Die gefährliche.... verbotene Hobelwelle

Holzrad09

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Tisch lässt sich in der höhe verstellen, ist auch sehr leichtgängig
Das konnte Ich den Bildern nicht entnehmen, deswegen schrieb Ich "Ich schätze"
Dann könntest Du auch, falls Du das Gerät behalten willst, den Abnahmetisch etwa 2 mm tiefer stellen und den Schneidenflugkreis der Messer neu einstellen, da sie m.E. viel zu weit rausschauen. Das Hobelbild sollte dann auch deutlich besser werden ...
Ich würde da aber keine weitere Zeit investieren. Wenn Du nur eine Abrichte suchst, dann kriegt man sowas ab und an für unter 500 Eu ( Bild im Anhang )
Hier noch der Link zur Maschine. https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/abrichtmaschine/2862312132-84-159

Dickenhobel ist vorhanden ?
LG
 

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Holz-Christian

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Servus, ist halt auch keine richtige Keilleistenwelle wo die kraftschlüssige Klemmung der Messer über Spannschrauben noch zusätzlich durch die Fliehkraft im Betrieb unterstützt wird.

Abgesehen vom Sicherheitsaspekt:
Wie stellt man hier die Messer ein?
Das Ding lässt sich kaum ordentlich absaugen usw. usw.
 

uli2003

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Weil bei geringerem Messerüberstand zur Spankante der Span eher gebrochen wird

Der Spanbrecher liegt bei rotierenden Werkzeugen immer weiter als 1,1mm zurück.
Die 1,1mm sind der Überstand über den Wellenkörper. Die Keilleiste liegt in der Regel weiter innen. Ist mit einem Handhobel eh nur schwer vergleichbar.
 

tiepel

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Ich hätte jetzt keine Probleme mit der Nutzung der Welle.
Hi Uli,
was macht Dich so sicher?
Alle Bilder zeigen, dass es keine Keileiste gibt. Wenn sich die Schrauben z. B. setzen (oder nicht ausreichend angezogen wurden) geht die Spannkraft verloren.
Wenn es keine zus. formschlüssige Verbindung gibt, was man auf den Bildern nicht erkennen kann, fliegt das Messer.
Gruß Reimund
 

Holzrad09

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happyc

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Einen a.d. Waffel
wozu sind denn die Bohrungen in der Welle auf der „Messerseite“? Sind da Schrauben / Madenschrauben drin, die in entsprechende Bohrungen im Messer greifen?
 

Holzrad09

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wozu sind denn die Bohrungen in der Welle auf der „Messerseite“? Sind da Schrauben / Madenschrauben drin, die in entsprechende Bohrungen im Messer greifen?
Ich habe eine solche Welle noch nie gesehen und dann sitzt das Messer auch nicht mittig in der Welle, wie es bei einer Keilleistenwelle eigentlich üblich ist.
Das Teil wo die Löcher sind, könnte auch eine Klappe sein ....
 

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Claus P.

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Bei dem Kauf meiner stationären Hobelmaschinen hab ich sehr genau darauf geachtet, dass sie keine Klappenmesserwellen haben. Es sollte auch inzwischen jedem bekannt sein, dass im gewerblichen Betrieb keine Klappenmesserwellen - und das schon seit Jahrzehnten - erlaubt sind. Okay, ich habe kein Gewerbe, aber trotzdem bin ich nicht lebensmüde und würde auch im privaten Bereich keine Vierkant- oder Klappenmesserwellen für Stationärmaschinen einsetzen: keine Ausnahmen!

Was mich allerdings etwas ratlos macht ist folgende Tatsache. Wie sieht das bei den handgeführten Motorhobel aus.
Beispiel:
Mein DeWalt Motorhobel hat Einweg- Wendemesser mit Rille. Nachdem ich den Hobel sehr selten benutze hat er immer noch die ersten Messer. Durch die Rille in den Wendemessern ist ein Formschluss gegeben. Das ist gut so und vom Sicherheitsaspekt gleichwertig, wenn nicht so gar besser einzustufen als Keilleisten Hobelwellen. Passt!

