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Habt Ihr keine anderen Probleme ?
Jetzt wird es absurd
Habt Ihr keine anderen Probleme ?
Musstest ? Sterben muss man !Hat Holzrad schon mal an einer Fräse mit Schlitzdorn, mit dem Dorn als Anlaufring formgrfräste 50 mm Abplattungen an Eichefüllungen gefräst.
Wenn du sowas mal als Angestellter machen musstest, obwohl du weißt, was passieren kann bist du verdammt froh, dass es die Bg gibt.
Das ist in der Aussage richtig - die Gefährlichkeit einer Klappenmesserwelle wird von @Holzrad09 ja nicht geleugnet. Er stellt nur das "Verkaufsverbot" (das es ja auch wirklich nicht gibt) richtig.Weil hier einfach Unwahrheiten verbreitet werden ! Diese Hobelwelle ist verdammt nochmal nicht verboten ! Nur weil BG Betriebe sie nicht mehr benutzen dürfen, gilt das doch nicht allgemein !
Das trifft es nicht ganz. Ich benutze schon mal alte Fräser, Brennholzsäge ohne Spaltkeil, Sägeblätter zum Schlitzen, und derlei Dinge, welche die BG nicht mehr so vorsieht. Und ja, ich darf das, ich bin nicht mit der BG verbandelt. Meine Angestellten dürfen das natürlich nicht.Hier im Forum werden ja auch alte Kreissägen ohne Spaltkeil, Abdeckhaube und Absaugmöglichkeit, alte Bandsägen ohne Berührschutz, Sicherheitsschaltern, Absaugung und Bremse etc. den interessierten Laien als angeblich tolle Maschinen empfohlen.
Wie es rechtlich mit Folgeschäden aussieht weiss
ich nicht, jedenfalls hätte ich Bedenken solchen Schrott zu verkaufen ob es erlaubt ist oder nicht.
Hier geht es um private Verkäufe. Unternehmer sollten die Regelungen kennen. Zumindest hoffe ich das.Viele meinen, dass ein, zwei Sätze reichen. Aber Meinung und Recht liegen oft weit auseinander. Bspw. hier.
Sie darf nur in Betrieben mit Arbeitnehmern nicht mehr verwendet werden ! Einzelkämpfer und Privatpersonen haben damit nix zu tun !
Was ist daran so schwierig zu begreifen ?
[...]
Weil hier einfach Unwahrheiten verbreitet werden ! Diese Hobelwelle ist verdammt nochmal nicht verboten ! Nur weil BG Betriebe sie nicht mehr benutzen dürfen, gilt das doch nicht allgemein !
Habt Ihr keine anderen Probleme ?
Hier geht es um private Verkäufe. Unternehmer sollten die Regelungen kennen. Zumindest hoffe ich das.
Falk .....Darum geht's doch gar nicht. Kein Mensch hat behauptet, dass man die Dinger nicht verkaufen darf.
Woran machst du das fest?Hier noch ein Beispiel einer Abrichte mit Klappenmesserwelle:
Die ist viel interessanter:Hier noch ein Beispiel einer Abrichte mit Klappenmesserwelle:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/abrichter-zu-verkaufen/1984001084-84-3298
Was stört dich am anschreiben? Mit dem Ar*** habe ich hinreichend erklärt. Ich verstehe nicht um was es dir geht.Falk .....
Ich habe niemals die Gefährlichkeit dieser Wellen geleugnet !
Was mir hier so tierisch auf'm Pisser geht ist, dass man ahnungslose Verkäufer solcher Maschinen anschreibt, ggfs, sogar beleidigt !
LG
Hinreichend zurückgerudert ?Mit dem Ar*** habe ich hinreichend erklärt.
Weil hier Unwahrheiten verbreitet werden !Also für wenn setzt du dich so vehement ein? Und warum?
Bild 3. Einfach mal die Ansicht auf 300-500% vergrößern, dann sieht man die großen Muttern recht gut.Woran machst du das fest?
Bleib ganz ruhig Aldaaaa ! Die Maschine ist viel zu jung dafür, schaut mir eher nach Kombiwelle für Profilmesser aus.Bild 3. Einfach mal die Ansicht auf 300-500% vergrößern, dann sieht man die großen Muttern recht gut.
Sag Ich doch, zu jung dafür.schätze die Maschine ist aus den frühen 60ern?
Wieso macht Ihr eigentlich wegen sowas hier kein Fass auf ?
Stimmt, Ich hätte extra erwähnen sollen, das Einzelkämpfer mit BG Zugehörigkeit es auch nicht dürfen.Unwahrheit ist auch, dass du sowas verwenden darfst wenn du alleine arbeitest.
Wahr ist, wenn du nicht BG versichert bist, kannst du machen was du willst.
Das schließt Einzelkämpfer mit ein, wenn sie da versichert sind, also alles richtig !Nur weil BG Betriebe sie nicht mehr benutzen dürfen, gilt das doch nicht allgemein !