Hwk

ölfisch

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Die finanzielle Urlaubsvergütung ist hingegen für den Einzelkämpfer schwer in Anspruch zu nehmen, das ist richtig.

Grüße
Uli

Leider sind so ziemlich alle Leistungen der Sokabau für Tischlereien schwer* in Anspruch zu nehmen.

schwer* = garnicht

Der ursprüngliche Sinn der Sokabau war ja löblich. Aber der Sinn/Ursprung war für Tischlereien noch NIE relevant.

Oder kennt jemand Saisontischlereien?

Gruß M.
 

uli2003

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Ich kenne auch keinen reinen Tischlerbetrieb der Mitglied der Soka ist.
Tischler/Zimmerer Mischbetriebe ja.

Grüße
Uli
 

TinoP

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Hallo zusammen,

aus Interesse und Überlegung habe ich eine Frage: wo kann ich mich wirklich beraten lassen um meine Ware legal und ordnungsgemäß verkaufen zu können(ohne Tricks und Hintertürchen).
Meine Situation wäre:
- Ich bin als Programmierer Vollzeit angestellt
- Private arbeite ich sehr gern mit Holz, und baue Rustikale Gartenmöbel (ist mein Ausgleich zur Arbeit)
- Angenommen, baue ich 3 Gartengruppen, bestehend aus 2 x Bank 1 x Tisch
- Nun möchte ich diese 3 Gruppen legal und sauber verkaufen
- Summe im Jahr werden max.: 2000 € sein
Wo muss ich hinlaufen der mich da genau beraten kann? FA, Steuerberater, Gewerbeamt ?
Ich hab versucht im Net mich schlau zu machen aber umso länger ich mich da rein lese, umso mehr verwirrt bin ich.
Mir geht es nicht um Gewinne mehr und mehr, es ist mein Ausgleich zum Alltag und ich liebe holz
Vielen Lieben Dank im vor raus

@ oder kann das als Einzelstück deklariert werden? ist ja doch irgendwie immer eine Einzelanfertigung, aber dennoch immer eine Gartengruppe oder schätze ich das falsch ein
 

FredT

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Der "Anwalt" des Steuerpflichtigen/Steuerzahlers ist immer der Steuerberater...

Und auch immer daran denken, daß Umsatz nicht gewinn ist; du hast Ausgaben für Material, Werkzeug, Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, ggf. noch die Werkstatt...

Laß da mal den StB drüber schauen, ob es überhaupt eine relevate Größe wird, die über Hobby/Liebhaberei hinausgeht monatlich...
 

TinoP

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vielen lieben dank...da werde ich zum Stb gehen. und wenn er sagt das ist so gering (Hobby/Liebhaberei) kann er das schriftlich bescheinigen? also daraufhin gedacht, dass wenn nun doch das FA kommt, ich sagen kann es wurde vorher geprüft und hat diese besprochene grenze nicht überschritten. Oder gehe ich mit dem schreiben zum FA? also nur im Fall der Stb sagt es wäre Hobby/Liebhaberei
aber das kann er mir dann bestimmt auch sagen.
 

uli2003

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...da werde ich zum Stb gehen. und wenn er sagt das ist so gering (Hobby/Liebhaberei) kann er das schriftlich bescheinigen?
Was soll er da bescheinigen? Das kann er erst, wenn du ihm Zahlen lieferst. Bei der Liebhaberei darf keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein. Deinen Lebensunterhalt kannst du ja nachweisen durch deine berufliche Tätigkeit. Verluste sind nicht absetzbar.

Ob sich das dann noch lohnt, musst du selbst entscheiden, da ggf. vom FA noch vorläufige Steuerbescheide eintreffen..

Grüße
Uli
 

TinoP

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hmmm...am ende will ich einfach nur kein Problem mit FA bekommen. wenn der gewinn so gering ist das eben es unter Liebhaberei fällt dann ist es so, wenn ich eben steuern darauf zahlen muss hab ich auch kein Problem damit. will einfach nur was in der Hand haben dass das was ich mache legal ist.

