Was darf ich ohne Meisterbrief aus Holz gefertigt verkaufen?

Holz-Fritze

ww-robinie
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Die Elektriker aus Kroatien, auch mit Gewerbe, dürfen hier Arbeiten anbieten und aus führen.

Wenn Sie denn jemanden haben der hier bei den EVUs und in der Handwerkskammer eingetragen ist, ja dann dürfen sie das.
Wenn Sie sich selber eintragen wollen müssen sie einen Sachkundenachweis vorweisen. Ganz so einfach ist das nicht.
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Bei allen Arbeiten an Bausubstanz und Gebäudestruktur ok...aber der Bau von Möbeln?

Man gucke sich doch den Müll bei Ikea, Roller usw. An.
Dafür ist wohl kaum ein Berufsabschluss notwendig.

Das Argument mit Sicherheit und Qualität hinkt beim Möbelbau einfach.

Und wenn man den Meister ohne Berufserfahrung machen kann? Was ist der denn Wert?

Genau darum geht es ja. Die Meisterpflicht ist ja grundsätzlich nicht verkehrt aber wofür sie wie gilt ist doch absurd und nicht nachvollziehbar.
Und ganz ehrlich, wer seinen Beruf liebt, der hat doch keinen Bock dauerhaft Fenster und Türen einzubauen. Wenn ich mich selbstständig mache, dann will ich zumindest auch die Möglichkeit haben die schöne Arbeit zu machen.
In meinem Fall ist es einfach so, dass ich mir den Meister nicht leisten möchte. Ich habe erst studiert und hab dann ganz bewusst und aus Leidenschaft den Weg ins Handwerk gewählt.
Nun schleppe ich mit einem relativ nutzlosen Abschluss den studienkredit mit mir rum. Da ich die Ausbildung mit Auszeichnung abgeschlossen habe, hätte ich eigentlich 7000,- Euro Fördergelder erhalten, davon hätte ich den Meister weitestgehend finanzieren können. Leider war ich zwei Monate zu alt, also gab's nix.
Im ganzen Landkreis gab's nur zwei, die mit Auszeichnung bestanden haben, also mich und einen anderen. Aus unserer Klasse sind vier zimmerer hervor gegangen, der Rest hat sich sofort umorientiert oder ist durchgefallen, das Geld hätte also da sein müssen.
Nun muss ich mir überlegen, ob ich zu dem studienkredit noch Meister Bafög o.ä. aufnehme.
Das ist natürlich bei mir ein Sonderfall aber das jeder die Möglichkeit hat den Meister zu machen, davon sind wir noch weit entfernt. Und wenn man es macht schiebt man einen Berg Schulden vor sich her oder die Ersparnisse sind weg. Meinen Bausparvertrag löse ich dafür jedenfalls nicht auf.

Das soll jetzt kein Gejammer sein und ist natürlich auch das Produkt meines fragwürdigen lebenswegs.
Mir ging es nur darum zu relativieren, dass jeder problemlos den Meister machen kann. Da stecken schon Abwägungen hinter und andere können die Kohle direkt in Maschinen investieren und machen was sie wollen, sogar ohne gesellenbrief. Das ist der Wettbewerbsnachteil, den ben meint.

Lange Rede kurzer Sinn, beides hat sein für und wieder aber so, wie es aktuell läuft, läuft es schief.

Über den wasserkopf von bg und soka bau, die die stundenverrechnungssätze in absurde Höhen treiben, ohne das nennenswert was beim Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ankommt fangen wir gar nicht erst an....
 

Mitglied 59145

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@Holz-Fritze und die HWK prüft dann das kroatische Schreiben, erstmal übersetzen und dann Nachforschungen in Kroatien? Theoretisch ja, aber wie sieht das dann in der Praxis aus.....

Gruss
Ben
 

predatorklein

ww-robinie
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Moin

Wenn Sie denn jemanden haben der hier bei den EVUs und in der Handwerkskammer eingetragen ist, ja dann dürfen sie das.
Wenn Sie sich selber eintragen wollen müssen sie einen Sachkundenachweis vorweisen. Ganz so einfach ist das nicht.

Richtig .

Und nicht jeder EU Bürger kann bei uns hier mal ganz schnell eine Schreinerei eröffnen .
Der muß nachweisen , dass er im Ausland in so einem Beruf schon ein Geschäft geführt hat .

