Interessante Angebote im Netz gefunden - Empfehlungen 2

Lorenzo

ww-robinie
Registriert
30. September 2018
Beiträge
7.468
Ort
Ortenberg
Ich hät mich soooo gerne bei dir noch überschwänglicher bedankt als mit nem Daumen hoch, Pony.. Ich hab mich sofort gemeldet, zeitnahe Abholung, und hab ne Zusage bekommen, wenn ichs morgen hole. Ne halbe Stund später wars dann trotzdem weg. An jemand andern verkauft. Ich hät auch mehr gezahlt als den hunderter, wurde aber nicht gefragt... Sehr schade, das wär echt super gewesen. Ich such schon länger immer wieder mal, was größeres und schwereres brauch ich eigentlich nicht, bisher gings auch ohne. Wär auch super nah gewesen.. Nun ja :emoji_neutral_face:
 

KalterBach

ww-robinie
Registriert
1. Oktober 2017
Beiträge
4.846
Ort
Markgräflerland
Ich hät mich soooo gerne bei dir noch überschwänglicher bedankt als mit nem Daumen hoch, Pony.. Ich hab mich sofort gemeldet, zeitnahe Abholung, und hab ne Zusage bekommen, wenn ichs morgen hole. Ne halbe Stund später wars dann trotzdem weg. An jemand andern verkauft. Ich hät auch mehr gezahlt als den hunderter, wurde aber nicht gefragt... Sehr schade, das wär echt super gewesen. Ich such schon länger immer wieder mal, was größeres und schwereres brauch ich eigentlich nicht, bisher gings auch ohne. Wär auch super nah gewesen.. Nun ja :emoji_neutral_face:

Bei so einem Angebot hilft nur sofort hinfahren. Da ist klar, dass spätestens wenn es hier im Forum auftaucht die „Bieterschlacht“ losgeht. Dann bist Du mit „ich komme morgen…“ raus.

Auch ich durfte das bereits leidvoll erfahren. Selbst ne Anzahlung wurde zurückerstattet.
 

msmufw

Gäste
Ab dem Punkt hätte ich dem VK die Pistole auf die Brust gesetzt.
Das geht gar nicht.
Würde mich ja interessieren wie du das machen willst. Wenn das Ding weg ist, willst du dann den dir entstandenen Schaden für eine Ersatzbeschaffung einklagen? Oder siehst du eine andere Möglichkeit Druck aufzubauen?
 

PurplePony

ww-robinie
Registriert
29. Juli 2007
Beiträge
2.717
Ort
NRW
Würde mich ja interessieren wie du das machen willst. Wenn das Ding weg ist, willst du dann den dir entstandenen Schaden für eine Ersatzbeschaffung einklagen? Oder siehst du eine andere Möglichkeit Druck aufzubauen?
Rhetorische Frage deinerseits.

Ich würde darauf bestehen den Kauf abzuschließen.
Als Verbraucher der kein Fachmann in Rechtsfragen ist würde ich einen Fachmann für Rechtsfragen beauftragen meine rechte durchzusetzen.
Bei Zahnschmerzen gehe ich ja auch zum Zahnarzt.

Ich verhalte mich bei solchen Dingen möglichst emotionslos, auch wenn es in mir brodelt, und lasse solche Fragen von Fachleuten klären.
 

msmufw

Gäste
Rhetorische Frage deinerseits.

Ich würde darauf bestehen den Kauf abzuschließen.
Nein, das war keine rhetorische Frage, sondern mein Ernst.
Ich sehe einfach kaum eine Chance das ganze durchzusetzen, wenn der Verkäufer nicht einknickt. Und das kann er nicht, wenn er das Teil nicht mehr hat, weil er es an einen Dritten verkauft hat. Dann ist das was ich beschrieben habe halt der einzige Weg, der mir einfällt.

Für mich irgendwie ein Fall von Recht haben vs Recht bekommen. Darum war ich ja interessiert ob du einen anderen Ansatz hast.
 

msmufw

Gäste
Entweder Schadenersatz fordern oder der VK muss die Ware vom 2.Käufer zurück holen und sich mit dem einigen
In der Theorie, aber wie bezifferst/bewist du deinen Schaden bei einer gebrauchten Maschine. Und die Maschine zurückholen kann er auch nur theoretisch, da er ja auch mit dem anderen Käufer einen Vertrag hat, der sogar zustande gekommen ist
 

KalterBach

ww-robinie
Registriert
1. Oktober 2017
Beiträge
4.846
Ort
Markgräflerland
Der Rechtsweg ist mir bekannt.

Ebenso die Erfahrung mit Kosten, Beweislast und dem Ausgang. Man kann auch Geld zum Fenster rausschmeißen, um dann recht zu bekommen.