Und wenn ich die Gruppe mit Materialkosten + Leistungssumme verkaufe habe ich damit klar, eine Gewinnerzielung! oder sehe ich das falsch? ich kann die Gruppe ja nicht nur für Materialkosten verkaufen macht ja keiner.

Aber mal sehen, hab ein Termin für Stb.
 

uli2003

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Bei der Liebhaberei gibt es keine Gewinnerzielungsabsicht. Wenn die da ist, wird es ein anzumeldender Gewerbebetrieb, mit allen notwendigen Voraussetzungen.
Sieh es wie ein 'Hobby' an.

Grüße
Uli
 

predatorklein

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Moin

:confused: ... aber wo endet ein Hobby. na mal sehen was stb sagt, ansonsten einfach machen.

Eben nicht einfach mal so machen :emoji_wink:

Denn genau das kann dir eine Menge Ärger machen.

Bei Unstimmigkeiten schätzt das FA schnell mal was ein bestimmtes Gewerbe so an Umsätzen macht und fordert daraus Abgaben.
Da sind bei Ebay schon einige böse auf die Nase gefallen.

Bei der " Liebhaberei " schaut das FA auch sehr genau hin , ob jemand nicht zum Beispiel ein Gewerbe anmeldet nur um Waren einzukaufen und die Mwst. sparen zu können.
War früher mal eine beliebte Geschichte .

Da war aber auch der zu erledigende Papierkram deutlich kleiner , den sollte man heute auch nicht vergessen wenn man was verkaufen will.
Kostet Zeit und Geld ( z. B. Steuerberater ).

Deshalb solltest du mit dem Steuerberater reden was der zu der Sache meint :emoji_slight_smile:

Gruß
 

TinoP

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Auszug einer Frage von finanzfrage.net:

Ich, Frühpensionär, sammle als Hobby alte Stiche und habe dafür schon etliche tausend Euro ausgegeben.
Irgendwann kam mir die Idee, den einen oder anderen am PC zu kolorieren und von einer Grafikdatei Puzzles, Tischsets oder Poster anfertigen zu lassen.
Ab und zu, je nach Lust und Laune, wollte ich das eine oder andere Teil auf eBay anbieten, damit ich zumindest einen Bruchteil
meiner Ausgaben neutralisieren kann und mir, je nach Laune, noch weitere Stiche kaufen kann. Nach einem Gespräch mit dem Finanzamt sollte ich ein Kleingewerbe anmelden.
Man will ja alles korrekt machen.

Dann hat sich die Berufsgenossenschaft BGETEM gemeldet und verlangte Beitragszahlungen von mir.
Dann habe ich mir die möglichen Abmahnfallen auf eBay angesehen.
Dann war ich frustriert und habe mein Kleingewerbe wieder abgemeldet.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------


Warum schaltet sich in diesem Fall die Berufsgenossenschaft ein?

@predatorklein

ich habe kein Problem mit Abgaben, wenn es so ist und das FA haben will klar.

ich möchte es ja legal betreiben, aber Beiträge für Berufsgenossenschaft? da steige ich nicht rein...

und die Mwst. sparen das ist für mich gar nicht interessant.

im Grunde ist aus meiner Idee und Vorhaben, so ein Dschungel draus geworden das ich nicht mehr weiß wo es blitz.

Ein Unerfahrener wie ich, denkt erstmal...Ohh ich werde Gewinne machen also sollte ich was anmelden. Das erste
was kommt ist ein Gewerbe und durch Befassung damit wird es ein Nebengewerbe aber könnte auch eine Liebhaberei, oder Hobby oder gar ist es Meisterpflichtig.