Dann hab ich noch mehrere Makita- Balkenhobel mit unterschiedlichen Baujahren: 1x Makita 1805B und 2x Makita 1806B. Bei diesen Hobel bin ich etwas mistrauisch, ob das überhaupt so erlaubt ist. Warum?
Nachfolgend geht es nur um die zuvor beschriebenen Makita- Balkenhobel

1. Zum Einstellen der richtigen Hobelmesserposition auf der Welle wird ein Blech auf das Messer geschraubt und so die richtige Tiefe eingestellt. Das Blech sitzt in einer Nut in der Hobelwelle. So wäre ein Formschluss vorhanden. ABER! Die Messer werden dann mit je 5 Linsenkopfschrauben M6 in der Alu- Messerwelle mit einer Blechklappe befestigt.
2. Durch die Fliehkraft - welche bei 12000 Upm nicht gerade klein ist - werden die Schrauben auf Zug beansprucht. Reißen die Gewinde in der Messerwelle aus oder reißen die Schrauben ab, dann hilft der Formschluss, wie oben beschrieben, recht wenig, da das Blech keinen Formschluss mit der Nut in der Hobelwelle hat. Die Messer werden ja nach außen gedrückt und dadurch ist der Formschluss wirkungslos.
3. Bei regelmäßiger Benutzung der Hobel muss ich die Messer deutlich häufiger nachschärfen, als bei meinen stationären Maschinen. Das heißt die Schrauben werden wesentlich öfter gelockert und wieder angezogen als bei stationären Maschinen bei gleichem Nutzungsintervall. Die Gewinde in der Hobelwelle werden entsprechend stark beansprucht. Da kann es schon passieren, dass mal ein Gewinde nicht mehr dem Neuzustand entspricht und ein wenig nachgeschnitten werden muss, dass die M6- Schrauben wieder problemlos mit der Hand eingeschraubt werden können.
4. Für meinen Makita 1805B wird in der Betriebsanleitung auch noch eine Vorrichtung angeboten, mit dem man ihn als Abrichte benutzen kann. Das ist auch möglich, da der Ein-Aus- Schalter mit einem Druckknopf in Ein- Stellung arretiert werden kann. Die beiden 1806B haben diesen Schalter so nicht mehr. Dort wirkt der Druckknopf als Anlaufssicherung und bevor man den Hobel einschalten möchte, muss der Knopf gedrückt werden. So weit so gut.

Ich nutze tatsächlich alle Hobel nur so wie üblich zum Balken hobeln und nicht stationär als Abrichte. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der eine oder andere Zimmereibetrieb auf der Baustelle die Hobel auch stationär betreiben, weil sie eben praktisch und leicht zu transportieren sind.

Wie darf das sein?

Für mich ist das ein absolutes Rätzel, da alle Balkenhobel - egal welchen Baujahrs sie sind - das CE- Zeichen tragen und zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung bereits Klappenmesserwellen verboten waren.
Selbst wenn die neueren Maschinen aufgrund des Sicherheitsknopfes am Ein-Aus-Schalter nicht mehr stationär als Abrichte betrieben werden können, haben sie immer noch eine Klappenmesserwelle.

Da stimmt doch was nicht.

Gut man könnte jetzt argumentieren: Wenn der Hobel auf dem Balken aufliegt und die Schrauben oder Gewinde brechen, dann können die Messer nicht in der Gegend herumfliegen. Aber ich schalte ja den Hobel ein, bevor er Späne vom Balken abnimmt und hier sind die Messer frei. Gleiches gilt am Ende vom Balken, wenn der Hobelvorgang abgeschlossen ist. Hier sind auch die Messer frei.

Für mich ist das alles nicht stimmig.

Wie sehen die Experten diese Tatsache? Dazu hätte ich gerne mal eine Meinung gehört.

PS: Entschuldigung, wenn ich mit meiner Erklärung etwas ausführlicher war, aber so sollte der Widerspruch bei der ganzen Argumentation deutlicher erkennbar sein.
 

Paulisch

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Bei dem Kauf meiner stationären Hobelmaschinen hab ich sehr genau darauf geachtet, dass sie keine Klappenmesserwellen haben. Es sollte auch inzwischen jedem bekannt sein, dass im gewerblichen Betrieb keine Klappenmesserwellen - und das schon seit Jahrzehnten - erlaubt sind. Okay, ich habe kein Gewerbe, aber trotzdem bin ich nicht lebensmüde und würde auch im privaten Bereich keine Vierkant- oder Klappenmesserwellen für Stationärmaschinen einsetzen: keine Ausnahmen!