Nebenbei, wieso verklagt keiner KA, da sie ja offensichtlich nichts oder nur sehr wenig Unternehmen Betrüger abzuhalten?
 

Hermann82_94

ww-robinie
Registriert
8. Juli 2020
Beiträge
962
Ort
Im bayerischen Wald
Ohne Anwalt zu sein bzw. die nötigen Rechtskenntnisse ist das stochern im Dunkeln.
Prinzipiell kann man es einklagen. Wie dann das Gericht entscheidet kommt auch auf den Richter an, das deutsche Recht gibt doch einiges an Spielraum vor.
Aber wenn ich schon eine Anzahlung gemacht hätte, würde ich den Weg auch gehen. Im Fall von Lorenzo ist es ärgerlich, Wortbruch, würde mir auch stinken, aber den Rechtsweg würde ich in dem Fall nicht einschlagen
 

TobiBS

ww-robinie
Registriert
13. Januar 2021
Beiträge
1.594
Ort
Stuttgart
Wie dann das Gericht entscheidet kommt auch auf den Richter an, das deutsche Recht gibt doch einiges an Spielraum vor.
Woher kommen solche Floskeln? Das deutsche Recht hat da keinen Spielraum, das Problem ist wie bereits geschildert die Beweisbarkeit (z.B. wenn man es nur mündlich vereinbart hat) und das Prozessrisiko (kann der Gegner nach dem Prozess z.B. überhaupt zahlen).
Außerdem darf man die Zeit nicht vergessen, bis man endlich Recht bekommen hat. Trotzdem bin ich absolut gegen diese Praktiken und würde auch tun, was möglich ist und sinnvoll erscheint bzw. als Verkäufer redlich bleiben (hatte erst neulich wieder die Situation, dass mir 10% mehr geboten wurden, ich aber beim ursprünglichen Preis und Interessenten geblieben bin).
 

Yovader

ww-robinie
Registriert
17. September 2020
Beiträge
910
Ort
Bad Zwischenahn
Nebenbei, wieso verklagt keiner KA, da sie ja offensichtlich nichts oder nur sehr wenig Unternehmen Betrüger abzuhalten?

Weil ebay nicht Vertragspartner ist. Es ist auch nicht Aufgabe der klassischen Tageszeitung alle Inserate zu prüfen

Ich kaufe und verkaufe seit vielen Jahren über ebay und ebay KA. Leider häufen sich solche Fälle und inzwischen gebe ich nicht mehr klein bei. Einer hat mal einen ADH wieder abgeholt und sich irgendwie mit dem anderen Käufer geeinigt und ein anderer VK musste mir knapp 500,- Schadenersatz zahlen. Grundsätzlich eine völlg klare Rechtslage und für jeden Anwalt das übliche Tagesgeschäft. Zu beachten ist, dass man Anwaltskosten nur zurück bekommt, wenn der Vertragspartner in Verzug ist. Also zunächst immer eine Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen. Das gilt in beide Richtungen, also auch bei Zahlungsverzug oder Abanhmeverwegerung des Käufers.
 

OmnimodoFacturus

ww-robinie
Registriert
11. Februar 2020
Beiträge
761
Ort
Nordbayern
Ich nehme an der andere hat das Gerät schon bezahlt und vor allem auch abgeholt. Dadurch ist der andere Eigentümer geworden. Zurückholen ist also nicht.
Was du aber machen kannst ist, ein vergleichbares Gerät zum marktüblichen Preis kaufen und die Differenz vom Verkäufer des ersten Gerätes verlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lorenzo

ww-robinie
Registriert
30. September 2018
Beiträge
7.468
Ort
Ortenberg
So ne Diskussion wollt ich jetzt nicht lostreten... Für mich ist der Fall klar, es ärgert mich und es ist sehr schade dass es nicht geklappt hat, genau das hab ich dem Verkäufer auch gesagt. In höflichem Ton. Das Teil war viel zu billig, muss man auch einfach klar so sagen. Und weiter unternehmen werd ich da gar nix, mir viel zu aufwändig, und ich hab keine Lust für irgendwas zu kämpfen was einfach unverschämtes Glück hätte sein können... Abhaken, irgendwann find ich was ähnliches zu nem realistisch günstigen Preis bei dem sich keiner der 2 Beteiligten hinterher doof vorkommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

schrauber-at-work

ww-robinie
Registriert
24. April 2016
Beiträge
7.304
Alter
44
Ort
Neuenburg am Rhein
Definitiv schönes Maschinchen für den Preis. Sägeblattabdeckung ran und los gehts.
War meine erste eigen Tischkreissäge, tolles Maschinchen. Kein Vergleich zu den "Baustellen-Plastik...." Sägen.

Gruß SAW
 
Oben Unten