Der Pizzabäcker , der in Palermo einen Pizzadienst hatte , dann nach Deutschland gekommen ist und hier mal schnell eine Schreinerei eröffnet , gehört zu den " urbanen Legenden " , die einfach nicht auszurotten sind :emoji_wink:

Sö ähnlich wie die Firma , die man mal "schnell" in England anmeldet , un in Deutschland den Meisterzwang zu umgehen .

Alleine die steuerliche Geschichte und der Schriftverkehr mit den jeweiligen Ämtern in deren HEIMATSPRACHE hat vielen schon massive Probleme bereitet .

Seit bei den Plattenlegern der Meisterzwang weggefallen ist , hat sich die Zahl der Reklamationen drastisch erhöht .
Und es wird deutlich weniger ausgebildet .

Das kann auch nicht die Lösung sein :emoji_wink:

Gruß
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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@Holz-Fritze und die HWK prüft dann das kroatische Schreiben, erstmal übersetzen und dann Nachforschungen in Kroatien? Theoretisch ja, aber wie sieht das dann in der Praxis aus.....

Gruss
Ben
Da nützt kein kroatisches Schreiben, die müssen beim EVU und in der Handelskammer eingetragen sein. Als Elektriker darfst Du noch nicht mal in einem anderen Landkreis arbeiten, bevor du dich beim EVU hast eintragen lassen.
Wenn ich mich als Ing. eintragen lassen möchte kostet mich das ne Stange Geld denn den Sachkundenachweis muss ich vor Ort erbringen

https://www.rheinenergie.com/media/...partner_3/strom_verfahrensordnung_lia_nrw.pdf
 

Mitglied 59145

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@Holz-Fritze
Das gilt wenn du hier ein Gewerbe anmelden willst oder wenn du mit deinem kroatischem Gewerbe hier arbeiten willst?


Moin





Und nicht jeder EU Bürger kann bei uns hier mal ganz schnell eine Schreinerei eröffnen .
Der muß nachweisen , dass er im Ausland in so einem Beruf schon ein Geschäft geführt hat .

Der Pizzabäcker , der in Palermo einen Pizzadienst hatte , dann nach Deutschland gekommen ist und hier mal schnell eine Schreinerei eröffnet , gehört zu den " urbanen Legenden " , die einfach nicht auszurotten sind :emoji_wink:

Hat der Pizzabäcker aber 7 Jahre leitend(genaue Formulierung findet man) in einer Tischlerei gearbeitet, dann ist das sein Nachweis und er darf eine Tischlerei betreiben, ganz einfach weil er das in Italien dann auch darf.

Da hat man es als deutscher mit Gesellenbrief und ähnlicher Erfahrung deutlich schwerer.

In meinen Augen ist die Geschichte mit dem Fliesenleger auch im langen sperren des Marktes begründet, nicht ausschließlich aber einen Teil schon.

Gruss
Ben
 

predatorklein

ww-robinie
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Hallo

Hat der Pizzabäcker aber 7 Jahre leitend(genaue Formulierung findet man) in einer Tischlerei gearbeitet, dann ist das sein Nachweis und er darf eine Tischlerei betreiben, ganz einfach weil er das in Italien dann auch darf.

Richtig .

Ist in etwa so , als wenn bei uns jemand die " Altgesellenregelung " für sich in Anspruch nehmen kann .

Das sind dann aber ganz andere Voraussetzungen , und das wird von der HWK auch überprüft .
Und da hier in den letzten Jahren viel Schindluder getrieben wurde , wird heute auch genauer hingekuckt :emoji_wink:

Einfach mal aus der EU rübermachen und hier einen Betrieb eröffnen , für den Meisterpflicht besteht , ist bei weitem nicht so easy , wie mancher meint .

Gruß
 

Ernstl

ww-esche
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Hat der Pizzabäcker aber 7 Jahre leitend(genaue Formulierung findet man) in einer Tischlerei gearbeitet, dann ist das sein Nachweis und er darf eine Tischlerei betreiben, ganz einfach weil er das in Italien dann auch darf.

Da hat man es als deutscher mit Gesellenbrief und ähnlicher Erfahrung deutlich schwerer.
Hallo!

Ab zum EU GH wegen Ungleichbehandlung.

Lg
Ernstl
 

yoghurt

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Hallo,
@JannikOS
Meisterbafög bekommst Du aufgrund Deines „höheren“ Abschlusses (Studium) nicht mehr. „Höheren“ ist nicht meine Formulierung. Rate mal, woher ich das weiß???
 

yoghurt

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Hallo,
bezüglich „rübermachen“: ich kenne einen niederländischen Malermeister in Berlin. Der hat lange kämpfen müssen, bis er hier meisterpflichtige Arbeiten anbieten konnte.....
 

