Freude Thread

Manuel_

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Hallo,
weil hier ein paar Dinge durcheinander geworfen werden kurz zum 42a, dem § in dem das mit den Messern geregelt ist.

Ohne einen Grund darfst du ein Messer z.B. in der Hosentasche nicht mitführen wenn:
Die Klinge länger als 12cm ist ODER die Klinge einhändig zu öffnen und im geöffneten Zustand verriegelt ist.

Zusätzlich gibt es einige Spezialformen von Messern die man nicht führen darf, das sind aber wirklich Sachen, die man eigentlich nur zum Menschen abstechen verwenden kann (dreischneidige und ähnliches)

Das heißt, die Hausfrau die einen Kuchen und ihr Küchenmesser (Klinge normal >20cm) in den Kindergarten mitnimmt, darf das nicht.
Der Handwerker, der sein Teppichmesser in der Hosentasche hat, wenn er zum Bäcker geht, darf das nicht.
usw.
Evtl. auch interessant, die allermeisten Leatherman Modelle haben die Klinge außen, sind einhändig zu öffnen und arretieren, sind also verboten.
Bei den Victorinox Swisstool muss die Zange ausgeklappt werden um an die Klinge zu kommen, die sind meines Wissens nach erlaubt.

Wenn man also ein Messer mit führen möchte, dann kann man entweder ein feststehendes mit einer Klinge unter 12cm nehmen (wobei das in Innenstädten auch zu Problemen führen kann).
Alternativ ein Taschenmesser, dass einhändig zu öffnen ist, aber kein festes Lock hat (so nennt man die Verriegelung der Klinge), die sind sehr selten, weil sie wohl erst jetzt aufkommen um den 42a zu erfüllen.
Oder ein Messer, das zwar verriegelt, aber nicht einhändig zu öffnen ist, also keines mit Flipper, Daumenpin/Daumenloch und was es halt sonst noch gibt. Solche Messer gibt es mittlerweile häufiger wie z.B. das Böker, das sich Ben bestellt hat.


Viele Grüße
Manuel
 

Manuel_

ww-robinie
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Hi,
Was habe ich anderes geschrieben bzw. was habe ich durcheinander gebracht?

Ohne den Nöppel wäre es ja nicht "einhändig feststellbar
Der Daumenpin zum Öffnen ist erlaubt, wenn das Messer im geöffneten Zustand nicht verriegelt.

Du kannst so ein Messer mit Pin und Lock durch das entfernen des Pin "legal" machen, wenn man es dann nicht mehr einhändig öffnen kann. Das Problem dabei ist wie immer, an wen kommst du bei einer Kontrolle, wie genau nimmt er das Ganze bzw. auch wie genau kennt er sich mit dem Thema aus und willst du den Stress wirklich haben.

Evtl. lese ich deinen Satz auch nur falsch, falls das so ist, dann sorry.
 

Pringles87

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Wug
Evtl. lese ich deinen Satz auch nur falsch, falls das so ist, dann sorry.
Wir meinten schon das Gleiche, aber alles gut!


Das heißt, die Hausfrau die einen Kuchen und ihr Küchenmesser (Klinge normal >20cm) in den Kindergarten mitnimmt, darf das nicht.
Das könnte übrigens unter das berechtigte Interesse bzw. den "allgemein anerkannten Zweck" fallen. Das ist ja ein gewisser Bewertungsspielraum. Auf der sicheren Seite ist man natürlich bei grundsätzlich 42a - konformen Messern.
 

Manuel_

ww-robinie
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Das könnte übrigens unter das berechtigte Interesse bzw. den "allgemein anerkannten Zweck" fallen.
Das kommt dann halt wieder darauf an, wer da die Kontrolle macht. Es kann auch sein, dass es heißt: das Messer muss in einem verschlossenen Behälter sein, es gibt keinen Grund das z.B. offen auf dem Kuchenbrett mit in den Kindergarten zu tragen.
 

Mitglied 67188

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was darf man nicht mehr führen?
Eine feststehende Klinge?
Das Messer welches ich mir habe machen lassen (es wurde nur der Stahl geschliffen und der Griff hergestellt)
hatte ich mit einer 11 cm Klinge bestellt, weil das durfte noch ins Handgepäck 1999 war das....

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Das klitzekleine Schweizer Taschenmesser hat mir schon oft gute Dienste geleistet
wenn kein anderes Messer greifbar war, auch die kleine Schere.
Das Teil ist jetzt 30 Jahre alt! immer am Schlüssel..

Das große Schweizer Messer mit einer knapp 9 cm Klinge
war immer im Rucksack
(in jedem Rucksack eins, 4 Rucksäcke (versch. Größen) hatte ich immer im Einsatz
Biwaksack, Apotheke, Rettungsfolie auch immer in 4-facher Ausführung, so kann man nichts vergessen)
Vorteil neben der größeren Klinge war die Arretierung der selbigen.

Im Alltag habe ich immer meine Opinels bei mir.
Unklar ist mir, wie das Scharnier verdrecken kann, klar wie bei jedem Taschenmesser rutschen
da immer irgendwelche Krümel rein...klar...:emoji_thinking:
ging die Klinge von vornherein zu stramm?

Das alte Opinel (mit meinem bevorzugten Kohlenstoffstahl)
hat noch keinen Absatz in der Hülse um die Klinge am aufklappen zu hindern.
Das kleine neuere hat das schon...
Wobei es kein Problem wäre die Hülse abzumachen und das selber anzufeilen..

