Frust Thread

WoodyAlan

ww-robinie
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Wieviele kg wolltest du denn haben?
So 6-8kg. Heute Gartentisch Glück. Zufällig im Kaufland gewesen und da hab’s die heut sehr begrenzt im Angebot für 1,49€/kg „aus der Region“. Sehr gute Qualität muss ich sagen. Hab da gleich 6kg mitgenommen (und es waren dann immer noch ausreichend da für andere. Waren drei große Gemüseboxen voll).
 

Küstenharry

ww-esche
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So in grossmengen gurken ab hof gibts selten.
bei meiner Schwester Südlich von Bremen machen die immer ein Gurkeneinmachnachbarschaftsfest mit Gurkenkönigin.
Die besorgen sich dann 500 kg Guken von einem Erzeuger durch landwirtschaftliche Beziehungen.
 

WoodyAlan

ww-robinie
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So in grossmengen gurken ab hof gibts selten.
bei meiner Schwester Südlich von Bremen machen die immer ein Gurkeneinmachnachbarschaftsfest mit Gurkenkönigin.
Die besorgen sich dann 500 kg Guken von einem Erzeuger durch landwirtschaftliche Beziehungen.
Das is ja das traurige. So lange is das noch nicht her, da war das ganz und gäbe bei uns. Egal ob a Pfund oder an Zentner. Preis irgendwo bei 80 Cent. Salate genauso oder Zwiebel, Kartoffeln….

Und a paar Kilo sind ja keine grossmengen… aber ich denke auch dass sich der Aufwand für die nicht mehr mit den ganzen Auflagen etc
 

dieweltistrund

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Hallo Kollegen,

am 2. Jahrestag der Hochwasserkatastrophe, ist meine Stimmung angesichts, der immer noch sehr schwierigen Situation, natürlich eh im Keller und es kommt noch weiterer Frust dazu, den am Dienstagnachmittag ist eine Thuja von der Nachbarin beim Sturm auf das Hausdach meiner Mutter gekracht. Knapp vorbei am Dachreiter, dem Schornstein und dem Dachfenster.

Solche großen Klamotten gehören einfach nicht auf die Grundstücksgrenzen, sondern wenn überhaupt in weitläufige Parkanlagen...

Morgen fahre ich hin und baue die Sch... aus.

Gruß
Jörg
 

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dieweltistrund

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Hallo Stefan, hallo Andreas,

ich spreche von Bäumen auf Grundstücksgrenzen und da ist die Rechtslage in RLP ist eindeutig.

Das Nachbarrechtsgesetz unterscheidet in Bezug auf den vom Nachbargrundstück einzuhaltenden Abstand bei Bäumen drei Gruppen: 4 Meter sehr stark wachsende Bäume wie z.B. Eichen, Pappeln, Linden, Rosskastanien u. ä., 2 Meter stark wachsende Bäume wie z.B. Thuja, Birke u. ä., 1,5 Meter alle übrigen Bäume.

Hier stehen die, genau wie der Strommast auf der Grundstücksgrenze und die Nachbarin kümmert sich einen Sch... drum. Und der HInweis auf eine Gebäudeversicherung ist ja fahrlässig, wenn man die Sorgsfallspflicht, auch für das Leib und Leben der Nachbarn betrachtet. Dachte Du als Grünrock kennst die Vorschriften...

Im pdf auf Seite 12 wird das Thema Bäume/Sträuche/Hecken geregelt.

In BW gelten diese Regelungen und werden mit einem Fallbeispiel erläutert.

4.1 Baden-Württemberg​


§§ 12 ff. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg


Großwüchsige Bäume​
8,00 m​
Mittelgroße und schmale Bäume​
4,00 m​
Mittelstarke Obstbäume über 4 m Wuchshöhe​
3,00 m​
Schwach wachsende Bäume bis 4 m Wuchshöhe​
2,00 m​
Sträucher über 1,80 m Höhe​
2,00 m​
Sträucher bis 1,80 m Höhe​
0,50 m​
Hecken bis 1,80 m Höhe​
0,50 m​
Hecken über 1,80 m Höhe​
0,50 m​
plus Mehrhöhe gegenüber​
1,80 m​