Da qualmt der Kopf...Ist für ein leihe mit Idee und spaß an dem was er macht echt hart. Natürlich müssen grenzen, regeln da sein sonst würde jeder machen was er will, das ist auch klar

Aber eben der kleine Mann, der sein Ausgleich hat mit seinem Holz und eventuell 1-2 tEuro im Jahr verdient um sich wiederum vielleicht eine Fräse kaufen kann oder was auch immer.
 

uli2003

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ich möchte es ja legal betreiben, aber Beiträge für Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger der Betriebe. Dort ist eine Mitgliedschaft Pflicht.

'Mal eben so' 1-2 tsnd Euro verdienen aus Spaß an der Freud geht nicht.

Liebhaberei ja, aber auch da muss man Nachweise erbringen und sich an die Regeln halten.

Grüße
Uli
 

TinoP

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Liebhaberei ja, aber auch da muss man Nachweise erbringen und sich an die Regeln halten.

das wäre ja mein anliegen, hab kein Problem mit regeln und nachweise. aber jetzt die klare frage: ist die Liebhaberei anmeldbar?

Die Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger der Betriebe

bin ich mit meiner Liebhaberei ein Betrieb? Für mich ist ein betrieb min. 2 Personen
 

fpaulus

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Schlussendlich entscheidet das Finanzamt, ob es sich bei einem Betrieb um eine gewerbliche Tätigkeit oder Liebhaberei handelt.

Wenn dauerhaft damit zu rechnen ist, dass die Ausgaben höher sein werden als die Kosten und Investitionen, unterstellt das Finanzamt gerne Liebhaberei, weil ja ansonsten die entstandenen Verluste mit anderen Einnahmen verrechnet werden können.

Hier sollte man also eine entsprechende Kalkulation aufstellen und mit dieser zu seinem Finanzbeamten gehen und für Klarheit sorgen. Hier ist natürlich auch entscheidend, wie ich die Fragen stelle. Ich muss schon deutlich machen, dass ich nur beabsichtige, die Kosten die mein Hobby verursacht ein klein wenig zu mildern, ohne damit zu rechnen auf absehbare Zeit einen Gewinn erwirtschaften zu können.

Was ich nicht beantworten kann ist, ob auch für den Fall dass das Finanzamt davon ausgeht, dass keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, die Berufsgenossenschaft noch Begehrlichkeiten anmeldet. Ich gehe aber davon aus, dass sich in diesem Fall auch das Thema erledigt hat.

Ich für meinen Teil hebe brav alle Rechnungen auf und solange diese deutlich höher sind, wie das was ich evtl. durch mein Hobby einnehme, werde ich keine schlafenden Hunde wecken.

Ohne meinen Hauptjob, könnte ich mir mein Hobby nicht leisten und solange dies so ist, mache ich mir keinerlei Sorgen.

Liebe Grüße

Franz
 

uglyripper

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Hm, betrachtet man die regelmäßigen Anfragen diesbezüglich,
gibt es offenbar einen Markt für handwerkliche Klein- und Kleinstaufträge.
Diese werden aber vom klassischen Handwerk, aus mehr oder weniger nachvollziehbaren Gründen oft nur ungern bedient.
Offensichtlich gibt es aber die unbedingte Bereitschaft, diese Lücke auszufüllen, was jedoch durch Standesdünkel und Bürokratenrecht letztlich unmöglich gemacht wird.
Beobachtet man ferner den Trend, Arbeitslosenzahlen nur durch statistische Taschenspielertricks im Zaum halten zu können sowie einen boomenden Markt
prekär bezahlter Jobs, könnte man zweifeln, ob Innungen, Genossenschaften, Kammern und so manches Verbraucherrecht wirklich so segensreiche Errungenschaften darstellen,
in jedem Falle aber etwas sind, was man sich in doppeltem Sinne leisten können muß. :emoji_wink:
 

yoghurt

Moderator
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Hallo,
die Berufsgenossenschaft ist für Angestellte zuständig. Unternehmer sind dort freiwillig versichert, sofern sie das wünschen.
 

tomcam

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nochmal auf die Anfangsfrage zu kommen. Ich lese hier viel von "drumherum kommen", warum soll man denn unbedingt NICHT Mitglied der HWK sein? Einfach mal schlau machen, was man für seinen Beitrag alles bekommt, von der HWK. Das ist einiges, auch steuerliche Tipps, bis zu einem gewissem Maß, dafür spare ich mir z.B. den Stb........
Nur mal so als kleiner Anstoß...
 