YouTube ist voll mit Opinel Tuning, warum nicht die Klingenspitze verrunden zum Butter schmieren..
den Griff kann man sich auch etwas zurecht raspeln...
für Woodworker doch alles kein Problem Eisen schärfen auch nicht...

Meine Opinels lass ich so wie se sind...

IMG_2014.JPG
IMG_2016.jpeg
 

pedder

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Hallo,
weil hier ein paar Dinge durcheinander geworfen werden kurz zum 42a, dem § in dem das mit den Messern geregelt ist.
Ich kenne Messerdiskussionen aus verschiedenen Foren. Das sind in der Regel, so auch hier juristische Diskussion, die völlig unjuristisch geführt werden. Dafür bräuchte es die Angabe des Gesetzes und ggf klarstellender Rechtsprechung.
Und dann ist es sinnvoll, eigene Interpretationen wie die non dem Tortenmesser als solche zu kennzeichnen.

In einem Freude thread ist das komplett off topic
 

Pringles87

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Wug
as darf man nicht mehr führen?
Eine feststehende Klinge?
Das Messer welches ich mir habe machen lassen (es wurde nur der Stahl geschliffen und der Griff hergestellt)
hatte ich mit einer 11 cm Klinge bestellt, weil das durfte noch ins Handgepäck 1999 war das....
Ist noch immer so. Feststehende Klinge über 12 cm darfst du nicht führen, außer bei berechtigtem Interesse.
 

Mitglied 59145

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https://www.feines-werkzeug.de/messer/outdoormesser/fernoestlich/3854/higonokami-no.-4-silver-folder

Sowas hatte ich lange in der Tasche, nach dem zweiten Schnitt und diversen Löchern in den Taschen habe ich es dann eingesehen, funktioniert nur mit extra Tasche. Hat mir eigentlich vollkommen gereicht und sollte, wenn ich das hier richtig verstehe, auch in Ordnung sein. Bei der Nutzung hatte ich nie Probleme, dieser Pinöppel zum ausklappen hält das Messer dann zu. Man hat da automatisch den Daumen. Als Schnitzmesser für Kids jetzt nicht so unbedingt geeignet, sonst aber, für mich, ausreichend. Nur das öffnen in der Tasche....... Ich hatte, gefühlt, allerdings die lowbudget Version.

Multitool betrifft tatsächlich das hier gesagte, Klinge aussen und einhändig zu öffnen und feststellbar.

Da ich beide Varianten aber nur bei der Arbeit getragen habe, ist das wohl in Ordnung.

Kompakt will ich wieder haben, denke da bin ich mit dem Böker ganz gut bedient.
 

weissbuche

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Löwe Remscheid, hab ich mir mal als Lehrling gekauft, schätze mal 1972. Kartuschen und Brötchen aufschneiden, Bleistifte anspitzen, Glaswolle schneiden, Briefe aufschlitzen, Fugenkitt an schwer zugängliche Stellen bringen, kleine Schlitzschrauben lösen usw. geht alles. Ab und an mit dem belgischen Brocken rüber, das wars.
 

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Lorenzo

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Ich bin ganz froh drum dass wir uns hierzulande nicht auf der Straße bewaffnen dürfen. Sonst würde es mehr passieren, und dann würde mehr passieren. Und auch im Flugzeug sitzend braucht man kein Messer.

Und mal ehrlich, wer hatte schon mal ein Problem mit einem mitgeführten Messer, während der Arbeit,beim campen, angeln oder wandern?
 

Mitglied 67188

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Und auch im Flugzeug sitzend braucht man kein Messer.
na klar brauch ich da kein Messer.
Wäre aber stinksauer wenn die mir das kleine Minitaschenmesser (35 mm Klinge) am Schlüsselbund
konfiszieren, dass ist ja dann weg.
Wäre auch nie auf die Idee gekommen, dass das verboten ist...
da ist jeder Kugelschreiber gefährlicher...
 

Mitglied 59145

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Wenn die das einziehen oder wie das heisst, kann man ja immer noch ein extra Gepäckstück aufgeben.

Hat mal so ein "Kollege" mit seinem Akkuschrauber gemacht, der hat echt vorher noch diskutiert......
 

Mitglied 67188

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ok. 6cm da fällt das Minimesser nicht darunter...
Hat mal so ein "Kollege" mit seinem Akkuschrauber gemacht, der hat echt vorher noch diskutiert......
der hat nen Akkuschrauber im Handgepäck...
die Flugzeuge sind doch normal gut gewartet oder war das ein Billigflieger :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
 

fahe

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Coswig
...und darf nicht mehr mit ins Handgepäck. Zumindest nicht am Frankfurter Flughafen.
In FRA wurde meiner Freundin schon einmal die Nagelschere aus dem Handgepäck entsorgt.

In CGN hatte ich eine lustige Diuskussion zu einem Zippo. Ja, ich hatte es schlicht vergessen, hatte es allerdings schon am Morgen vorm Hinflug in DRS von der Baumwollwatte befreit. Die Security-Tante: "Das riecht ja trotzdem nach Benzin." Ich: "ja klar, ist ja auch ein Benzinfeuerzeug. Aber dennoch momentan nur ein Stück Blech."

Ich hab' sie gefragt, ob ich reinpinkeln soll, dann würde es nicht mehr nach Benzin riechen. Fand sie so mäßig respektvoll... aber ich durfte es wieder einstecken. :emoji_wink:

Beide Vorfälle sind schon einige Jahre her.
 
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