Mitglied 59145

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Ist in etwa so , als wenn bei uns jemand die " Altgesellenregelung " für sich in Anspruch nehmen kann .

Das sind dann aber ganz andere Voraussetzungen , und das wird von der HWK auch überprüft .
Und da hier in den letzten Jahren viel Schindluder getrieben wurde , wird heute auch genauer hingekuckt :emoji_wink:

Einfach mal aus der EU rübermachen und hier einen Betrieb eröffnen , für den Meisterpflicht besteht , ist bei weitem nicht so easy , wie mancher meint .

Ich kenne es halt anders, die Infos sind aber auch eher 10 Jahre alt. Arbeitszeugniss hat da gereicht. Ist jetzt immer noch als selbstständiger Zimmermann tätig. Liefert aber auch gute Arbeit ab.

Einen Tischler kenne ich auch noch, kleiner Betrieb aber funktioniert. Jedenfalls war da auch nicht mehr gefordert. Aber, wie gesagt, ist das beides schon eine ganze Weile her.

Gruss
Ben
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Hallo,
@JannikOS
Meisterbafög bekommst Du aufgrund Deines „höheren“ Abschlusses (Studium) nicht mehr. „Höheren“ ist nicht meine Formulierung. Rate mal, woher ich das weiß???

Klingt nach leidensgenosse. Über Meisterbafög hab ich mich noch gar nicht informiert, scheint aber ein weiteres Hindernis zu sein dann.
Das was ich meinte ist eine Belohnung für einen hervorragenden Abschluss quasi.
Das das ans Alter gebunden ist fand ich schon extrem sch....ade
 

uli2003

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Mir ging es nur darum zu relativieren, dass jeder problemlos den Meister machen kann. Da stecken schon Abwägungen hinter und andere können die Kohle direkt in Maschinen investieren und machen was sie wollen,

Ich bin mir recht sicher, dass der 'Meister Eder' Betrieb heute nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann. Sollte jemand wirklich nur aus Leidenschaft eine Tischlerei eröffnen wollen, und mit einer Handvoll Gebrauchtmaschinen sein Dasein fristen, verstehe ich den Kosteneinwand.
In der Summe einer Komplettausrüstung (Neubau) einer modernen Tischlerei nach aktuellen Vorschriften dürfte der Preis für den Meistertitel verschwindend gering sein.

Zudem, etwas Willen und Verstand vorausgesetzt, lässt sich die Schule minimieren wenn nicht sogar ganz sparen, die Teilnahme an der Prüfung genügt. Der Meistertitel ist ja eh nutzlos und inhaltsleer, daher dürfte das für den halbwegs gescheiten Bürger ein Klacks sein. :emoji_slight_smile:
 

joh.t.

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Wie wäre es mal diese seltsame Diskussion abzuspalten. Hat nix mit der Frage zu tun !!
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöscht Mitglied 91199

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Ich bin mir recht sicher, dass der 'Meister Eder' Betrieb heute nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann. Sollte jemand wirklich nur aus Leidenschaft eine Tischlerei eröffnen wollen, und mit einer Handvoll Gebrauchtmaschinen sein Dasein fristen, verstehe ich den Kosteneinwand.
In der Summe einer Komplettausrüstung (Neubau) einer modernen Tischlerei nach aktuellen Vorschriften dürfte der Preis für den Meistertitel verschwindend gering sein.

Zudem, etwas Willen und Verstand vorausgesetzt, lässt sich die Schule minimieren wenn nicht sogar ganz sparen, die Teilnahme an der Prüfung genügt. Der Meistertitel ist ja eh nutzlos und inhaltsleer, daher dürfte das für den halbwegs gescheiten Bürger ein Klacks sein. :emoji_slight_smile:

Das hat doch gar keiner gesagt, dass der Meister Quatsch und inhaltsleer ist...
Es geht lediglich um die Sinnhaftigkeit bei manchen Tätigkeiten
 

Mitglied 59145

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Das hat doch gar keiner gesagt, dass der Meister Quatsch und inhaltsleer ist...
Es geht lediglich um die Sinnhaftigkeit bei manchen Tätigkeiten

Dem kann ich nur zustimmen. Keiner sagt es ist nutzlos und niemand braucht das. Das Wirrwarr um was wer darf und was nicht ist einfach etwas "unverständlich". Ein Argument von dir, uli, ist ja, dass man dann das Handwerk aufspalten müsste und für alles mögliche einzelne Entscheidungen treffen müsste. Genau das ist aber was wir jetzt schon haben. Ich darf dies und das und jenes, aber dieses dann nicht. Die Argumentation dahinter ist halt nicht nachvollziehbar. Es sagt keiner etwas gegen Teile, die wirklich gefährlich sind, aber das ist halt der kleinste Teil.

