräumt und jetzt erholen sich die Bestände...
 

Lorenzo

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@giorgio: Ich versteh deine Logik nicht so ganz. Der Mieter bringt die Wanzen mit, das Wäsche waschen ist viel Arbeit, deswegen soll der Vermieter die Rechnungen bezahlen?

Also wenn man die Schuldfrage nicht so richtig beantworten kann, weil es die Bettwanzen quasi überall gibt, dann wär ich bei 50/50. Ich denk es ist aber relativ klar dass die Wanzen nicht vom Vermieter in die Bude gebracht werden..

Ich bin weder Mieter, noch Vermieter, aber ganz ehrlich, zu der Zeit als ich Mieter war hät ich mich um sowas gekümmert, und ganz sicher hätte ich die Kosten nicht dem Vermieter aufs Auge drücken wollen. Warum sollte jemand anders dafür gerade stehen wenn mir etwas doofes passiert? Selbst wenn ich keine Schuld daran habe. Der Vermieter hat damit rein gar nichts zu tun. Hört sich nach Vollkaskomentalität an.. sorry!
 
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fahe

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zu der Zeit als ich Mieter war hät ich mich um sowas gekümmert, und ganz sicher hätte ich die Kosten nicht dem Vermieter aufs Auge drücken wollen.
...weil Du halt ein lieber Mieter warst...:emoji_wink:

Zwischen gefühltem Rechtsempfinden und Rechtssprechnung gibt es offenbar eine gewisse Differenz. Was ich so an juristischen Kommentaren zum Thema gelesen habe, endete in der Regel damit, dass es mittlerweile quasi zur Lebenswirklichkeit dazu gehört, dass man sich die Viecher auch im besternten Hotel einfangen kann... mithin dem Mieter kein Vorwurf zu machen wäre.

Der Vermieter ist allerdings verantwortlich, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Schädlingsbefall gehört da mit Sicherheit nicht dazu. Natürlich kann er versuchen, den Mieter zur Kasse zu bitten.

Das hatten wir alles aber schon eine Seite eher...:emoji_wink:
 

giorgio

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@giorgio: Ich versteh deine Logik nicht so ganz. Der Mieter bringt die Wanzen mit, das Wäsche waschen ist viel Arbeit, deswegen soll der Vermieter die Rechnungen bezahlen?

Also wenn man Schuldfrage nicht so richtig beantworten kann, weil es die Bettwanzen quasi überall gibt, dann wär ich bei 50/50. Ich denk es ist aber relativ klar dass die Wanzen nicht vom Vermieter in die Bude gebracht werden..

Ich bin weder Mieter, noch Vermieter, aber ganz ehrlich, zu der Zeit als ich Mieter war hät ich mich um sowas gekümmert, und ganz sicher hätte ich die Kosten nicht dem Vermieter aufs Auge drücken wollen. Warum sollte jemand anders dafür gerade stehen wenn mir etwas doofes passiert? Selbst wenn ich keine Schuld daran habe. Der Vermieter hat damit rein gar nichts zu tun. Hört sich nach Vollkaskomentalität an.. sorry!
 

giorgio

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Wen man kurzzeitig Zimmer vermietet, Appartment oder Hotel, wurde diese Räumlicht bereits mehrmals vermietet bis man auf den Insektenbefall merkt. Die Bettwanzen können niemand zugeordnet werden.
Bei Wohnhäusern, wie in meinem Fall, ist der Hauseigentümer daran interessiert, daß sich die Bettwanzen nicht weiterverbreiten, diese sind auf ein Blutmahlzeit angewiesen (auch von Hund oder Katz). Der Hausbesitzer verrechnet dann das mit der Versicherung.
 

ChristophW

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endete in der Regel damit, dass es mittlerweile quasi zur Lebenswirklichkeit dazu gehört, dass man sich die Viecher auch im besternten Hotel einfangen kann... mithin dem Mieter kein Vorwurf zu machen wäre
Aber welchen Vorwurf hat man den dem Vermieter zu machen? Prügelt der seine Mieter ins "besternte Hotel" und ist somit Schuld das dort auch Bettwanzen anzutreffen sind? Ich kapier die Logik ehrlich gesagt nicht.

Der Vermieter ist allerdings verantwortlich, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten. Schädlingsbefall gehört da mit Sicherheit nicht dazu.
Es wird aber sicher auch im Vertrag keine absolut Schädlingsfreie (was ist eigtl. ein Schädling? Mücken vielleicht auch noch? Die stören mich nämlich auch ohne das ich was dazu kann... Spinnen sind ja dem ein oder andrem auch ein "Schädling" ...) Wohnung garantiert und ein Baulicher Mangel o.ä. der so was begünstigen würde kann ich hier auch nicht erkennen :emoji_thinking:

Und in keinem Fall kann ich hier erkenne das eine Fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre ...
 

ChristophW

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Der Hausbesitzer verrechnet dann das mit der Versicherung.
Der "betwanzenversicherung" oder was? Also das wäre mir neu das der Vermieter da eine Versicherung abschließen könnte. Es entsteht ja kein Schaden am Gebäude durch die Bettwanzen... Ein Haftpflicht kommt auch nicht in Frage (ein verschulden des Vermieters ist ja wohl ausgeschlossen).
 

K2H

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Also ich habe jetzt mal auf ein paar Online-Anwalts-Webseiten gestöbert. Die Sache ist wohl sehr individuell zu sehen und es gibt anscheinend auch konträre Gerichtsurteile....für Laien wie uns konträr aussehende Gerichtsurteile. Der Tenor ist wohl so, dass wenn der Vermieter nachweisen kann (das Wie ist dann schon wieder umstritten), dass er die Wohnung ungezieferfrei übergab und auch z. B. keine verwilderten Tauben unterm Dach, keine Ratten im Keller, usw. wohnen, der Mieter die Kosten selbst zu tragen hat, besser gesagt, gute Chancen bestehen dass der Vermieter sie auf den Mieter abwälzen kann/darf. "Zuständig", im Sinne von den Kammerjäger beauftragen, ist aber anscheinend immer der Vermieter.
Ein Tipp: Falls der Vermieter auch im Haus wohnt und Hund od. Katze hat, übernimmt die evtl. die Haustierversicherung die Kosten, wenn das Haustier die Viecher in Nachbars Wohnung eingeschleppt hat.
 

giorgio

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@ChristophW : "betwanzenversicherung" oder was?
Es fällt bei der Haushaltsversicherungunter den Namen "Schädlingsbekämpfung". Es gibt ja auch andere Schädlinge außer Bettwanzen, die man nicht selbst bekämpfen kann, z.B. Ratten, Kakerlaken und andere. Dann gibt es noch die Gruppe der "Lästlinge", wie Mücken, Bernsteinschaben etc....die gehören nicht zu den Schädlingen.
 

willyy

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Gibt es hier jemanden aus dem Hotel und Gaststättengewerbe?
Wie machen die das ? Die müßten ja auch nach jedem Gast Angst haben, dass der was eingeschleppt hat und ggf. die Bude vergiften ?
 
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