Die gefährliche.... verbotene Hobelwelle

Holzrad09

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Das gilt aber nicht für einen alten Schrotthaufen im privaten Verkauf.
Das ist der Punkt ! Verboten wurden diese Wellen tatsächlich nur für Betriebe mit BG Zugehörigkeit, alle anderen können sie nutzen.
Es ist von einem wissenden Verkäufer fair, einen unwissenden Käufer über die Gefahren hin zu informieren, man kann aber nicht davon ausgehen, das jeder Verkäufer es weiß, zu mal, wie Du ja selbst schon geschrieben hast, dem Verkäufer das Teil selbst zugelaufen sein könnte und er mit Holzverarbeitung gar nix am Hut hat. Ich sehe es so, dass man sich als zukünftiger Nutzer selber zu informieren hat.
Außerdem, Gefahr hin oder her, heutzutage ist es womöglich gefährlicher einen Weihnachtsmarkt zu besuchen als ein Brett auf sowas zu hobeln. :emoji_wink:
Was jetzt nicht heißt, das damit noch gearbeitet werden soll oder Ihr keinen Weihnachtsmarkt mehr besuchen solltet. :emoji_wink:
LG
 
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yoghurt

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Hallo,
man kann es halt versuchen. Ich laufe ja auch nicht an jemandem vorbei, der gerade dabei ist etwas gefährliches anzustellen, ohne einen Hinweis zu geben. Bleibt derjenige bei seiner Vorgehensweise, kann und will ich es auch nicht ändern.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.
 

Mitglied 67188

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Ich denke die sind gar nicht so selten, zumindestens weiß ich wo eine steht.

die letzten sind hier noch in Betrieb auch Spindeln mit Schlitzdorn sehe ich hier noch mit sehr
fantasievollen Messern bestückt für Handläufe, da wird free solo ein Krümmling angelegt, kaum zu glauben.
Meist sind das sehr alte Schreinereien die kurz davor sind zu zumachen oder bereits zu sind
und nur noch für privat gearbeitet wird.
Die, die kenne sind bereits alle schon 80 Jahre oder darüber...

Wenn ich den alten "Meistern" sage, dass die hochgradig gefährlich sind dann sagen die nur,
Jung, mein Vater hat 60 Jahre darauf gearbeitet, ich hab 60 Jahre drauf gearbeitet, was ist da gefährlich...?
Neu gekauft waren die Maschinen selten noch dazu...
 

yoghurt

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Inwieweit sich jemand moralisch schuldig macht, wenn er gefährliches Gerät in Umlauf bringt, das mögen studierte Philosophen entscheiden. Ich halte mich an Kant, der ist in diesem Zusammenhang sogar mir verständlich.
 

Holzrad09

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Inwieweit sich jemand moralisch schuldig macht, wenn er gefährliches Gerät in Umlauf bringt, das mögen studierte Philosophen entscheiden.
Nun ja ..., kaufe Ich mir auf eGun eine Schrotflinte ( wenn Ich es denn darf ), kann Ich vom Verkäufer auch nicht erwarten, dass er mir sagt, wie rum Ich sie beim abdrücken halten soll, da liegt die Informationspflicht bei mir. :emoji_slight_smile:
LG
 

yoghurt

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Hallo,
na ja, Du hast prinzipiell Recht, aber der Vergleich hinkt. Eine Schusswaffe hat ja primär die Aufgabe zu schiessen. Eine Hobelmaschine soll primär hobeln, die Gefahren sind unerwünschter Nebeneffekt. Natürlich muss man sich sachkundig machen, selbst beim Handrührgerät.

So wie ich beschaffen bin, schreibe ich lieber ne sinnlose Nachricht als das Thema zu ignorieren.
 
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Nun ja ..., kaufe Ich mir auf eGun eine Schrotflinte ( wenn Ich es denn darf ), kann Ich vom Verkäufer auch nicht erwarten, dass er mir sagt, wie rum Ich sie beim abdrücken halten soll, da liegt die Informationspflicht bei mir. :emoji_slight_smile:
LG
Da hat der Gesetzgeber einen Sachkundenachweis eingeführt und den Handel effektiv beschränkt. Jeder Marktteilnehmer ist auf Augenhöhe und niemand übervorteilt. Das ist eine ganz andere Ausgangslage als wenn so ein Schrotttaucher einen Schatz birgt und an einen vermutlich Ahnungslosen verkauft. Aber ich finde es schon richtig das nicht alles totreguliert wird und zu den Freiheitsrechten gehört eben auch sich aus Unwissenheit die Finger abzuschneiden.
 

yoghurt

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Tante Edit fügt an:
Nicht umsonst geht der Erwerb eines Waffenscheins mit einem Sachkundenachweis einher. Dann ist die Richtung der Flinte schon klar - oder?
 

Holzrad09

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Dann ist die Richtung der Flinte schon klar - oder?
Sollte es eigentlich.
Da hat der Gesetzgeber einen Sachkundenachweis eingeführt und den Handel effektiv beschränkt.
Nicht in der ganzen EU, in Österreich z.B. kriegt man sowas ab 18 Jahren ohne irgendetwas nachzuweisen ....
Man sollte nur bis dato nicht auffällig gewesen sein. https://www.google.com/search?q=schrotflinte+österreich+frei&rlz=1C1VDKB_deDE928DE928&oq=schrotflinte+österreich+frei&aqs=chrome..69i57.12964j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8
Da erklärt einem im Zweifel dann auch der Verkäufer wo hinten und vorn ist.
LG
 

Mitglied 67188

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Nicht in der ganzen EU, in Österreich z.B. kriegt man sowas ab 18 Jahren ohne irgendetwas nachzuweisen ....
Man sollte nur bis dato nicht auffällig gewesen sein.
omg..
echt?
wußte ich gar nicht...
aber alle Österreicher sind ja etwas auffällig... :emoji_grin: duck und wech...

das Hobeldingsda runter regeln auf 10 Umdr./min und als Trüffelhobel neben die Hobelbank-küche stellen.
Das wird der Renner...
 

fahe

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Interessant wären dann aber die nicht legalen Schüsse
Sportlicher Vergleich mit den Koljas, wie man die sowjetischen Waffenbrüder NVA-weit nannte.

Wir haben ziemlich dämlich geguckt, als wir die Jungs zum ersten Mal sahen... und haben hernach schmählichst verkackt.

Das war eine Kompanie Fallschirmjäger. Die meisten sind kopfüber in den Fuchsbau und kamen auf der anderen Seite schon wieder hoch, als ich noch nachdachte, dass die sich doch gerade beide Handgelenke gebrochen haben müssten.

Beim Schießen kam's dann nicht mehr darauf an. Jeder kriegte zwei Hände voll Mumpeln ins FDU-Käppi... ohne Zählen und bestätigen... und dann aus der Hüfte mit der seinerzeit nagelneuen AK74. Mein einziges Schießerlebnis. Trefferzahl: Null.
 

yoghurt

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Hallo,
EBay benachrichtigt mich gerade, dass die Anzeige gelöscht wurde. Kann natürlich alles heißen. Hoffen wir das Beste!
 
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