Was mich allerdings etwas ratlos macht ist folgende Tatsache. Wie sieht das bei den handgeführten Motorhobel aus.
Beispiel:
Mein DeWalt Motorhobel hat Einweg- Wendemesser mit Rille. Nachdem ich den Hobel sehr selten benutze hat er immer noch die ersten Messer. Durch die Rille in den Wendemessern ist ein Formschluss gegeben. Das ist gut so und vom Sicherheitsaspekt gleichwertig, wenn nicht so gar besser einzustufen als Keilleisten Hobelwellen. Passt!

Dann hab ich noch mehrere Makita- Balkenhobel mit unterschiedlichen Baujahren: 1x Makita 1805B und 2x Makita 1806B. Bei diesen Hobel bin ich etwas mistrauisch, ob das überhaupt so erlaubt ist. Warum?
Nachfolgend geht es nur um die zuvor beschriebenen Makita- Balkenhobel

1. Zum Einstellen der richtigen Hobelmesserposition auf der Welle wird ein Blech auf das Messer geschraubt und so die richtige Tiefe eingestellt. Das Blech sitzt in einer Nut in der Hobelwelle. So wäre ein Formschluss vorhanden. ABER! Die Messer werden dann mit je 5 Linsenkopfschrauben M6 in der Alu- Messerwelle mit einer Blechklappe befestigt.
2. Durch die Fliehkraft - welche bei 12000 Upm nicht gerade klein ist - werden die Schrauben auf Zug beansprucht. Reißen die Gewinde in der Messerwelle aus oder reißen die Schrauben ab, dann hilft der Formschluss, wie oben beschrieben, recht wenig, da das Blech keinen Formschluss mit der Nut in der Hobelwelle hat. Die Messer werden ja nach außen gedrückt und dadurch ist der Formschluss wirkungslos.
3. Bei regelmäßiger Benutzung der Hobel muss ich die Messer deutlich häufiger nachschärfen, als bei meinen stationären Maschinen. Das heißt die Schrauben werden wesentlich öfter gelockert und wieder angezogen als bei stationären Maschinen bei gleichem Nutzungsintervall. Die Gewinde in der Hobelwelle werden entsprechend stark beansprucht. Da kann es schon passieren, dass mal ein Gewinde nicht mehr dem Neuzustand entspricht und ein wenig nachgeschnitten werden muss, dass die M6- Schrauben wieder problemlos mit der Hand eingeschraubt werden können.
4. Für meinen Makita 1805B wird in der Betriebsanleitung auch noch eine Vorrichtung angeboten, mit dem man ihn als Abrichte benutzen kann. Das ist auch möglich, da der Ein-Aus- Schalter mit einem Druckknopf in Ein- Stellung arretiert werden kann. Die beiden 1806B haben diesen Schalter so nicht mehr. Dort wirkt der Druckknopf als Anlaufssicherung und bevor man den Hobel einschalten möchte, muss der Knopf gedrückt werden. So weit so gut.

Ich nutze tatsächlich alle Hobel nur so wie üblich zum Balken hobeln und nicht stationär als Abrichte. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der eine oder andere Zimmereibetrieb auf der Baustelle die Hobel auch stationär betreiben, weil sie eben praktisch und leicht zu transportieren sind.

Wie darf das sein?

Für mich ist das ein absolutes Rätzel, da alle Balkenhobel - egal welchen Baujahrs sie sind - das CE- Zeichen tragen und zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung bereits Klappenmesserwellen verboten waren.
Selbst wenn die neueren Maschinen aufgrund des Sicherheitsknopfes am Ein-Aus-Schalter nicht mehr stationär als Abrichte betrieben werden können, haben sie immer noch eine Klappenmesserwelle.

Da stimmt doch was nicht.

Gut man könnte jetzt argumentieren: Wenn der Hobel auf dem Balken aufliegt und die Schrauben oder Gewinde brechen, dann können die Messer nicht in der Gegend herumfliegen. Aber ich schalte ja den Hobel ein, bevor er Späne vom Balken abnimmt und hier sind die Messer frei. Gleiches gilt am Ende vom Balken, wenn der Hobelvorgang abgeschlossen ist. Hier sind auch die Messer frei.

Für mich ist das alles nicht stimmig.

Wie sehen die Experten diese Tatsache? Dazu hätte ich gerne mal eine Meinung gehört.

PS: Entschuldigung, wenn ich mit meiner Erklärung etwas ausführlicher war, aber so sollte der Widerspruch bei der ganzen Argumentation deutlicher erkennbar sein.

