Mitglied 67188
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da sprechen 11 Jahre Forumserfahrung!Ohoh. Das wird vermutlich ein Chips und Bier Thread ...
aber spannend, Treppen sind was herrliches wenn man sie nicht für jemand bauen muss....
da sprechen 11 Jahre Forumserfahrung!Ohoh. Das wird vermutlich ein Chips und Bier Thread ...
ich bin über die Bauhaus-Abbildung gestolpert, die zugleich die Erinnerung an das Foto im Startbeitrag auslöste. Der Unterschied in der Steigungshöhe wäre schon evident, wenn nicht der viiiieeel zu kurze Auftritt wäre. Ich hab' dann aber auch nicht weiter verglichen.Die Bauhaustreppe die der von nerdess ähnlich sieht entspricht auch nicht der Norm,
Hast recht, ich hab' mir g'rad erst die Zeichnung zu Gemüte geführt, oh Schreck, das ist ja wirklich eine Hühnerleiter, da würde sogar die Hühnergewerkschaft Sturm laufenDu liegst immer noch falsch:
@nerdess hat in ihrem ersten Beitrag die vermasste Zeichnung gepostet.
Ich zitiere für dich #17:
Hallo tomkaes,- einen Auftritt von min. 230 mm (ist: 190 -17= 173 mm)
da sprechen 11 Jahre Forumserfahrung!
aber spannend, Treppen sind was herrliches wenn man sie nicht für jemand bauen muss....
ja richtig, hattest du im anderen Thread erwähnt, Wahnsinn.18. Oder 19, das weiss ich nicht mehr genau ...![]()
Hallo tomkaes,
ist die Überschneidung tatsächlich immer abzuziehen,
dachte die kannmit dazu gezählt werden?EDIT: falsch, meinte braucht man nicht abziehen.
Wobei die Überschneidung nicht beliebig groß sein darf...
Definition Auftritt: Mass Vorderkante Stufe bis Vorderkante Stufe
baurechtlich notwendige Treppe:
Bei Stufen mit einem Auftrittsmaß von unter 26 cm muss die Unterschneidung so groß sein,
dass die gesamte Stufe mindestens 26 cm Trittfläche erreicht.
Und wie soll das bei Betontreppen funzen?
Steht alles im Thread.
es mag sein, dass da einzelne zugelassene Treppen bei sind. Aber generell
Kein Standsicherheitsnachweis, zu geringe Treppenbreite, falsche Steigungen, zu steil, zu geringe Querschnitte.
Die dürfen verwendet werden für Nicht-Wohnräume (zB Abstellraum) oder falls es eine zweite Treppe als möglichen Rettungsweg gibt. Sonst nicht.
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.
Mal ganz davon ab, dass man eine richtige Treppe auf die Bodenplatte stellt, nicht auf den Estricht.
Man muss immer eine Situation wie die folgende -oder ähnlich- im Kopf haben: Party, alle leicht angeheitert und gut drauf. "Lass mal ein Foto von allen machen"-"OK, stellt euch mal alle auf die Treppe, dann passen auch alle aufs Foto!": Und schwupps sind auf dem Ding mehr als ne Tonne Leute, die da rumturnen. Da ist das Teil nicht für gemacht.
eben noch 260mm, jetzt 230mm? Und was soll bei Rohbeton gekürzt werden?
Und wie soll das Ganze mit der Überschneidung bei Fliesenbelag oder dem
häufigen 25mm Natursteintritt gehen????
Mal ganz davon ab, dass man eine richtige Treppe auf die Bodenplatte stellt, nicht auf den Estricht.
hatte vorher widersprüchliche Aussagen angemerkt, nicht von hier, sondern im Netz.Moin,
wo kommt denn das her?
Dazu ist doch schon alles gesagt: Wenn Rückgabe möglich, zurückgeben und eine Treppe nach Maß für nicht viel mehr Geld bestellen. Wenn nicht mehr zurückzugeben, Podest bauen.Interessiert irgendjemanden das Problem der TE
das hatten wir doch quasi gelöst.Interessiert irgendjemanden das Problem der TE?
jaaa, aber sie hat EINE verkehrte Treppe gekauft, dass steht doch im Verhältnis.Sie hat grad mal fünf Beiträge geschrieben und der Thread ist bei 97.
Holztreppe kommt auch auf Betonplatte und nicht auf Estrich.