Es ist halt ein hin und her.
Das beste Beispiel ist doch der Einbau von Türen, kürze ich die, ist es kein Normteil mehr. Unterschneide ich die Zargen beim Parkett legen, dann gehört es dazu.

Gruss
Ben
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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@Holz-Fritze
Das gilt wenn du hier ein Gewerbe anmelden willst oder wenn du mit deinem kroatischem Gewerbe hier arbeiten willst?
Ben

Das gilt sobald Du als Elektriker hier Hausinstallationen durchführen möchtest, das steht so in den TAB.
Ich darf selbst als E-Ing in D keine Hausinstallationen vornehmen, wenn ich nicht jemanden kenne der bei den EVU eingetragen ist oder mich selber eintragen lasse. Selbst ich müsste als Sachkundenachweis diesen Kurs bei der Handelskammer belegen. Das kostet glaube ich ca. 3000 Euro.
 

uli2003

ww-robinie
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Das beste Beispiel ist doch der Einbau von Türen, kürze ich die, ist es kein Normteil mehr.
Das Kürzen gehört sicherlich zum Einbau. Eine Veränderung in der Breite eher nicht.

Unterschneide ich die Zargen beim Parkett legen, dann gehört es dazu.
Parkettlegen gehört nicht zu den Tischlerarbeiten.

Genau das ist aber was wir jetzt schon haben. Ich darf dies und das und jenes, aber dieses dann nicht. Die Argumentation dahinter ist halt nicht nachvollziehbar.

Was ist daran nicht nachvollziehbar? Die Abgrenzung ist glasklar und in tabellarischer Form verfügbar. Wenn du - neben den bestehenden Regularien anfängst in das eigentliche Tischlerhandwerk einzugreifen, dann wird es irgendwann nicht mehr nachvollziehbar. :emoji_slight_smile:
Das Stichwort heit: Einbau genormter Baufertigteile. Jetzt kannst du dir heraussuchen, was aus dem Portfolio zum Tischlerhandwerk gehört.
Der Einbau (auf das zwangsläufige Kürzen aufgrund maßlicher Bautoleranzen) ist erlaubt. Auch der Einbau einer Küche, wo man zwangsläufig Sockel, Blenden etc. anpassen muss, nicht aber die Änderung ganzer Schränke.

Du wirst in jedem Handwerk, in jedem zulassungspflichtigen Beruf Tätigkeiten finden, welche man ohne langfristige Ausbildung sicher ausführen kann. Um deinem Wunsch gerecht zu werden, muss dies in allen Handwerken, sowie anderen zulassungspflichtigen Berufen dann haarfein aufgesplittet werden. Der Friseur ohne Meister darf dann halt nur Augenbrauen schneiden.
Ich denke wir lassen das mal besser zusammengefasst.

Ansonsten hat man ja immer noch die Möglichkeit einen unwesentlichen Teil seiner Tätigkeit 'echte' Tischlerarbeit ausführen zu dürfen.
Also mal ein Schränkchen bauen ist doch kein Problem.
 

Salrok

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Ich hau mal meine Gedanken dazu rein :emoji_slight_smile:

Das Handwerk zu "schützen" finde ich eigentlich ganz gut.

Spannend finde ich gerade hier im Verlauf. Das irgendwie oft die völlig ungelernten Fliesenleger welche dem Kunden mehr geschadet als genutzt haben, mit der Meisterpflicht aufgehalten werden sollen.

Bei uns im Betrieb kommen viele Handwerker vorbei. Natürlich haben die Firmen mindestens einen Meister, sonst wär es ja nicht erlaub. Aber diese Meister waren noch nie bei uns vor Ort. Die Ausführung machen Azubis und Gesellen. Wo sichert die Meisterpflicht hier also irgendeine art von "wissen für die Ausführung der Tätigkeit". Der Meister sieht ja nicht mal was die Jungs dort abliefern.