Sägenbremser

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Kann auch nur unserem Moderator
beipflichten. Wenn alle Körperschaften des Öffentlichen
Rechts in der Form mit ihren Finanzen umgehen würden
wie die Berufsgenossenschaften das handhaben, wäre mir
bedeutend wohler. Die jonglieren nicht mit Rückstellungen,
haben eine sehr transparente Kostenstruktur aufgebaut und
versuchen Mitarbeitern und Betrieben schnellstmöglich ihre
Leistungen anzubieten. Wer sich einmal mit privaten Anbietern
herumschlagen durfte, wird da angenehm überrascht werden.

Bei allen anderen genannten Organisationen ist mir bis heute
der Sinn/Aufgabe noch immer etwas unverständlich geblieben.

Gruss Harald
 

predatorklein

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Moin

nochmal auf die Anfangsfrage zu kommen. Ich lese hier viel von "drumherum kommen", warum soll man denn unbedingt NICHT Mitglied der HWK sein? Einfach mal schlau machen, was man für seinen Beitrag alles bekommt, von der HWK. Das ist einiges, auch steuerliche Tipps, bis zu einem gewissem Maß, dafür spare ich mir z.B. den Stb........
Nur mal so als kleiner Anstoß...

Seh ich auch so.

Unser Kollege hat seine Halle vor 12 Monaten verkauft.
Bestes Angebot : Summe X

Lag schon an der marktüblichen Obergrenze für so ein Projekt.

Durch Zufall ( Fahrer der ZEG ) bekam es jemand von der HWK mit.
Ergebniss : die hatten jemanden der händeringeng ein Objekt suchte.
Bezahlt wurden 25 % mehr ( freiwillig ) , und mein Kollege arbeitet beim neuen Besitzer auf 400 € Basis mit.

Wer mit FA , BG , Krankenkasse oder irgendeiner anderen Institution Ärger hat ist meist selbst nicht ganz ohne Schuld :emoji_wink:
Viele versuchen oftmals ein halbes Hähnchen zu reanimieren und wundern sich , daß dies nur in den seltensten Fällen gelingt :confused:

Die BG zum Bleistift hat uns beim Bau unserer Halle einiges an Kohle gespart weil die genau wussten was Sache ist.
Und haben einige recht unsinnige Empfehlungen des Architekten dahin verschoben wo sie hingehörten : in die Tonne :emoji_stuck_out_tongue:

Gruß
 

uglyripper

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nochmal auf die Anfangsfrage zu kommen. Ich lese hier viel von "drumherum kommen", warum soll man denn unbedingt NICHT Mitglied der HWK sein?

Grundsätzlich geht es darum, daß es jedem selbst überlassen sein sollte, ob er die Segnungen solcher Organisationen wahrnehmen und entsprechend dafür löhnen möchte.
Im Speziellen ging es hier in zwei Anfragen um Fälle wo völlig abseits vollberuflicher Ambitionen mal ein Klein(st)auftrag, mal eine Gartenbank rechtlich korrekt abgewickelt bzw. an den Mann gebracht werden sollte.
In diesen Fällen ist dieses ganze Brimbamborium in meinen Augen nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv und zudem geeignet aus solchen Situationen eventuell resultierende Selbstständigkeiten wirksam zu unterbinden.
Deshalb war ja auch die Ausgangsfrage, ob es für solcherlei Fälle eine Geringfügigkeitsgrenze gibt, den bürokratischen Aufwand, der bei einem Handwerksbetrieb sinnvoll sein mag, auszulassen und trotzdem auf dem Boden der Gesetzmäßigkeit zu agieren.