Hallo Claus, die Last auf den Messern und dementsprechend auf den Gewinden, wirkt erst sobald der Hobel benutzt wird. Vorher halten sich die Messer ja nur selbst fest. Das sehe ich als unproblematisch. Die aktuellen Modelle von Makita haben diese Art der Befestigung heute noch, ich denke dass, das so okay ist.

MfG Pauli
 

schrauber-at-work

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Wie sehen die Experten diese Tatsache? Dazu hätte ich gerne mal eine Meinung gehört.
Bin zwar kein Experte, aber als Maschinebau-Inscheniör sag ich mal: m.M.n. sind die Masse der Klappe und der Messer nicht vergleichbar (Stationär vs. Balkenhobel). Der Durchmesser der Hobelwelle weicht ebenfalls stark ab (wodurch die Kräfte geringer sind da ja vom Radius abhängig).

Ah, unser Experte @tomkaes (was Maschinensicherheit, Spaltkeile & Co. angeht definitiv) war schneller.

Gruß SAW
 

Claus P.

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die Last auf den Messern und dementsprechend auf den Gewinden, wirkt erst sobald der Hobel benutzt wird. Vorher halten sich die Messer ja nur selbst fest.
Hallo Pauli,

vielen Dank für dein Statement. Aber deiner Argumentation kann ich nicht folgen:

Dass sich etwas von selbst hält, gibt es meines Wissens nicht. Du meinst sicherlich damit, dass auf die Hobelmesser nur Kräfte wirken, wenn eine Spanabnahme erfolgt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du da was vergessen hast. Sobald die Messerwelle frei dreht, wirkt die Fliehkraft und die ist definiert als F=m*r*omega^2

m ist die Masse
r ist der Radius vom Drehpunkt zum jeweiligen Massenschwerpunkt
omega ist die Winkelgeschwindigkeit.

Wenn eine Spanabnahme erfolgt wirken neben der Fliehkraft auch noch die Kräfte an der Werkzeugschneide. Welche der beiden jetzt überwiegt, müsste ich rechnen. Aus dem Bauch heraus würde ich aber behaupten, dass die Kräfte an der Werkzeugschneide überwiegen.

Wo ich zustimmen kann ist, dass das aufgeschraubte Blech vom Hobelmesser einen Großteil der Fliehkräfte aufnimmt und so der Formschluss gegeben ist. Einen Großteil heißt aber nur teilweise und nicht alles. Warum? Die Fliehkraft wirkt ja immer radial. Die Hobelmesser sind aber im Winkel auf der Messerwelle angeordnet. Deshalb wirkt auch eine Kraft, die das Messer aus der Nut "ziehen" möchte. Diese Kraft wird von den M6- Schrauben aufgenommen. Die Haltekraft muss immer größer sein, als die Normalkraft.

Das ist mir schon klar.
 

Claus P.

ww-esche
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Hallo Tom,

die Stellungnahme von Makita hätte auch von mir sein können. Ich meiner beruflichen Tätigkeit warich unter anderem für die Maschinensicherheit einer anderen Maschinengruppe (keine Holzbearbeitungsmaschinen) verantwortlich. Ich glaube ein bischen bei dem Thema mitreden zu können.
Eigentlich steht da nur in anderen Worten und etwas schöner formuliert: "Wir halten uns an die gültigen EU- Normen und unsere Maschinen sind deshalb CE- konform". Die Normen werden aber größtenteils von den Herstellern ausgearbeitet. Okay, in den Gremien sitzen normalerweise auch Vertreter der BG mit am Tisch. Ich müsste die zitierten Normen, die auf der EG- Konformitätserklärung angegeben sind lesen um zu verstehen, welche technischen Vorgaben bei handgeführten Hobelmaschinen gelten um beurteilen zu können ob in diesem Fall Klappenmesserwellen erlaubt sein sollen.

Aber eine technische Erklärung hat Makita nicht abgegeben, wieso jetzt ihre Klappenmesserwelle trotz BG- Verbot sicher sein sollen. Physikalisch passiert nämlich nichts anderes als bei Stationärmaschinen auch und die Physik lässt sich bekanntlich nicht überlisten.

So richtig zufrieden bin ich mit der Stellungnahme nicht, auch wenn hier Makita bestätigt, dass die Motorhobel sicher sind, oder genauer formuliert sicher sein sollen.
 

tomkaes

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Johannes

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Hallo Claus,
ich bin auch schon über diesen Widerspruch gestolpert. Meine Vermutung ist, dass es da einen Zusammenhang mit dem Gewicht der Klappe gibt. Bei einer 60cm Abrichte mit Klappenmesserwelle, hatten die Klappen ein Gewicht von je knapp über 8 kg. Eventuell gilt hier auch: " Die Dosierung macht das Gift."