Wenn es doch nur darum geht, jeden völlig ahnungslosen davon abzuhalten eine Firma aufzumachen, weil er denkt er kann das.
Warum dann nicht als Voraussetzung, Gesellenbrief mit, keine Ahnung, 3-5 Jahre Berufserfahrung. Das sollte sicherstellen, dass der derjenige Ahnung davon hat was er tut.

Mit so einer Regelung würde ich mir selber immer noch die Möglichkeit der Selbstständigkeit nehmen.
Ich habe zwar den Gesellenbrief, aber keine 3-5 Jahre Berufserfahrung und das wäre für mich ok.
Nebenberuflich als Helfer mag ich ganz brauchbar sein, aber als Solist fehlt mir auf jeden Fall die Praxis und das damit erlernte Fachwissen.

Grüße :emoji_v:
 

joh.t.

ww-robinie
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Ich kenne viele die haben auch keinen Meister und sind selbständig. Viele machen auch genausogute, bessere , keine Ahnung, Arbeit als manche Meisterbetriebe. Wenn es sie länger als 10 Jahrte gibt machen sie wohl einiges richtig.

Habe nur während meiner Wanderschaft in F das Gegenteil erlebt. Die Franzosen lernen ihren Beruf 2 Jahre auf der Schule CAP BEP, gleich Gesellenbrief. Direkt danach kann sich jeder selbständig machen. Keine Ahnung vom Markt und von den Kosten. Die machen die Preise kaputt. Wenns nicht funktioniert machen sie wieder zu.

Das ist die gleiche Situation wie bei uns bei Anlage B Betrieben.

Ein Geselle kann sich in D selbständig machen wenn er 5 Jahre in leitender Position in einem Betrieb nachweisen kann. Mein Wissensstand.

"1935 wurde der Meisterbrief als Voraussetzung zur Selbständigkeit in Deutschland im Handwerk wieder eingeführt. Dies entsprach den neoständischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen im Dritten Reich." Zitat Wikipedia

Wer weiter dazu lesen will https://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang. https://de.wikipedia.org/wiki/Handwerk

Es gab und gibt Geschäftsbeschreibungen, die es erlauben sich selbständig zu machen. Früher waren das u.a. Kulissenbau und Gebrauchtmöbelhandel mit Reparatur.


"Zudem, etwas Willen und Verstand vorausgesetzt, lässt sich die Schule minimieren wenn nicht sogar ganz sparen, die Teilnahme an der Prüfung genügt. Der Meistertitel ist ja eh nutzlos und inhaltsleer, daher dürfte das für den halbwegs gescheiten Bürger ein Klacks sein." Zitat Uli 2003

Dann würden ihn nicht soviele machen. Und als Fortbildung sinnvoll. Die HWK sagt dass weniger Meisterbetriebe pleite gehen als andere. Kann natürlich Lobby sein , aber es wird schon was dran sein.

Ich bedaure nur , dass 3 Gesellenjahre zur Zulassung gestrichen wurden. Das entwertet. Er Ist einem Bachelor gleichgestellt.

Und in D ist ein Titel wichtig . Die Österreicher sind da noch extremer, aber das System der praktischen Ausbildung muß auch ein Ziel haben.
 

uli2003

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Dann würden ihn nicht soviele machen. Und als Fortbildung sinnvoll. Die HWK sagt dass weniger Meisterbetriebe pleite gehen als andere. Kann natürlich Lobby sein , aber es wird schon was dran sein.
Das habe ich nur zur Kostenminimierung aufgeführt. Nicht das dies aus dem Kontext gerät. Natürlich ist die Schule auch wichtig und fortbildend.

Die Franzosen lernen ihren Beruf 2 Jahre auf der Schule CAP BEP, gleich Gesellenbrief. Direkt danach kann sich jeder selbständig machen. Keine Ahnung vom Markt und von den Kosten. Die machen die Preise kaputt. Wenns nicht funktioniert machen sie wieder zu.
Das schadet den Angestellten, den Kunden sowie den älteren Betrieben. Zudem dem Staat und dem Steuerzahler auch noch.

Bei uns im Betrieb kommen viele Handwerker vorbei. Natürlich haben die Firmen mindestens einen Meister, sonst wär es ja nicht erlaub. Aber diese Meister waren noch nie bei uns vor Ort.
Wer macht denn die vorgeschriebene Gefahrenunterweisung? :emoji_slight_smile:
 

Mitglied 59145

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Das Kürzen gehört sicherlich zum Einbau. Eine Veränderung in der Breite eher nicht.

https://www.ihk-regensburg.de/servi...dwerk/einbau-genormter-baufertigteile-1350308 gleich unter Punkt 1, das scheint anders gesehen zu werden.

