Günstiger Einstieg in die Elektromobilität beim Auto?

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dieweltistrund

ww-robinie
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Hallo Kollegen,
hier mal ein kurzer Praxisbericht wg E-Auto.

Meine Frau fährt seit gut 7 Jahren (15.500,00 Neupreis brutto) einen Renault ZOE vollelektrisch und der hat jetzt gut 155.000km ohne Probleme gelaufen.

Die Werkstattkosten beliefen sich bis jetzt auf ca. 2.800€ für Reifen, 2. Satz Stahlfelgen mit Winterreifen, Bremsen hinten, Stoßdämpfer/Federn vorne, Filter für die Klimaanlage, Scheibenwischer und TÜV-Kosten. Finde das geht doch für die Laufleistung bei ca. 11KW pro 100km Verbrauch (sie fährt piano im ECO-Modus).

Heute ist der ZOE zum allererstenmal liegengeblieben (Fehlermeldung: Stopp-E-Motorfehler) und musste in die Werkstatt vom ADAC gebracht werden.

Bin mal sehr gespannt was der Diagnosecomputer ausspuckt. Die Lebensdauer vom E-Motor wird von Renault mit ca. 1.000.000 km angegeben.

Gruß
Jörg
 

wirdelprumpft

ww-robinie
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@dieweltistrund kann man ne aussage zur Batterie treffen nach 7 Jahre dürfte die schon nicht mehr ganz so toll sein hat ja auch schon viele Ladezyklen gehabt - Miet oder Kaufbatterie? beim Twizy war ja nur Mieten möglich mit glaub 30€/Monat
 
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HeikeSH

ww-ahorn
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Damit kommt du aber nicht auf die Wiese am Badesee :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye: .
Und beim Bierchen da musst du auch mehr aufpassen !


Hallo zusammen,

um die Antwort vorweg zu nehmen: Ja, das ist so.

Strafrechtlich gibt es im Gesetz gar keine feste Promillegrenze. Es heißt vielmehr in § 316 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs recht abstrakt: „Wer im Verkehr … ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke … nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird … bestraft“.
Da steht „Fahrzeug“ und nicht „Kraftfahrzeug“, deshalb sind auch Radfahrer, Rollerfahrer und sonstige ein Fahrzeug mit Körperkraft Antreibende erfasst.
Wann man „nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen“, ist im Prinzip nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Es kann deshalb durchaus sein, dass jemand, der Alkohol nicht gewöhnt ist und dessen Blutalkoholkonzentration zwar gering ist, der aber Schlangenlinien fährt, rote Ampeln übersieht, der beim Aussteigen aus seinem Pkw kaum noch auf zwei Beinen stehen und Fragen der Polizeibeamten nur lallend beantworten kann, als Nicht-mehr-in-der-Lage-Seiend angesehen wird.
Es hat sich aber im Laufe der letzten Jahrzehnte eine absolut gefestigte Rechtsprechung gebildet, wonach Fahrer von Pkws, Lkws, Motorrädern, Mofas und Elektro-Scooter jedenfalls bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille als absolut fahruntauglich angesehen werden, egal, wie alkoholgewöhnt sie sind und wie nüchtern sie wirken. Es wird auch nicht danach unterschieden, ob jemand mit einem Lkw oder mit einem Elektro-Scooter unterwegs ist.
Bei Radfahrern werden als Grenze 1,6 Promille angesehen; da ist die Rechtsprechung etwas weniger gefestigt, es gibt auch Urteile, die von 1,5 Promille ausgehen.
Theoretisch könnten diese Grenzen auch, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von Alkohol gibt, von der Rechtsprechung von einem auf den anderen Tag geändert werden.
Für Pedelecs gibt es noch keine gesicherte Rechtsprechung. Ich habe einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2 Rv 35 Ss 175/20) gefunden, durch den das Oberlandesgericht ein Urteil eines Amtsgerichts aufgehoben hat, das einen Pedelec-Fahrer mit der Begründung, für ihn gelte die 1,1-Promille-Grenze, verurteilt hatte. Das Oberlandesgericht meint also, für Pedelec-Fahrer gelte die 1,6-Promille-Grenze. Aber es hat den Leitsatz sehr vorsichtig formuliert: „Es liegt nahe, Elektrofahrräder mit Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h (sog. Pedelecs) … strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen.“ Zur Begründung hat es ausgeführt, es gebe derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die Leistungsfähigkeit von Pedelecfahrern.
Ich persönlich gehe davon aus, dass es demnächst solche Untersuchungen geben wird und meine Einschätzung geht dahin, dass bei Pedelec-Fahrern eine Grenze irgendwo zwischen 1,1 und 1,6 Promille angesetzt werden wird.

