Ich habe mal eine Anfrage zu dem Thema mit Link auf diesen Beitrag via eMail/Kontaktformular
an die dguv / BGHM gesendet.
Betr.:
Dokumentierte Unfallberichte Holzbearbeitung Hobelmaschinen mit Klappen- oder Vierkantmesserwellen?
Text:
Guten Tag,
liegen ihnen Unfallberichte der seit Jahrzenten im gewerblichen Bereich mit mehreren Arbeitnehmern verbotenen Hobelmaschinen mit Klappenmesserwellen oder noch älter Vierkantmesserwellen vor?
Im privaten Bereich werden diese in vielen landwirtschaftlichen oder Hobbywerkstätten noch benutzt.
Die Hinweise auf die Verbote im Gewerblichen Bereich werden von Laien oftmals mangels dokumentierter Unfälle mit diesen Messerspannsystemen angezweifelt.
Diskussion z.B. hier:
https://www.woodworker.de/forum/threads/die-gefährliche-verbotene-hobelwelle.118114/
So, die Antworten kamen überraschend schnell:
zuererst die dguv via eMai:
Lieber Herr Kaes,
Leider liegen dem IFA keine Unterlagen zu Arbeitsunfällen vor. Für die Aufnahme der Unfälle sind bei der DGUV die
Berufsgenossenschaften zuständig. Ich würde Sie also bitten sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige BG zu wenden. In dem von Ihnen geschilderten Fall würde ich Sie gerne an die
BGHM verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
IFA, Bereichsleiter - Maschinensicherheit, Industrial Security und Implantate
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 xxx Fax.: +49 30 xxx
https://www.dguv.de/ifa
Dann hat das Telefon geklingelt,
BGHM Telefonbereitschaft Mainz:
Die beschriebene Technik war ihm noch bekannt, er hat
sichtlich gehofft, das dieses Thema aufgrund seines expliziten Verbots seit Jahrzenten und dem jetzigen Alter der Maschinen lange vom Tisch wäre.
Das vorhandene Bildmaterial wäre vor vielen Jahren im Zuge der Digitalisierung / Onlineauftritt vernichtet worden,
da der
Datenschutzbeauftragte die
Bildrechte nicht klärem konnte.
Die wären aber damals aufgrund ihres "Inhalts" schon nur zu internen Gebrauch bestimmt gewesen ...
Mögliche abgeminderte Fundquellen sieht er noch in sehr alten Jahresberichten der BGH, falls irgendwo archiviert.
Er hatte keine mehr im Zugriff.
Er hat sich den Thread scheinbar interessehalber angesehen:
Wenn auf den widerholten Rat erfahrener Fachleute mit jahrzentelanger Berufspraxis (z.B. ->
@magmog),
alle existierenden Vorschriften (BGHM etc.) nicht gehört wird, kann man den privaten Hobbyisten nicht vor sich selbst schützen.
Das Bspl. Landwirt mit Klappenmesserwelle in der Scheune fand er recht interessant:
falls der Landwirt auf seinem Hof Mitarbeiter beschäftigt, würden seine Kollegen von der Landwirtschafts BG
den Typ sofort hopnehmen, falls die Maschine in der Scheune angeschlossen / ohne Umhausung (benutzbar)
vorgefunden würde.
Sein Tip zur weiteren Recherche:
abtelefonieren der überbetrieblichen Ausbildungsstandorte der Innungen, die hätten seines Wissen
auch noch für ihre Maschinenlehrgänge tlw. einiges in der Schublade.
Ich bleib am Thema dran.