Praxis-Beispiel

Ausnahmen bei Innerortslage​

Mit einer Hecke von 2,20 m Höhe muss ein Grenzabstand von 0,5 m plus 0,4 m (2,20 m – 1,80 m) = 0,9 m eingehalten werden.
In Innerortslage ermäßigen sich die Grenzabstände für mittelgroße bis schwach wachsende Bäume auf die Hälfte. Einzelstehende großwüchsige Bäume, ausgenommen Nadelbäume, dürfen in Innerortslage mit einem Grenzabstand von 6 m (anstelle von 8 m) gepflanzt werden.
Weitere Ausnahmen gelten für Kernobststräucher, Rosen, Ziersträucher, Rebstöcke, Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, vgl. § 16 NRG BW.

Gruß
Jörg
 

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  • Broschuere_Nachbarrecht_Rheinland-Pfalz.pdf
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Mitglied 30872

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Nur hat das Nachbarschaftsrecht nichts damit zu tun, wie ein eingetretener Schaden abgewickelt wird. Nur, weil Du in einen Apfel beißt, kann er nicht nach Birne schmecken. Und das hat mit meinem Beruf nichts zu tun.
 

Mitglied 120553

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Hallo Stefan, hallo Andreas,

ich spreche von Bäumen auf Grundstücksgrenzen und da ist die Rechtslage in RLP ist eindeutig.

Das Nachbarrechtsgesetz unterscheidet in Bezug auf den vom Nachbargrundstück einzuhaltenden Abstand bei Bäumen drei Gruppen: 4 Meter sehr stark wachsende Bäume wie z.B. Eichen, Pappeln, Linden, Rosskastanien u. ä., 2 Meter stark wachsende Bäume wie z.B. Thuja, Birke u. ä., 1,5 Meter alle übrigen Bäume.

Hier stehen die, genau wie der Strommast auf der Grundstücksgrenze und die Nachbarin kümmert sich einen Sch... drum. Und der HInweis auf eine Gebäudeversicherung ist ja fahrlässig, wenn man die Sorgsfallspflicht, auch für das Leib und Leben der Nachbarn betrachtet. Dachte Du als Grünrock kennst die Vorschriften...

Im pdf auf Seite 12 wird das Thema Bäume/Sträuche/Hecken geregelt.

In BW gelten diese Regelungen und werden mit einem Fallbeispiel erläutert.

4.1 Baden-Württemberg​


§§ 12 ff. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg


Großwüchsige Bäume​
8,00 m​
Mittelgroße und schmale Bäume​
4,00 m​
Mittelstarke Obstbäume über 4 m Wuchshöhe​
3,00 m​
Schwach wachsende Bäume bis 4 m Wuchshöhe​
2,00 m​
Sträucher über 1,80 m Höhe​
2,00 m​
Sträucher bis 1,80 m Höhe​
0,50 m​
Hecken bis 1,80 m Höhe​
0,50 m​
Hecken über 1,80 m Höhe​
0,50 m​
plus Mehrhöhe gegenüber​
1,80 m​

Praxis-Beispiel

Ausnahmen bei Innerortslage​

Mit einer Hecke von 2,20 m Höhe muss ein Grenzabstand von 0,5 m plus 0,4 m (2,20 m – 1,80 m) = 0,9 m eingehalten werden.
In Innerortslage ermäßigen sich die Grenzabstände für mittelgroße bis schwach wachsende Bäume auf die Hälfte. Einzelstehende großwüchsige Bäume, ausgenommen Nadelbäume, dürfen in Innerortslage mit einem Grenzabstand von 6 m (anstelle von 8 m) gepflanzt werden.
Weitere Ausnahmen gelten für Kernobststräucher, Rosen, Ziersträucher, Rebstöcke, Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, vgl. § 16 NRG BW.