Daneben kommt noch eine Ordnungswidrigkeit in Betracht. In § 24a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er … 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut … hat …“.
Da steht „Kraftfahrzeug“ und nicht „Fahrzeug“, deshalb sind Radfahrer raus.
Was genau ein Kraftfahrzeug ist, definiert § 1 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“
Das wären dann auch Pedelecs. Für die gilt aber nach Absatz 3 eine Ausnahme: „Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und erstens beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, zweitens wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.“

Ich gehe jetzt davon aus, dass das oben in #230 von Pedder gezeigte Gefährt kein vollverkleidetes Fahrrad oder Pedelec ist, sondern ein - wenn auch schwach - motorisiertes Kraftfahrzeug. Der Fahrer würde ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit begehen und macht sich ab 1,1 Promille strafbar - während der Fahrradfahrer wegen einer Ordnungswidrigkeit überhaupt nicht belangt werden würde und sich erst ab 1,6 Promille strafbar machen würde. Pedelecfahrer haben - jedenfalls derzeit - eine gute Chance, dass sich andere Gerichte dem Oberlandesgericht Karlsruhe anschließen und sie wie Radfahrer behandelt werden.

Viele Grüße, Heike
 

pedder

ww-robinie
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Ich gehe jetzt davon aus, dass das oben in #230 von Pedder gezeigte Gefährt kein vollverkleidetes Fahrrad oder Pedelec ist, sondern ein - wenn auch schwach - motorisiertes Kraftfahrzeug.

Definitiv, es hat vier Räder, und keine Pedale zum Mittreten.
Vielen Dank für Deinen umfangreichen Beitrag.
 

Mitglied 59145

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Augrund einer Studie meinerseits kann ich sagen, dass bei mir 1,6 Promille eindeutig zuviel ist um das Rad zu nutzen.

Ein paar Dinge noch zur Ergänzung. Ein Pedelec darf Nennleistung 250Watt haben, der Antrieb darf nur die Pedalkraft verstärken. Also ein Vorschub ohne pedalieren ist dann kein Fahrrad mehr (Hier könnte man diskutieren ob das bei manchen Systemen sinnvoll ist, es gibt welche da kannst du ohne Druck auf den Pedalen Vorschub durch den Motor haben, sie müssen nur drehen). Sonst halt Versicherungspflichtig und rechtlich was anderes als ein Fahrrad.

Bei dem Frosch von oben muss man wohl für die 25er Version eine Mofaprüfbescheinigung haben, für alles andere sind Führerscheinklassen angegeben. Auch Fahrzeugklassen nennen die auf der Webseite, da ist mein Interesse aber zu schwach. Versichert muss das auch sein. Also schon was ganz anderes und dem träumenden, grillenden Biertrinker auf dem Radweg nicht die Erfüllung seiner legalen Träume :emoji_wink:.

Aber durchaus spannende Gefährte!
 
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Kerstenk

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Dikado

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Ich finde es lustig, wenn sich Ökoradler hinstellen und den anderen erklären, was sie zu tun und zu lassen haben und wie die Welt funktioniert, ist genauso lustig wie Ricarda Lang, die Ernährungstipps gibt :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
Mein Popcorn ist alle, aber zum Glück hab ich ja noch Otternasen und eine schöne kalte Pilsette im Kühlschrank - Prost.
 

Seanathair

ww-esche
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.....damit dürfte man einen Benziner in der größe vom Zoe fahren können
Anhand der Kosten berechnet, hast Du natürlich Recht.
Aber umgerechnet auf CO² Äquivalent beim derzeitigen Strommix wahrscheinlich auch.
Das ist einer der Gründe warum ich mein E-Auto vor 25 Jahren aufgegeben habe.
Zielführend sind nur kleine (Zeo gehört dazu) und weniger Autos.
 

pedder

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Ich finde es lustig, wenn sich Ökoradler hinstellen und den anderen erklären, was sie zu tun und zu lassen haben und wie die Welt funktioniert, ist genauso lustig wie Ricarda Lang, die Ernährungstipps gibt :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
Mein Popcorn ist alle, aber zum Glück hab ich ja noch Otternasen und eine schöne kalte Pilsette im Kühlschrank - Prost.
Auf was bezieht sich denn dieses Gefasel?
 

