Die gefährliche.... verbotene Hobelwelle

brubu

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Bei uns müsste man sicherheitshalber schriftlich anfügen "ohne Gewähr" oder "ohne Garantie" das geht oft vergessen. Dann haftet der Verkäufer für
Mängel während der Garantiefrist und wundert sich wenn der Verkäufer hinterher Ansprüche stellt. Wie es rechtlich mit Folgeschäden aussieht weiss
ich nicht, jedenfalls hätte ich Bedenken solchen Schrott zu verkaufen ob es erlaubt ist oder nicht.
Gruss brubu
 

joh.t.

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Hat Holzrad schon mal an einer Fräse mit Schlitzdorn, mit dem Dorn als Anlaufring formgrfräste 50 mm Abplattungen an Eichefüllungen gefräst.

Wenn du sowas mal als Angestellter machen musstest, obwohl du weißt, was passieren kann bist du verdammt froh, dass es die Bg gibt.
 

Holzrad09

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Hat Holzrad schon mal an einer Fräse mit Schlitzdorn, mit dem Dorn als Anlaufring formgrfräste 50 mm Abplattungen an Eichefüllungen gefräst.

Wenn du sowas mal als Angestellter machen musstest, obwohl du weißt, was passieren kann bist du verdammt froh, dass es die Bg gibt.
Musstest ? Sterben muss man !
 

Gelöschtes Mitglied 109767

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Weil hier einfach Unwahrheiten verbreitet werden ! Diese Hobelwelle ist verdammt nochmal nicht verboten ! Nur weil BG Betriebe sie nicht mehr benutzen dürfen, gilt das doch nicht allgemein !
Das ist in der Aussage richtig - die Gefährlichkeit einer Klappenmesserwelle wird von @Holzrad09 ja nicht geleugnet. Er stellt nur das "Verkaufsverbot" (das es ja auch wirklich nicht gibt) richtig.

Ist in der Summe eine schwierige Sache. Hier im Forum werden ja auch alte Kreissägen ohne Spaltkeil, Abdeckhaube und Absaugmöglichkeit, alte Bandsägen ohne Berührschutz, Sicherheitsschaltern, Absaugung und Bremse etc. den interessierten Laien als angeblich tolle Maschinen empfohlen.
Konsequenterweise müsste man dann ja auch bei diesen Maschinen immer einen deutlichen Hinweis auf deren Gefährlichkeit fordern...

Bei Privatverkauf dem Verkäufer generell zu unterstellen, dass er die Gefährlichkeit einschätzen kann ist aus meiner Sicht nicht haltbar. Wer sein Auto verkauft und die Bremsen versagen beim neuen Besitzer nach 10km weil die Bremsleitung total verrostet war kann als Privatmann nicht haftbar gemacht werden. Außer er kannte den Schaden und hat ihn bewusst verschwiegen. Dann wäre es Vorsatz und der Verkäufer haftbar.

In der Regel gilt: wenn ich was kaufe von dem ich keine Ahnung habe, dann frage ich jemanden der sich damit auskennt... Beim PKW-Kauf machen das doch auch viele und fragen den TÜV oder eine Werkstatt. Warum ist das eigentlich bei Maschinen nicht so???

Wenn eine Witwe die Schreinerei ihres verstorbenen Mannes auflöst und da ist eine Hobelmaschine mit Klappenmesserwelle dabei - woher soll sie die Gefahr kennen die von der Maschine ausgeht? Sie stellt das Ding bei Ebay ein und gut ist. Was hat sie jetzt falsch gemacht?


Viele Grüße
Alois
 

uli2003

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Hier im Forum werden ja auch alte Kreissägen ohne Spaltkeil, Abdeckhaube und Absaugmöglichkeit, alte Bandsägen ohne Berührschutz, Sicherheitsschaltern, Absaugung und Bremse etc. den interessierten Laien als angeblich tolle Maschinen empfohlen.
Das trifft es nicht ganz. Ich benutze schon mal alte Fräser, Brennholzsäge ohne Spaltkeil, Sägeblätter zum Schlitzen, und derlei Dinge, welche die BG nicht mehr so vorsieht. Und ja, ich darf das, ich bin nicht mit der BG verbandelt. Meine Angestellten dürfen das natürlich nicht.

Der Unterschied zur Vierkantwelle oder Klappenmesserwelle besteht aber darin, dass ich um die Gefahren weiß wenn ich Sicherheitsvorrichtungen auslasse, es bei den Wellen aber nicht einschätzen kann. Hier kann eine versteckte Gefahr bis hin zum Bruch lauern. Und fliegende Teile sind unkalkulierbar.

(Letztens einen Spinner gefunden (wer kennt die noch?) und mit Druckluft auf ordentlich Drehzahl gebracht. Dann mal fallen lassen um zu schauen wie weit der rollt. Aaaaalder, da ist nix gerollt. Das Teil ist komplett geplatzt und die Teile sind wie Geschosse durch die Halle in alle Richtungen geflogen.
2 Lampen hat's erwischt.
Schnell auf den Boden gelegt, so wie beim Einschalten der Fräse vor 40 Jahren, wenn die entsprechenden Fräser drauf waren. :emoji_grin:
Also bitte nicht nachmachen, oder einen Integralhelm aufsetzen :emoji_slight_smile: )
 

Mitglied 59145

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Wenn das Unwissenheit ist, was durchaus so sein kann, dann ist man mit dem Hinweis halt nicht mehr unwissend.

Gruss
Ben
 

KalterBach

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Wie es rechtlich mit Folgeschäden aussieht weiss
ich nicht, jedenfalls hätte ich Bedenken solchen Schrott zu verkaufen ob es erlaubt ist oder nicht.