Es grüßt Johannes
 

Claus P.

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m.M.n. sind die Masse der Klappe und der Messer nicht vergleichbar
Schöne Grüße von Ing. zu Ing.

Doch die Physik, die dahinter steckt ist identisch. Es wirken auf die Messer mehrere Kräfte:

1. die Fliehkraft F=m*r*omega^2
2. Die Kräfte an der Werkzeugschneide. Die Formel müsste ich jetzt suchen und hab ich nicht im Kopf.
3. Die Haltekräfte der 5 Schrauben M6 (die wirken beiden unter 1 und 2 genannten Kräfte entgegen)
4. Die Reibkraft zwischen dem auf das Messer aufgeschraubten Blech. Diese unterstützen die unter 3 genannte Haltekräfte zusätzlich

Mehr fallen mir momentan nicht ein, wenn ich das Kräftgleichgewicht aufstelle und freischneide.

Der Durchmesser der Hobelwelle weicht ebenfalls stark ab (wodurch die Kräfte geringer sind da ja vom Radius abhängig).
Richtig, aber der Durchmesser geht nur linear in die Kraft ein. Viel entscheidender ist die Drehzahl. Die Drehzahl von normalen Messerwellen von Stationärmaschinen liegt bei ca. 4500 Upm. Die Drehzahl von dem Balkenhobel bei 11.000 oder 12000 Upm. Damit es sich einfacher rechnen lässt sagen wir um den Faktor 3. Die Kraft ist 9x so groß bei gleicher Masse und Radius.

Der Radius zum Massenschwerpunkt von Stationärmaschinen ist grob geschätzt 40 bis 55 mm unter Annahme, dass eine Messerwelle einen Durchmesser von 80 bis 120 mm hat. Ich hab den Durchmesser von der Messerwelle vom Balkenhobel jetzt nicht gemessen, aber 50 mm hat der bestimmt, das heißt Radius ungefähr 25mm. Daraus ergibt sich ganz grob ein Verhältnis 1:2 (handgeführter Hobel zu Stationärmaschine) oder anders ausgedrückt: die Kraft bei einem handgeführten Hobel unter Berücksichtigung der oben genannten Durchmesser der Hobelwelle, gleicher Drehzahl und Masse ist nur halb so groß als bei einer Stationärmaschine. Trotzdem hab ich aber ungefähr den Faktor 9 aufgrund der Drehzahl!

Obiges Zitat: Einfluss der Massen

Das ist durchaus ein Argument und da gehe ich mit. Die Klappe ist bei den handgeführten Makita Hobel ja aus Blech, das heißt die Masse ist deutlich (ca. Faktor 10) geringer, als bei einer Stationärmaschine. Dafür sind aber die Schrauben von einer Stationärmaschine viel größer dimensioniert. Vielleicht haben sie nicht so eine höhe Güte als die M6 von Makita.

So richtig überzeugen mich die ganzen Argumente nicht. Die Physik ist in beiden Fällen exakt identisch. Das einzige Argument, das man in die Waagschale auf der positiven Seite werfen kann ist, dass die Haltekraft der Schrauben höchstwahrscheinlich bei den handgeführten Hobel höher angenommen wird und dadurch die Sicherheit so hoch wird, dass dies als ausreichend angesehen wird.

Eine andere Erklärung hab ich nicht, die mir plausibel ist. Aber keine Angst, ich arbeite trotzdem mit meinen Balkenhobel, da sie einfach hervorragende Geräte sind. Ich bin eben ein neugieriger Mensch der gerne eine nachvollziehbare Erklärung hätte. Deswegen ist mir die -etwas flapsig ausgedrückt- Erklärung von Makita: Ist eben so, weils in den Normen steht, etwas zu wenig.
 

Kerstenk

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So richtig zufrieden bin ich mit der Stellungnahme nicht, auch wenn hier Makita bestätigt, dass die Motorhobel sicher sind, oder genauer formuliert sicher sein sollen.
nun da gibt es zwei Möglichkeiten, erste, einfach keine Makita kaufen. Die zweite, mal bei der BG anfragen, wie es denn aus deren Sicht damit aussieht. Denn die müssten es wissen, da alle Unfälle aus dem Bereich Gewerbe bei denen gemeldet werden. Und sollte dieser Maschinentyp auffällig sein, wird er im Einflussbereich BG verboten.
 