Das schadet den Angestellten, den Kunden sowie den älteren Betrieben. Zudem dem Staat und dem Steuerzahler auch noch.

Es gibt durchaus eine Menge Leute die ins Gewerbe gehen, nicht nur im Handwerk, da schüttelt es mich auch. Keine Frage rate ich diesen Kandidaten auch ab. Aber das zu verbieten ist in meinen Augen nicht richtig.
Böse gesagt, wer einem jungen Menschen die gleiche Erfahrung und Umsicht zutraut wie jemandem der Jahre am Markt besteht........

@Holz-Fritze ich kenne mich da nicht wirklich aus. Mir geht es nicht um EU Bürger die hier ein Gewerbe anmelden. Als Beispiel ein Hölländischer Betrieb nimmt hier eine Hausinstallation vor, der muss sich hier eintragen lassen in die Handwerksrolle ?
Ich kann als Elektrofachbetrieb nicht einfach bundesweit agieren?
Nicht das ich nochmla umsatteln möchte, es interessiert mich einfach.

Gruss
Ben
 

teluke

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https://www.ihk-regensburg.de/servi...dwerk/einbau-genormter-baufertigteile-1350308

@Holz-Fritze ich kenne mich da nicht wirklich aus. Mir geht es nicht um EU Bürger die hier ein Gewerbe anmelden. Als Beispiel ein Hölländischer Betrieb nimmt hier eine Hausinstallation vor, der muss sich hier eintragen lassen in die Handwerksrolle ?
Ich kann als Elektrofachbetrieb nicht einfach bundesweit agieren?
Nicht das ich nochmla umsatteln möchte, es interessiert mich einfach.

Gruss
Ben

Es geht dabei nicht um den Eintrag als Handwerksbetrieb sondern um die Zulassung durch den jeweiligen Versorger (EON usw.)
Das ist für Elektriker aus dem Ausland das Problem (und vermutlich besser so).

Ich habe vor ca. 25 Jahren von einem ungarischen Handwerksbetrieb (Bauhandwerk) in Ungarn ein paar 100m² Glattestrich einbauen lassen.
Als ich am nächsten morgen in den Betrieb gekommen bin da bin ich fast umgefallen.
Der Beton war noch nicht fertig verteilt und schon gar nicht geglättet.
Ein paar Minuten später kam der Unternehmer und ich fragte was er sich dabei gedacht habe.
Er sagte kein Problem das machen wir jetzt fertig.
Sie haben das fertiggemacht aber es kam wie es kommen musste.
An der Oberfläche war keine Bindung vorhanden, der Estrich war nicht zu gebrauchen.
Dann hat die Firma eine Kunststoffbeschichtung draufmachen lassen. Auch da war ich, zu Recht, skeptisch.
Das Ende vom Lied war dass er umsonst gearbeitet hat und auch noch das Material und die Beschichtung zahlen musste.

Einem Handwerksbetrieb deutscher Art wäre das nicht passiert, auch wenn der Meister nicht vor Ort gewesen wäre.
Wenn die schlecht gearbeitet hätten wäre vielleicht etwas nicht so gerade gewesen wie es sein sollte, aber fertig wär der Boden gewesen.
 

Holz-Fritze

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@Holz-Fritze ich kenne mich da nicht wirklich aus. Mir geht es nicht um EU Bürger die hier ein Gewerbe anmelden. Als Beispiel ein Hölländischer Betrieb nimmt hier eine Hausinstallation vor, der muss sich hier eintragen lassen in die Handwerksrolle ?
Ich kann als Elektrofachbetrieb nicht einfach bundesweit agieren?
Nicht das ich nochmla umsatteln möchte, es interessiert mich einfach.

Gruss
Ben

Nicht in die Handwerksrolle in das Register der EVU.

Hier der Auszug aus meinem Link oben:

<<<<von Antragstellern, die eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom des örtlich zuständigen Netzbetreibers beantragen >>>>

das heißt tatsächlich wenn ich hier im Rhein Siegkreis eingetragen bin und ich will in Koblenz eine Arbeit ausführen muss ich mich dort vorher eintragen lassen.

So etwas ist bürokratischer Unsinn. Mittlerweile gibt es da wohl Vereinfachungen wurde mir gesagt so dass man auch in mehreren Regionen arbeiten darf. Wie gesagt ergibt sich dass aus den TAB, den technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgungsunternehmens (EVU)
 
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