Gelöscht stwe
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Seite 73:Ich habe jetzt mal schnell die 130 Seiten überflogen, fand aber keinen Absatz, worüber da etwas vermerkt wurde. https://www.gewerbeaufsicht.bayern....ht/doc/jahresbericht_gewerbeaufsicht_2007.pdf
Hobelmesserwellen in Klappenbauweise sind unzu
lässig. Aufgrund der hohen Fliehkräfte der Klappen
segmente und den dadurch entstehenden Zugkräf
ten auf die Befestigungsschrauben können diese
überdehnt werden und abreißen. Klappenmesser
wellen bergen ein überaus großes Unfallrisiko und
haben schon zu zahlreichen Unfällen mit Personen-
und Sachschäden geführt. Die Verwendung dieser
Messerwellenart ist daher schon seit dem 1. Januar
1991 verboten.
Steht aber sicher auch schon im Klappenmesserwellen-Thread, deshalb sollte die Diskussion hier nicht weitergeführt werden..