Verkaufen darfst Du das. Als Privatperson ist das Risiko vermutlich nur unwesentlich kleiner, wie als ewerblicher Anbieter.

Die Zauberworte sind (Sach)-Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit sowie Haftungsausschluss.

Viele meinen, dass ein, zwei Sätze reichen. Aber Meinung und Recht liegen oft weit auseinander. Bspw. hier.

Auch kannst Du Dich nicht rausreden, dass Du dem Käufer die Risiken erläutert hast. Eigentor.
 

fahe

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Sie darf nur in Betrieben mit Arbeitnehmern nicht mehr verwendet werden ! Einzelkämpfer und Privatpersonen haben damit nix zu tun !
Was ist daran so schwierig zu begreifen ?

[...]

Weil hier einfach Unwahrheiten verbreitet werden ! Diese Hobelwelle ist verdammt nochmal nicht verboten ! Nur weil BG Betriebe sie nicht mehr benutzen dürfen, gilt das doch nicht allgemein !

Darum geht's doch gar nicht. Kein Mensch hat behauptet, dass man die Dinger nicht verkaufen darf. Gefährlich bleiben die trotzdem. Vor allem, wie @uli2003 schrieb, weil die auch noch 10 Jahre unfallfrei laufen können... vielleicht aber schon beim ersten Einschalten die Schrauben meinen, sie hätten nach 70 Jahren jetzt auch mal genug gemacht im Leben...:emoji_wink:

Ich darf auch ein Auto ohne Sicherheitsgurte verkaufen. Da würde ich wahrscheinlich nicht einmal darauf hinweisen müssen... sieht der Käufer schließlich auf den ersten Blick.

Wenn ich ihm verschwiege, dass die Karre keinen Airbag mehr im tip-top-unbeschädigten Lenkrad hat, weil mir der Ersatz nach 'nem Diebstahl zu teuer war, wäre das - juristisch betrachtet - wahrscheinlich eine arglistige Täuschung.

Was es aber auf alle Fälle wäre: Ziemlich unfair gegenüber dem Verkäufer, der das ebenso wenig erkennen kann, wie ein Unbedarfter jemals von einer "gefährlichen Hobelwelle" gehört hat. Und: Nix anderes habe ich den zwei, drei Leutchen geschrieben.

Habt Ihr keine anderen Probleme ?

Und selber? Du hältst doch die Diskussion in Schwung...:emoji_wink:
 

Holzrad09

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Darum geht's doch gar nicht. Kein Mensch hat behauptet, dass man die Dinger nicht verkaufen darf.
Falk .....
Ich habe niemals die Gefährlichkeit dieser Wellen geleugnet !
Was mir hier so tierisch auf'm Pisser geht ist, dass man ahnungslose Verkäufer solcher Maschinen anschreibt, ggfs, sogar beleidigt !
LG
 

joh.t.

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Falk .....
Ich habe niemals die Gefährlichkeit dieser Wellen geleugnet !
Was mir hier so tierisch auf'm Pisser geht ist, dass man ahnungslose Verkäufer solcher Maschinen anschreibt, ggfs, sogar beleidigt !
LG
Was stört dich am anschreiben? Mit dem Ar*** habe ich hinreichend erklärt. Ich verstehe nicht um was es dir geht.
 

Lorenzo

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Was genau bringt dich denn daran so furchtbar auf die Palme, @Holzrad09 ?
Entweder der Verkäufer weiss genau was er verkauft, dann hat er entweder total vergessen einen Hinweis zu geben, oder er hat's bewusst unterlassen. In beiden Fällen seh ich keinen Grund für schlechtes Gewissen wegen dem Hinweis.
Oder, er weiss es nicht, dann freut er sich entweder über den Hinweis, weil er niemandem dieses Risiko zumuten will, oder er findets scheisse, weil seine Finanzplanung gerade durcheinander gekommen ist.
Auch hier sehr ich keinen Grund für schlechtes Gewissen, vor allem weil ja jeder diesen Hinweis auch einfach ignorieren kann.

Also für wen setzt du dich so vehement ein? Und warum?
 
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Mitglied 59145

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@Holzrad09 ich denke du bist der einzige, der die Ironie dabei nicht verstanden hat.

Erklärt, aber wenn es dir damit bessergeht, dann eben zurück gerudert.

Im Kontext ist es jedem klar, also auch jedem der hier liest. Wieso dann Unwahrheit?

Unwahrheit ist auch, dass du sowas verwenden darfst wenn du alleine arbeitest.
Wahr ist, wenn du nicht BG versichert bist, kannst du machen was du willst.

Aber wir können gerne weiter auf so einem Quatsch rumreiten.

Wieso macht Ihr eigentlich wegen sowas hier kein Fass auf ?

Schreibt der auch, was er alles tolles an der Maschine gemacht hat um sie "sicher" zu machen?

Ich fände einen Hinweis auch hier nicht schlecht.

Gruss
Ben
 

Holzrad09

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Unwahrheit ist auch, dass du sowas verwenden darfst wenn du alleine arbeitest.
Wahr ist, wenn du nicht BG versichert bist, kannst du machen was du willst.
Stimmt, Ich hätte extra erwähnen sollen, das Einzelkämpfer mit BG Zugehörigkeit es auch nicht dürfen.
Nur kenne Ich davon keinen, höre sie alle nur auf die schimpfen !

PS: Habe es noch mal überflogen, was Ich geschrieben habe
Nur weil BG Betriebe sie nicht mehr benutzen dürfen, gilt das doch nicht allgemein !
Das schließt Einzelkämpfer mit ein, wenn sie da versichert sind, also alles richtig !
 
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