tomkaes

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https://www.renaultfs.de/batteriemiettarife
hm, Zoe 155000/7 =22000 KM/Jahr = Batteriemiete von mind. 114 Euro/Monat
22000/12 =1800 km
114 /1800x100= 6,33 Euro pro 100 km + 11 KW x 0,39 = 4,29 = 10, 29 /1,80 = 5,9 Liter damit dürfte man einen Benziner in der größe vom Zoe fahren können
Wenn du jetzt noch die THG Prämie und die KFZ Steuerbefreiung abgezogen,
und für die Stromkosten einen Anteil PV Strom (< 0,10 €/kWh) angesetzt hättest,
und die Vorteile der Mietbatterie gegenüber der
abgelaufenen Benziner-Garantie bei 7 Jahren KFZ-Alter und 155.000 KM Laufleistung berücksichtigen würdest,
wäre das fast ein Vergleich. :emoji_wink:
 

fragnix

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Anhand der Kosten berechnet, hast Du natürlich Recht.
Aber umgerechnet auf CO² Äquivalent beim derzeitigen Strommix wahrscheinlich auch.
Das ist einer der Gründe warum ich mein E-Auto vor 25 Jahren aufgegeben habe.
Zielführend sind nur kleine (Zeo gehört dazu) und weniger Autos.
... und weniger Kilometer fahren! Das ist die beste Sparmassnahme von allen.

Wenn das Baugerüst zur Haussanierung soll, dann braucht es ein schweres Transportfahrzeug. Manches geht nicht anders, denkt an Brückenbau (auch der ökologisch ausgeglichene Mensch in 1000 Jahren will Flüsse überqueren). Das unersättliche Übermass unser Tage steigert die Summe, nicht der LKW an sich.

Also nicht mit dem Auto zum Bäcker. Wobei ich jetzt quasi bei einem der ersten paar Dutzend Einträge gelandet bin, oder? :emoji_wink:

Meine Lieblings-Feinde-Macherei: Wer täglich 50+km zur Arbeit fährt, hat etwas falsch gemacht. Wohnort oder Arbeitsplatzwahl, eines davon war nicht optimal. Kommt mal vor, sollte aber kein Dauerzustand sein. An den Elbbrücken sieht es aber so aus, als wäre das für viele Menschen der Normalzustand.
 

wirdelprumpft

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Wenn du jetzt noch die THG Prämie und die KFZ Steuerbefreiung abgezogen,
und für die Stromkosten einen Anteil PV Strom (< 0,10 €/kWh) angesetzt hättest,
und die Vorteile der Mietbatterie gegenüber der
abgelaufenen Benziner-Garantie bei 7 Jahren KFZ-Alter und 155.000 KM Laufleistung berücksichtigen würdest,
wäre das fast ein Vergleich. :emoji_wink:
bei der Laufleistung müsste man Diesel ansetzten der liegt bei 1,65 €/Liter
ok- Steuer ist Vorteil für den Elektro -
stellt sich die Frage nach dem Restwert bei Verkauf da dürfte sich die Pämie ggf. negativ auswirken -
wobei der Restwert bei Verbrenner in Zukunft auch nicht mehr so hoch sein dürft aber abwarten ob 2035 wirklich das letzte Datum ist
Was passiert eigentlich wenn die Monatsmiete der Batterie nicht bezahlt wird?
Garantie besteht beim Elektro auch nur auf die Batterie das restliche Fahrzeug hat nach 7 Jahre auch keine mehr.
Ab welchem Batterienzustand hat man anspruch auf Austausch? wird gegen neu getauscht?
Wo bekomme ich PV-Strom für 0,10 €/kWh? - wenn es die Eigene ist was kostet die doch gleich mit Speicher? da kommen die ersten 15-20 Jahre auch keine 0,10€/kWh raus oder werden die immernoch subvensoniert?
immer schwierig mit Vergleichen ohne das mann Äpfel mit Birnen vergleicht was ich gerade vermutlich gemacht hab aber egal:emoji_innocent:
 

Mitglied 59145

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Fährt langsamer, macht weniger kaputt. Ist leichter, macht weniger kaputt. Das Problem liegt dann wohl nicht bei dem Gefährt, sondern ganz woanders.

Gut kombiniert Sherlock!

Also macht das natürlich nur Sinn, wenn es nur noch Autos in der Klasse gibt.

Am besten gehen wir auch nicht zu Fuß und fahren keine Zweiräder. Da hat man nämlich auch wenig Knautschzone.

@Dikado kommt noch irgendwas außer Stammtisch?
 
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