Das ist der Punkt ! Verboten wurden diese Wellen tatsächlich nur für Betriebe mit BG Zugehörigkeit, alle anderen können sie nutzen.Das gilt aber nicht für einen alten Schrotthaufen im privaten Verkauf.
Es ist von einem wissenden Verkäufer fair, einen unwissenden Käufer über die Gefahren hin zu informieren, man kann aber nicht davon ausgehen, das jeder Verkäufer es weiß, zu mal, wie Du ja selbst schon geschrieben hast, dem Verkäufer das Teil selbst zugelaufen sein könnte und er mit Holzverarbeitung gar nix am Hut hat. Ich sehe es so, dass man sich als zukünftiger Nutzer selber zu informieren hat.
Außerdem, Gefahr hin oder her, heutzutage ist es womöglich gefährlicher einen Weihnachtsmarkt zu besuchen als ein Brett auf sowas zu hobeln.
Was jetzt nicht heißt, das damit noch gearbeitet werden soll oder Ihr keinen Weihnachtsmarkt mehr besuchen solltet.
LG
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