nun klar ist es eine Ausgrenzung, die vielleicht den einen oder anderen trifft, der nicht so ist. Aber wenn dir aber deine Arbeit nicht gezahlt wird, dann wirst du schnell auch zu diesem Entschluss kommen. Denn es gibt keine Verpflichtung die sagt das man jeden Auftrag annehmen muss.
Und am Bau kann man sich es nicht leisten zu warten ob der Kunde vielleicht doch zahlt, das kann den Ruin für einen selber bedeuten, das durchaus auch für immer.
Eine Autowerkstatt ist berechtigt das Auto so lange zu Beschlagnahmen bis die Rechnung gezahlt wurde, der Rest der Handwerker darf das nicht, nicht mal wieder ausbauen.
Ist übrigens nicht unüblich bestimmten Personenkreisen, einfach was mehr zu berechnen, weil die es am Ende wieder abziehen, ich will die Kreise hier nicht benennen