Gruß ugly
 

uli2003

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In diesen Fällen ist dieses ganze Brimbamborium in meinen Augen nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv und zudem geeignet aus solchen Situationen eventuell resultierende Selbstständigkeiten wirksam zu unterbinden.

Was soll denn daraus an Selbstständigkeit resultieren? Das der Programmierer plötzlich den Meisterbrief des Tischlerhandwerks macht um en gro Gartenbänke zu verkaufen?

Den braucht er, um Möbel ganz legal herzustellen. Ja, möglicherweise kann man etwas anderes auf die Rechnung schreiben. Sind wir wieder im Graubereich.

Für den letzten TE gilt: Gewerbe anmelden, erst einmal von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, ggf. stuft das FA die ganze Geschichte als Liebhaberei ein und fertig. Was nun noch fehlt ist der Befähigungsnachweis - ohne den wird's schwierig im Tischlerhandwerk.
Die Beiträge zu BG und HWK sind für Gründer überschaubar. BG ohne Lohnsumme nix, HWK im ersten Jahr für die Eintragung 120 Euro, im zweiten und dritten Jahr je halber Grundbeitrag von 64 Euro. Bis dahin wird mal wohl merken ob es klappt oder nicht :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

uglyripper

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Uli, ist alles richtig. Aber wozu muß man für ein paar Gartenbänke einen Meisterbrief haben? Und warum soll aus soetwas keine Selbständigkeit entstehen, abgesehen davon, daß dies hier in unserem Fall gar nicht in Frage kommt?

Vielleicht baut derjenige bessere Gartenbänke als jede Tischlerei, weil er hobbymäßig jahrelang Zeit hatte, sich Gedanken darum zu machen.

Ein Blick in andere Länder zeigt, wie viele Leute aus kleinen, im Privaten entstandenen Ideen durchaus einträgliche (Neben)Geschäfte aufbauen.

Schau dir nur mal den Zubehörmarkt im Holzbearbeitungsbereich an. Da gibt es - vor allem auch in den Staaten - unzählige clevere Lösungen. Das lohnt sich für große Firmen selten, kann aber für den Einzelnen ein nettes Zubrot darstellen und bereichert ungemein den Markt.
Sowas ist in Deutschland eben gerade ob des bürokratischen Dschungels ungleich schwerer durchzuziehen. Ansatzweise hatten wir das auch schon hier im Forum.
 

uli2003

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Da gibt es - vor allem auch in den Staaten - unzählige clevere Lösungen

Dann vergleich doch mal die Wirtschaft in den Staaten mit unserer..

Warum muss man für die Bänke einen Meisterbrief haben. Ja, gute Frage - ist ja einfach zu fertigen.

Der nächste baut einfache Weinregale, der andere einfache Scheunentore, wieder einer einfache Arbeitstische. Irgendwann ist alles einfach, spätestens wenn man sich lang genug damit befasst.
Irgendwann weicht das Ganze auf, und die (eigentlich klaren) Abgrenzungen verschwinden.

Über den Sinn des Großen Befähigungsnachweises wird ja schon lange philosophiert. Ich sehe ihn persönlich auch als Absicherung für die Kundschaft.
 

FredT

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Absicherung für Kundschaft, ok, im Profibereich sinnvoll, im Hobbybereich wohl absolut nonsens. Da müßte ich auf x Lehrgänge gegangen sein, als Modellbauer, Farblackierer, Kunststoffbearbeiter... etc. Nur eben seltsam, daß wir das mit einem Studium alles mit einmal ohne entsprechenden befähigungsnachweis abdecken konnten, und das Studium auch noch im Bereich Pädagogik war... Polytechnik eben...

Und für Hobby und Liebhaberei sollte das eigentlich reichen... es kommen ohnehin nur die Auslagen herein...
 
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