Gruß
Jörg

Da hast du aber ein wichtiges Kriterium vergessen . Nach 5 Jahren verjährt dies alles und so ein Ungetüm von Baum hat dann Bestandsschutz . Interessant wird es dann bei einem ausgewachsenen Sturm . Da muss nämlich derjenige auf dessen Grundstück der Baum gewachsen ist , nicht unbedingt für die Schäden am anderen Haus aufkommen . Nur wenn der Baum nachweislich vor dem Sturm schon krank oder geschwächt war oder mangelnde Pflege nachzuweisen ist , muss er für den Schaden aufkommen .
 

weissbuche

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Mein " Lieblingsthema" als Schießstand. Auch in Niedersachsen sind im Nachbarrecht die zulässigen Höhen und Abstände von Büschen und Bäumen geregelt. Allerdings mit der Einschränkung, daß Verstöße gegen diese Regelungen innerhalb von. 5 Jahren nach der Pflanzung angezeigt werden müssen. Danach hat man nur noch das Recht, die derzeitige Höhe der Büsche und Bäume festzustellen. Der Nachbar ist dann verpflichtet diese Höhe einzuhalten, d.h. die fraglichen Gewächse müssen auf der festgestellten Höhe gehalten werden. Wenn zwei Nachbarn sich einig sind, auf diese Abstandsregeln zu verzichten, ist das ok. Wenn eines der Grundstücke verkauft wird, hat der neue Eigentümer selten die Möglichkeit, die gesetzlichen Regeln durchzusetzen. Schwieriges Thema, das regelmäßig zu einer Nichteinigung im Schiedsverfahren und anschließend zu langen Prozessen führt.
 

Mitglied 59145

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Immer ein zweischneidiges Thema. Wir haben auch alten Baumbestand auf dem Grundstück. Ein Nachbar meint auch wir müssten fällen und ist deshalb sehr unangenehm. Spricht Mitbewohner Recht frech auf der Straße an usw. . Wir schneiden regelmäßig zurück und Gefahr für Gebäude und Menschen sehe ich nicht. gebäude sind auf der Seite weit genug entfernt.

Erklärt habenichbihm meine Auffassung schon mehrfach, er sieht das anders. Wie recht viel was wir tun oder nicht......

Er hat eine Rasenfläche, wir halt nen alten und recht wilden Garten.
 

Mitglied 59145

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@weissbuche das ganze geht schon eine Weile und ist schon etwas abgekühlt. Also nicht mehr so intensiv wie am Anfang. Die Bäumenum die es geht stehen seit mindestens 60Jahren und beim Eigentümerwechsel hat er seine Chance gewittert. Wir besitzen den Grund seit 7Jahren und haben nichts neu gepflanzt.

Das wird schon, alles was man jetzt tut würde das befeuern vermute ich.
 

Mitglied 24010 keks

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Och Jörg... Immer so ein Murks.
Auf den ersten Blick schaut es aber wenigstens nicht nach einem großen Schaden aus.
Ich drück dir die Daumen, dass du mit etwas Arbeit und paar kaputten Dachziegeln auskommst.

Gruß Daniel
 

Mitglied 30872

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... den Schaden bei der Gebäudeversicherung Deiner Mutter melden.
Das ist der erste Gang. Wenn man den Schaden gleich behebt, hat der Gutachter der Versicherung nichts mehr zu begutachten.
Das mag zwar alles sehr ärgerlich sein, auch die Bäume auf der Grenze. Aber bei Sturmereignissen ist das eben höhere Gewalt, es gibt keinen Schuldigen, wenn die Bäume gesund sind. Hinsichtlich der genannten Sorgfaltspflicht hat der Baumbesitzer die Verkehrssicherungspflicht.
 

carsten

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Hallo

musste heute mit der ÖPNV in die Landeshauptstadt.
Gleich am Anfang der Schock für's Leben für 14 km Bus 7,30 €. :emoji_confounded:

Da waren dann 2,20 € für die Fähre und 16,10 € für die Bahn fast ein Schnäppchen.
 

KalterBach

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Hallo

musste heute mit der ÖPNV in die Landeshauptstadt.
Gleich am Anfang der Schock für's Leben für 14 km Bus 7,30 €. :emoji_confounded:

Da waren dann 2,20 € für die Fähre und 16,10 € für die Bahn fast ein Schnäppchen.
Deutschland-Ticket. Obacht, Minenfeld.

Nebenbei gefragt, welchen Kilometerpreis setzt Du für Deinen PKW an?

2,20 EUR für die Fähre klingt gut.
 
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