Darf ich das kurz?
Genau so ist es, es kommt darauf an, was ich gesagt/geschrieben hab, welchen Inhalt also ich an den Verkäufer gerichtet habe. Ist dort alles drin, was einen Kaufvertrag entstehen lassen kann (Preis, Gegenstand, ua. sog "essentialia negotii"), dann ist es ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Nimmt die Gegenseite es an, ist der Vertrag geschlossen. Es kommt drauf an, wie der andere es verstehen muss ("objektiver Empfängerhorizont").
Das gilt nur, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, ansonsten richtig.
Wenn das Angebot ernsthaft und verbindlich zu verstehen (s.o.) ist, ja
Stimmt, es gibt auch Haustürgeschäfte, die sind auch widerrufsfähig, zB der Staubsaugerverteter dreht dir das neuste Modell direkt im Eigenheim an. Da sind beide anwesend, das Widerrufsrecht ist das Gleiche.
Nein, für den Vertragsschluss nicht. Für die Frage, ob du dich außerhalb von Gewährleistungsrechten oder Anfechtung vom Vertrag lösen kannst schon. Für den Widerruf braucht es eben KEINEN Grund, für Anfechtung und Rücktritt schon.
Du meinst diese seltsamen Menschen, die mehr Fragen stellen als Antworten geben, mit denen man sowieso nix anfangen kann? Bestimmt in Mittag oder bei der Selbstverherrlichung