Claus P.

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Hallo Claus,
ich bin auch schon über diesen Widerspruch gestolpert. Meine Vermutung ist, dass es da einen Zusammenhang mit dem Gewicht der Klappe gibt. Bei einer 60cm Abrichte mit Klappenmesserwelle, hatten die Klappen ein Gewicht von je knapp über 8 kg. Eventuell gilt hier auch: " Die Dosierung macht das Gift."

Es grüßt Johannes
Hallo Johannes,

das ist für mich plausibel. Ohne jetzt das Blech vom Balkenhobel gewogen zu haben schätze ich dieses auf vielleicht 200 gramm, nicht mehr. Und da liegt dann schon ein Faktor 40 dazwischen. Das ist eine Hausnummer. Da fällt dann die 9-fach höhere Fliehkraft tatsächlich nicht mehr ins Gewicht.
 

Claus P.

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nun da gibt es zwei Möglichkeiten, erste, einfach keine Makita kaufen. Die zweite, mal bei der BG anfragen, wie es denn aus deren Sicht damit aussieht.
Hallo Kersten,

da haben sich unsere beiden Freds wohl überschnitten. Möglichkeit 1 scheidet aus. Die Balkenhobel sind super und ich würde mir jederzeit wieder einen Makita kaufen, da das Preis/Leistungsverhältnis einfach top ist.
Möglichkeit 2, ja das könnte ich durchaus machen. Ich habe ein bischen Erfahrung mit der BG- Bau. Von denen bekommt man keine Statistiken zu irgendwelchen Unfällen. Ob das bei der BG- Holz auch so ist weiß ich nicht. Fazit, die Anfrage spare ich mir, da baue ich lieber ein Möbel.

Ich wollte auch keine Grundsatzdiskussion auslösen. Ich hatte einfach keine plausible Erklärung warum die einen Maschinen verboten sind und das auch richtig ist und bei den anderen Maschinen bei denen die gleichen physikalischen Gesetze gelten nicht. Aber Johannes hat einen Grund geliefert, der mir plausibel ist.

Ich bin halt auch wie S-A-W ein Ing. und gehe der Sache gerne auf den Grund. Jetzt gebe ich auch Ruhe. :emoji_slight_smile:
 

Claus P.

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Hallo Thomas,

vielen Dank. Die Stellungnahme von dem Herren der BG bei deinem letzten Link (Zitat) ist recht interessant:

Vielmehr wird von der Rechtssystematik her das Inverkehrbringen sowie die arbeitsbedingte Verwendung von unsicheren Arbeitsmittelen verboten.
Aufgrund der Unfallstatistik ist die Gefährlichkeit der Klappenmesserwelle belegt. Aufgeschraubte Messer entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Diese können sich im Laufe der Zeit je nach Beanspruchung lösen und durch die Rotation geschossartig von der Welle lösen und Personen sowie Sachgegenständen massiven Schaden zuführen.


Da steht ganz klar und einfach: Aufgeschraubte Messer entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Period! Das sagt alles. Dem zufolge dürfte Makita ihr Befestigungssystem der Hobelmesser nicht mehr anbieten.
Wieder dasselbe Problem: die BG bezieht sich auf eine Unfallstatistik, die nicht einsehbar ist. Das ist auch meine Erfahrung mit der BG Bau. Wie soll man da beurteilen können, ob in der Unfallstatistik nun Stationärmaschinen auftauchen oder auch handgeführte Geräte.

Fakt ist aber, dass es bessere Befestigungsmöglichkeiten gibt um das Unfallrisiko zu minimieren. Tatsächlich ist es auch so, dass ein Maschinenhersteller unter alleiniger Berücksichtigung und Anwendung von harmonisierten Normen bei der Auslegung, Herstellung in Inverkehrbringung einer Maschine NICHT zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn ein Unfall passiert --> Konformitätsvermutung. Die Normen sind das technische Regelwerk bei der Konstruktion einer Maschine, den Rahmen gibt die Maschinenrichtlinie vor und TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) von der BG sind zwar bei der Konstruktion zu berücksichtigen, betreffen aber hauptsächlich Anwender.

Jetzt bin ich wieder so schlau wie vorher.
 
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